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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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• Leitungen und Beleuchtungskörper<br />

dürfen nur an nicht brennbaren Materialien<br />

wie Drahtseilen oder Ketten<br />

aufgehängt werden.<br />

• Flüssiggasflaschen müssen außerhalb<br />

der Verkaufsbuden oder des<br />

Festzeltes aufgestellt und durch einen<br />

Zaun, einen abgesperrten Blechschrank<br />

oder Ähnliches gesichert<br />

werden.<br />

• Es müssen amtlich zugelassene, geeignete<br />

Feuerlöscher nach DIN 14<br />

406 oder DIN EN 3 bereitgehalten<br />

werden. Bei der Verwendung von<br />

Speisefetten und/oder Speiseölen<br />

sollten unbedingt spezielle Fettbrandlöscher<br />

vorhanden sein. Die<br />

Feuerlöscher müssen von einem<br />

Sachkundigen geprüft, die Standplätze<br />

mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten<br />

abgesprochen<br />

sein.<br />

• Zusätzlich muss eine staubgeschützte<br />

Löschdecke nach DIN 14155 vorhanden<br />

sein. Das Personal muss darüber<br />

informiert sein, wie man mit Feuerlöschern<br />

und Löschdecke umgeht.<br />

• Es muss eine stromnetzunabhängige<br />

Notbeleuchtung vorhanden sein,<br />

über die die Notausgangstüren gekennzeichnet<br />

werden und die ein<br />

sicheres Verlassen des Veranstaltungsraumes<br />

bis zur öffentlichen<br />

Verkehrsfläche ermöglicht.<br />

• Löschwasserentnahmestellen, also<br />

Hydranten, dürfen nicht überbaut<br />

und zugeparkt werden.<br />

• Bei Veranstaltungen mit mehr als 200<br />

Besuchern gelten unter Umständen<br />

zusätzliche Auflagen.<br />

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