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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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6. Zusammenfassung und<br />

weitere Informationen<br />

Für alle öffentlichen Veranstaltungen<br />

gelten Regeln, an die sich die Verantwortlichen<br />

halten müssen. Andernfalls<br />

drohen Strafen. Wer die Bestimmungen<br />

beachtet, schützt sich allerdings nicht<br />

nur vor rechtlichen Folgen und hohen<br />

Bußgeldern – er hat auch weniger Ärger<br />

und trägt zur Gesundheit Jugendlicher<br />

bei. Nicht zuletzt erwirbt sich eine Party,<br />

die ohne Schwierigkeiten abläuft,<br />

einen guten Ruf und der <strong>Veranstalter</strong><br />

ein positives Image. Für einen schnellen<br />

Überblick sind die wichtigsten Bestimmungen<br />

nach dem Jugendschutzgesetz<br />

im Folgenden noch einmal kurz zusammengestellt.<br />

Außerdem erfahren <strong>Veranstalter</strong>,<br />

wo sie Ansprechpartner und<br />

weitere Informationen finden.<br />

6.1 Die wichtigsten<br />

Regeln in Kürze<br />

Folgende Regeln sollten sich <strong>Veranstalter</strong><br />

gut einprägen. Sie sind nach dem Jugendschutzgesetz<br />

verpflichtend.<br />

• Der <strong>Veranstalter</strong> kennt die Bestimmungen<br />

nach dem Jugendschutzgesetz,<br />

trifft die nötigen Vorkehrungen<br />

zur Umsetzung und weist die Helfer<br />

entsprechend ein.<br />

• Der <strong>Veranstalter</strong> hängt die Vorschriften<br />

deutlich sichtbar und gut lesbar<br />

aus, um sie bekannt zu machen.<br />

• Der <strong>Veranstalter</strong> achtet auf die gesetzlich<br />

vorgegebenen Zeiten, zu denen<br />

sich Kinder und Jugendliche bei<br />

der Veranstaltung aufhalten dürfen.<br />

• Der <strong>Veranstalter</strong> überprüft, falls Altersgrenzen<br />

zu beachten sind, im<br />

Zweifelsfall das Alter der Jugendlichen.<br />

• Falls das Alter der Besucher nicht<br />

durch ein Bändchen oder ähnliches<br />

gekennzeichnet ist, wird das Ausschankpersonal<br />

vor der Veranstaltung<br />

angewiesen, junge Besucher<br />

zum Vorzeigen des Ausweises aufzufordern<br />

und ohne den Nachweis<br />

weder Alkohol noch Zigaretten auszugeben.<br />

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