27.04.2014 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Minderjährige Besucher, die nicht in<br />

Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten<br />

Person bei der Veranstaltung<br />

sind, müssen spätestens um<br />

24 Uhr zum Gehen aufgefordert werden.<br />

Dazu gehören eine oder mehrere Durchsagen<br />

mit Nennung der Altersgruppe<br />

und der Ankündigung von Kontrollen.<br />

Hilfreich ist es, die Beleuchtung kurz auf<br />

normale Helligkeit zu drehen und die<br />

Musik kurz zu unterbrechen. In dieser<br />

Pause können sich die Ordner umschauen<br />

und notfalls zum Verlassen der Veranstaltung<br />

auffordern. Wenn Jugendliche<br />

die Veranstaltung trotz wiederholter<br />

Aufforderung nicht verlassen wollen,<br />

sollte man die Polizei einschalten.<br />

Auch am Ende der Veranstaltung bietet<br />

sich eine „Soundschleuse“ an. Das heißt,<br />

man fährt etwa eine Stunde vor Schluss<br />

Lautstärke und Tempo der Musik herunter.<br />

Was ist der PartyPass?<br />

Ein Mittel, um einen Überblick über die<br />

anwesenden Jugendlichen zu bekommen<br />

und diese rechtzeitig zum Gehen<br />

zu bringen, ist der PartyPass. Früher hat<br />

man dazu den Personalausweis einbehalten,<br />

das ist aber nicht mehr erlaubt.<br />

Mit dem PartyPass kann man aber im<br />

Prinzip so weiterverfahren wie früher.<br />

Anstatt des Personalausweises behält<br />

das Personal am Eingang den PartyPass<br />

ein. Es kontrolliert zuvor den Personalausweis<br />

und vergleicht, ob die Angaben<br />

auf Ausweis und PartyPass übereinstimmen.<br />

Wenn es für den jeweiligen<br />

Jugendlichen nach dem Jugendschutzgesetz<br />

Zeit ist zu gehen, muss der Party-<br />

Pass wieder abgeholt und die Veranstaltung<br />

verlassen werden. Nichtabgeholte<br />

Partypässe werden vom <strong>Veranstalter</strong> an<br />

das Jugendamt gesendet.<br />

Grundsätzlich entscheidet der <strong>Veranstalter</strong><br />

selbst, ab welchem Alter er Zutritt zu<br />

seiner Veranstaltung gewährt. Der PartyPass<br />

ist kein Berechtigungsausweis.<br />

Für Jugendliche ist der PartyPass aber<br />

eine gute Möglichkeit, bei Veranstaltungen<br />

eingelassen zu werden. Sie können<br />

sich den PartyPass im Internet unter<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!