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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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des Jugendschutzgesetzes aufgehängt<br />

werden. Grundsätzlich akzeptieren Jugendliche<br />

Verbote leichter, wenn ihnen<br />

verlockende Alternativen angeboten<br />

werden. Deshalb sollte das Angebot an<br />

alkoholfreien Getränken visuell, preislich<br />

und geschmacklich attraktiv gestaltet<br />

werden. Hierfür bietet sich zum Beispiel<br />

die „No-Promille-Bar“ des Kreisjugendrings<br />

an (siehe S. 18). Am besten sollte<br />

der Barbetrieb, also der Ausschank von<br />

branntweinhaltigen Getränken, vom<br />

restlichen Veranstaltungsbetrieb räumlich<br />

getrennt sein. Dadurch wird das<br />

Risiko einer Ab- oder Weitergabe von<br />

Schnaps an Jugendliche reduziert. Der<br />

Zutritt zum Barbereich sollte nur Erwachsenen<br />

gestattet werden.<br />

Tipp: Getrunken wird oft einfach aus<br />

Langeweile. Also sorgt man am besten<br />

dafür, dass mehr läuft als Konsumieren.<br />

Neben einer entsprechenden Gestaltung<br />

des Veranstaltungsprogramms<br />

kann man zum Beispiel einen Kickertisch<br />

aufstellen, eine Dartscheibe aufhängen<br />

und andere Spiele anbieten.<br />

Informationen zum Download<br />

Das Jugendschutzgesetz zum Aushang<br />

sowie ein Plakat zur Information für erziehungsbeauftragte<br />

Personen können<br />

unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz<br />

heruntergeladen werden.<br />

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