Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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die besonders bei Kleinkindern und<br />
älteren Menschen lebensbedrohlich<br />
werden können. Von Lebensmittelinfektionen<br />
kann gerade bei<br />
Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen<br />
schnell ein größerer<br />
Personenkreis betroffen sein. Grundsätzlich<br />
gilt: Jeder, der Lebensmittel<br />
herstellt, behandelt oder in Verkehr<br />
bringt, haftet zivil- und strafrechtlich<br />
dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.<br />
• Wer bei einer Veranstaltung hilft<br />
und dafür vor Ort oder zu Hause<br />
mit Lebensmitteln umgeht, muss<br />
über wesentliche infektions- und lebensmittelhygienische<br />
Grundregeln<br />
unterrichtet werden. Dafür sorgen<br />
muss der <strong>Veranstalter</strong>. Es liegt in der<br />
Eigenverantwortung des <strong>Veranstalter</strong>s,<br />
dass die Personen, die Lebensmittel<br />
herstellen und damit umgehen,<br />
kein Hygienerisiko darstellen.<br />
Die Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung<br />
und der VO<br />
(EG) 852/2004 müssen eingehalten<br />
werden.<br />
• Für die Beschäftigten muss eine<br />
Handwaschgelegenheit mit fließendem<br />
kaltem und warmem Wasser<br />
vorhanden sein. Außerdem muss<br />
es Seifenspender und Einmalhandtücher<br />
geben. Die Handwaschstelle<br />
muss leicht erreichbar sein. Das<br />
Wasser muss den Anforderungen<br />
der Trinkwasserverordnung entsprechen.<br />
• Unverpackte Lebensmittel müssen<br />
durch Abdeckungen, Aufsätze oder<br />
Abschirmungen geschützt werden<br />
und dürfen nicht in Selbstbedienung<br />
angeboten werden. Werden zum<br />
Beispiel Senf oder Ketchup in Selbstbedienung<br />
angeboten, so müssen<br />
dafür geeignete Spendervorrichtungen<br />
verwendet werden. Zusatzstoffe<br />
wie zum Beispiel Phosphat oder Geschmacksverstärker<br />
müssen kenntlich<br />
gemacht werden.<br />
• Vor Inbetriebnahme einer Schankanlage<br />
muss diese von einem Sachkundigen<br />
überprüft werden. Im<br />
Freien dürfen Getränkeschankanlagen<br />
nicht ohne ein festes Dach,<br />
einen trittfesten, sauberen Fußbo-<br />
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