Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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www.partypass.de besorgen. Hier kann<br />
eine Datei heruntergeladen werden, die<br />
man am eigenen Rechner ausfüllt, mit<br />
einem Bild versieht und ausdruckt.<br />
Der PartyPass ist eine Initiative des<br />
„Netzwerk Neue Festkultur“. In diesem<br />
Netzwerk haben sich Landkreise in Baden-Württemberg<br />
und Bayern zusammengeschlossen,<br />
um an der Umsetzung<br />
der Idee einer neuen Festkultur zu arbeiten.<br />
Worauf kommt es im Ausschank an?<br />
Auch beim Ausschenken muss das Alter<br />
kontrolliert werden – einfacher ist dies,<br />
wenn die Besucher bereits am Eingang<br />
nach Alter gekennzeichnet wurden. Andernfalls<br />
muss man zum Beispiel per<br />
Ausweis kontrollieren, ob der Besteller<br />
von alkoholischen Getränken auch das<br />
erforderliche Alter hat. An zu junge Personen<br />
oder erkennbar Betrunkene darf<br />
kein Alkohol ausgegeben werden.<br />
Für stark angetrunkene Besucher am<br />
Veranstaltungsort hat der <strong>Veranstalter</strong><br />
eine Fürsorgepflicht. Er kann Hilfe leisten,<br />
indem er die Eltern angetrunkener<br />
Jugendlicher informiert, das Nachhausebringen<br />
der jeweiligen Person zuverlässig<br />
abspricht oder Notarzt und/oder<br />
Polizei verständigt.<br />
Tipp: Es braucht einiges an Erfahrung,<br />
um mit kritischen Situationen sicher<br />
umzugehen und „Nein“ zu sagen, ohne<br />
bei Jugendlichen aggressives Verhalten<br />
auszulösen. Es kann helfen, heikle Situationen<br />
im Vorfeld durchzuspielen und<br />
richtiges Verhalten zu üben. Hat man<br />
Zweifel hinsichtlich des Alters, kann man<br />
zum Beispiel so reagieren:<br />
• „Wenn du nicht nachweisen kannst,<br />
dass du 18 bist, habe ich nicht das<br />
Recht, Spirituosen oder Mixgetränke<br />
an dich zu verkaufen. Ich könnte dafür<br />
angezeigt werden.“<br />
• „Ich muss mich an das Gesetz halten<br />
und darf dir deshalb keinen Alkohol/<br />
Zigaretten verkaufen. Sorry, du bist<br />
einfach noch zu jung.“<br />
• „Auch wenn es nicht für dich ist, darf<br />
ich Alkohol/Zigaretten nicht an dich<br />
weitergeben, weil du noch zu jung<br />
bist.“<br />
Wie sieht es mit dem Rauchen aus?<br />
Man darf Jugendlichen weder Zigaretten<br />
verkaufen noch darf man ihnen das Rauchen<br />
gestatten. Nach dem Gesetz zum<br />
Schutz der Gesundheit gilt das Rauchverbot<br />
in den Innenräumen aller Gaststätten.<br />
Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen<br />
oder Ähnliches sind Gaststätten. Verstößt<br />
ein Gast gegen das Rauchverbot,<br />
muss der <strong>Veranstalter</strong> etwas dagegen<br />
unternehmen.<br />
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