27.04.2014 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Für sogenannte fliegende Bauten wie<br />

zum Beispiel Festzelte, Bühnen, Fahrgeschäfte<br />

und dergleichen braucht<br />

man eine Ausführungsgenehmigung.<br />

Sie müssen mindestens eine Woche<br />

vor der Veranstaltung beim Bauamt<br />

zur „Gebrauchsabnahme“ angezeigt<br />

werden. Das „Prüfbuch“ muss zur<br />

Abnahme vorliegen. Für kleinere<br />

„fliegende Bauten“ wie Zelte unter<br />

75 Quadratmeter, Toilettenwagen<br />

oder Bühnen bis 100 Quadratmeter<br />

Fläche und fünf Meter Höhe ist keine<br />

Ausführungsgenehmigung und damit<br />

auch keine Abnahme erforderlich.<br />

Tipp: Je früher Sie die Anträge stellen,<br />

umso schneller erfahren Sie die Auflagen<br />

und können sich als <strong>Veranstalter</strong><br />

entsprechend darauf einrichten.<br />

Auflagen<br />

Auflagen müssen eingehalten werden.<br />

Wer diesen zuwiderhandelt, begeht<br />

eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein<br />

Bußgeldverfahren oder die sofortige Beendigung<br />

der Veranstaltung bedeuten.<br />

Die jeweiligen Auflagen können von Ort<br />

zu Ort unterschiedlich sein. Auflagen<br />

werden zum Beispiel zu folgenden Bereichen<br />

erteilt:<br />

• Sicherheit, Brandschutz, Rettungswege<br />

• Jugendschutz<br />

• Parkplätze<br />

• Getränkeausschank und sanitäre Einrichtungen<br />

• Bühne und elektrische Anlagen<br />

• Plakatierung und Werbung<br />

• Lärmschutz<br />

• Abfallbeseitigung<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!