27.04.2014 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

www.partypass.de besorgen. Hier kann<br />

eine Datei heruntergeladen werden, die<br />

man am eigenen Rechner ausfüllt, mit<br />

einem Bild versieht und ausdruckt.<br />

Der PartyPass ist eine Initiative des<br />

„Netzwerk Neue Festkultur“. In diesem<br />

Netzwerk haben sich Landkreise in Baden-Württemberg<br />

und Bayern zusammengeschlossen,<br />

um an der Umsetzung<br />

der Idee einer neuen Festkultur zu arbeiten.<br />

Worauf kommt es im Ausschank an?<br />

Auch beim Ausschenken muss das Alter<br />

kontrolliert werden – einfacher ist dies,<br />

wenn die Besucher bereits am Eingang<br />

nach Alter gekennzeichnet wurden. Andernfalls<br />

muss man zum Beispiel per<br />

Ausweis kontrollieren, ob der Besteller<br />

von alkoholischen Getränken auch das<br />

erforderliche Alter hat. An zu junge Personen<br />

oder erkennbar Betrunkene darf<br />

kein Alkohol ausgegeben werden.<br />

Für stark angetrunkene Besucher am<br />

Veranstaltungsort hat der <strong>Veranstalter</strong><br />

eine Fürsorgepflicht. Er kann Hilfe leisten,<br />

indem er die Eltern angetrunkener<br />

Jugendlicher informiert, das Nachhausebringen<br />

der jeweiligen Person zuverlässig<br />

abspricht oder Notarzt und/oder<br />

Polizei verständigt.<br />

Tipp: Es braucht einiges an Erfahrung,<br />

um mit kritischen Situationen sicher<br />

umzugehen und „Nein“ zu sagen, ohne<br />

bei Jugendlichen aggressives Verhalten<br />

auszulösen. Es kann helfen, heikle Situationen<br />

im Vorfeld durchzuspielen und<br />

richtiges Verhalten zu üben. Hat man<br />

Zweifel hinsichtlich des Alters, kann man<br />

zum Beispiel so reagieren:<br />

• „Wenn du nicht nachweisen kannst,<br />

dass du 18 bist, habe ich nicht das<br />

Recht, Spirituosen oder Mixgetränke<br />

an dich zu verkaufen. Ich könnte dafür<br />

angezeigt werden.“<br />

• „Ich muss mich an das Gesetz halten<br />

und darf dir deshalb keinen Alkohol/<br />

Zigaretten verkaufen. Sorry, du bist<br />

einfach noch zu jung.“<br />

• „Auch wenn es nicht für dich ist, darf<br />

ich Alkohol/Zigaretten nicht an dich<br />

weitergeben, weil du noch zu jung<br />

bist.“<br />

Wie sieht es mit dem Rauchen aus?<br />

Man darf Jugendlichen weder Zigaretten<br />

verkaufen noch darf man ihnen das Rauchen<br />

gestatten. Nach dem Gesetz zum<br />

Schutz der Gesundheit gilt das Rauchverbot<br />

in den Innenräumen aller Gaststätten.<br />

Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen<br />

oder Ähnliches sind Gaststätten. Verstößt<br />

ein Gast gegen das Rauchverbot,<br />

muss der <strong>Veranstalter</strong> etwas dagegen<br />

unternehmen.<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!