Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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sie für mehrere Personen bestimmt<br />
und allgemein zugänglich ist. Auf die<br />
Bezeichnung durch den <strong>Veranstalter</strong><br />
kommt es dabei nicht an. Eine Veranstaltung<br />
ist andersherum nur dann nichtöffentlich<br />
(„geschlossen“), wenn der Kreis<br />
der Personen abgegrenzt ist und diese<br />
durch gegenseitige Beziehungen zum<br />
<strong>Veranstalter</strong> persönlich untereinander<br />
verbunden sind. Theoretisch müssten in<br />
diesem Fall also alle Teilnehmer der Veranstaltung<br />
vor Beginn benannt werden<br />
können.<br />
Öffentlich wird eine private Party dann,<br />
wenn neben den eigentlichen Gästen<br />
weitere beliebige Personen Zutritt finden.<br />
Dies ist insbesondere dann der<br />
Fall, wenn keine Einlasskontrolle stattfindet<br />
und dies auch nicht gewollt ist.<br />
Öffentlichkeitscharakter erhalten Veranstaltungen<br />
(auch private) auch durch<br />
öffentliche Werbung – zum Beispiel in<br />
Form von Plakaten, Handzetteln, Internet,<br />
Mundpropaganda oder Ähnlichem.<br />
Ordnungsdienst<br />
<strong>Veranstalter</strong> tragen die Verantwortung<br />
für einen reibungslosen Ablauf des<br />
Fests. Hierzu wird eine ausreichende<br />
Anzahl an Ordnern benötigt.<br />
• Pro 100 erwartete Besucher muss<br />
ein geeigneter, volljähriger Ordner<br />
eingesetzt werden, der im und vor<br />
dem Veranstaltungsgelände für die<br />
Sicherheit der Besucher und die Einhaltung<br />
der Vorschriften zuständig<br />
ist. Im Einzelnen festgelegt wird dies<br />
von der Gemeinde abhängig von der<br />
Art der Veranstaltung, der erwarteten<br />
Besucherzahl, den räumlichen<br />
Gegebenheiten und den Vorkommnissen<br />
in der Vergangenheit. Bei entsprechenden<br />
Veranstaltungen kann<br />
die Zahl der Ordner erhöht werden.<br />
• Die Ordner müssen als solche erkennbar<br />
sein – zum Beispiel durch<br />
Armbinden, Mützen oder auffällige<br />
Pullover. Sie dürfen während der<br />
Veranstaltung keinen Alkohol oder<br />
Drogen zu sich nehmen und nicht mit<br />
anderen Aufgaben betraut sein.<br />
• Der Leiter des Ordnungsdiensts<br />
muss der Gemeinde eine Woche vor<br />
Veranstaltungsbeginn mit Name,<br />
Geburtsdatum, Adresse und Qualifikation<br />
mitgeteilt werden. Dasselbe<br />
gilt für einen gewerblichen Sicherheitsdienst.<br />
Hier sind der Name des<br />
Unternehmens, die Adresse, der<br />
Inhaber, die Telefonnummer sowie<br />
eine Kopie der Erlaubnis des Sicherheitsdiensts<br />
notwendig.<br />
• Alle im Ordnungsdienst eingesetzten<br />
Personen müssen namentlich festgehalten<br />
werden. Die Liste muss drei<br />
Monate aufbewahrt und auf Verlan-<br />
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