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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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Lärmschutz<br />

• Musikalische Darbietungen in Räumen<br />

dürfen einen Wert von 90 Dezibel,<br />

gemessen als Halbstundenmittelwert<br />

etwa zehn Meter vor den<br />

Lautsprechern, nicht überschreiten.<br />

• Musikdarbietungen dürfen grundsätzlich<br />

nur eine Lautstärke haben, die<br />

die umliegende Wohnbevölkerung<br />

nicht in unzumutbarer Weise stört.<br />

Entsprechend der Technischen Anleitung<br />

zum Schutz gegen Lärm<br />

(TA-Lärm) dürfen nachts im Außenbereich<br />

für Einzelveranstaltungen<br />

(seltene Ereignisse) Werte von 55<br />

Dezibel nicht überschritten werden<br />

– gemessen beim nächstgelegenen<br />

Nachbarn. Die Nachtzeit beginnt um<br />

22 Uhr und endet um 6 Uhr.<br />

• Lautsprecher müssen so eingerichtet<br />

werden, dass eine direkte Beschallung<br />

der Wohngebäude in unmittelbarer<br />

Nähe vermieden wird.<br />

• Die Installation der Musikanlage,<br />

die Justierung und Sicherung der<br />

Justierung gegen unbefugte Eingriffe<br />

muss von einem Fachbetrieb<br />

für Beschallungstechnik vorgenommen<br />

und protokolliert werden.<br />

Die Protokolle müssen während des<br />

laufenden Betriebs am Veranstaltungsort<br />

verfügbar sein und sie müssen<br />

mindestens ein Jahr aufbewahrt<br />

werden.<br />

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