Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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• Branntwein, branntweinhaltige Getränke<br />
oder Lebensmittel werden an<br />
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren<br />
nicht abgegeben und der Verzehr<br />
wird ihnen nicht gestattet.<br />
• Andere alkoholische Getränke (zum<br />
Beispiel Bier, Wein, Sekt) werden an<br />
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<br />
nicht abgegeben.<br />
• Alle Maßnahmen zur Trinkanimation<br />
wie „Happy Hours“, Trinkspiele oder<br />
Kübelsaufen werden unterlassen.<br />
• Das Rauchen in der Öffentlichkeit<br />
wird Kindern und Jugendlichen unter<br />
18 Jahren nicht gestattet.<br />
6.2 Ansprechpartner,<br />
Links und Formulare<br />
Auf den Internetseiten des <strong>Landratsamt</strong>s<br />
<strong>Unterallgäu</strong> sind unter www.unterallgaeu.de<br />
viele weitere Informationen<br />
zusammengestellt. Neben Themen,<br />
die den Jugendschutz betreffen, finden<br />
<strong>Veranstalter</strong> hier zahlreiche weitere<br />
veranstaltungsrelevante Informationen<br />
und Ansprechpartner – ob es um Baurecht,<br />
Verbraucherschutz, Hygiene, Verkehr,<br />
Faschingsumzüge oder Abfallentsorgung<br />
geht.<br />
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