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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragen<br />

Person keine öffentlichen<br />

Tanzveranstaltungen besuchen.<br />

Ausnahmen sind nur gerechtfertigt,<br />

wenn die Veranstaltung jugendgeeignet<br />

ist. Das heißt, wenn diese rauchfrei,<br />

ohne alkoholische Getränke und mit<br />

spezieller Aufsicht durchgeführt wird<br />

und aufgrund der Teilnehmerstruktur<br />

und inhaltlichen Organisation keine<br />

Zweifel an der Unschädlichkeit der Veranstaltung<br />

aufkommen.<br />

Voraussetzung ist auch, dass nachweislich<br />

mindestens vier volljährige Aufsichtspersonen<br />

vor Ort sind. Der Wirt<br />

oder das Bedienungspersonal zählen<br />

nicht dazu. Eine Ausnahmegenehmigung<br />

beantragen kann man zum Beispiel<br />

für Kinder- und Teenagerbälle im<br />

Fasching sowie für spezielle Teenagerdiscos.<br />

Gesonderte Regeln gelten auch für<br />

Tanzveranstaltungen von anerkannten<br />

Trägern der Jugendhilfe oder wenn<br />

sich Kinder und Jugendliche bei einer<br />

Veranstaltung künstlerisch betätigen<br />

beziehungsweise wenn sie sich dort zur<br />

Brauchtumspflege aufhalten.<br />

Uhr bleiben.<br />

• Ein Teenagerball oder eine Jugenddisco<br />

richtet sich an Jugendliche von<br />

12 bis 17 Jahren.<br />

• Besucher bis 13 Jahre dürfen ohne<br />

Eltern oder erziehungsbeauftragte<br />

Person bis 22 Uhr bleiben,<br />

• Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bis<br />

24 Uhr.<br />

• Bei Tanzveranstaltungen von anerkannten<br />

Trägern der Jugendhilfe<br />

oder bei Anwesenheit zur Brauchtumspflege<br />

und/oder künstlerischer<br />

Betätigung gilt ebenfalls:<br />

• Besucher bis 13 Jahre dürfen ohne<br />

Eltern oder erziehungsbeauftragte<br />

Person bis 22 Uhr bleiben,<br />

• Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bis<br />

24 Uhr.<br />

Informationen zum Download<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung<br />

kann unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz<br />

heruntergeladen<br />

werden.<br />

Wie sehen diese Ausnahmen aus?<br />

• Auf einem Kinderball dürfen 4 bis 12<br />

Jahre alte Kinder ohne Eltern oder<br />

erziehungsbeauftragte Person bis 18<br />

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