Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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den sowie einer Abschirmung von<br />
Ausschank- und Spülbereich betrieben<br />
werden. Die Spülvorrichtung<br />
muss zwei Spülbecken haben. Ein<br />
Spülbecken muss für die Warmwasserreinigung<br />
eingerichtet sein.<br />
Es genügt ein Spülbecken, wenn eine<br />
Gläserspülmaschine mit Vor- und<br />
Nachspülung vorhanden ist. Vorrichtungen<br />
zum Spülen müssen in unmittelbarer<br />
Nähe des Ausschanks vorhanden<br />
sein. Es darf nur Trinkwasser<br />
verwendet werden. Das Spülwasser<br />
muss in kurzen Abständen erneuert<br />
werden. Im Zweifelsfall sollte man<br />
immer nachfragen und sich genauer<br />
erkundigen.<br />
• In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts<br />
müssen ausreichend<br />
Toilettenanlagen für Gäste vorhanden<br />
sein. Diese müssen hygienisch<br />
einwandfrei und nach Männern und<br />
Frauen getrennt sein. Die Toilettenanlagen<br />
müssen über Handwaschgelegenheiten<br />
mit fließendem Wasser,<br />
Seife in Spendern und hygienisch<br />
einwandfreien Handtrocknungseinrichtungen<br />
(möglichst Einmalhandtücher)<br />
verfügen. Die Toiletten müssen<br />
laufend sauber gehalten werden. Außerdem<br />
muss der Weg zu den Toiletten<br />
sicher begehbar, beschildert und<br />
bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet<br />
werden.<br />
Künstlersozialkasse<br />
Für alle Veranstaltungen, an denen<br />
Künstler, also auch Musiker, beteiligt<br />
sind, müssen vom <strong>Veranstalter</strong> Beiträge<br />
an die Künstlersozialkasse (KSK) gezahlt<br />
werden.<br />
Wie bei der GEMA drohen hohe Nachzahlungen,<br />
wenn keine Beiträge abgeführt<br />
werden. Der Beitragssatz verändert<br />
sich jährlich. Mehr unter www.<br />
kuenstlersozialkasse.de<br />
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