Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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die vereinbarte Miete zum vereinbarten<br />
Termin zahlen sowie gegebenenfalls<br />
eine Mietkaution und Nebenkosten. Der<br />
Vermieter gibt mit dem Vertrag die Haftungsrisiken<br />
an den <strong>Veranstalter</strong> ab und<br />
verpflichtet ihn zur Einhaltung der wichtigsten<br />
Regeln. Auch zahlreiche Details<br />
sind am besten schriftlich zu regeln – angefangen<br />
davon, ab wann der Veranstaltungsort<br />
zur Verfügung steht bis hin zur<br />
Frage, wie sauber die Räume nach der<br />
Veranstaltung sein müssen.<br />
Verkehr<br />
Wenn für eine Veranstaltung Straßensperrungen<br />
notwendig sind oder anderweitige<br />
Verkehrsregelungen getroffen<br />
werden müssen, zum Beispiel für Parkplätze<br />
oder Sternmärsche, muss dies bei<br />
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
beantragt werden.<br />
Grundsätzlich müssen ausreichend<br />
Parkplätze zur Verfügung gestellt und<br />
mit Verkehrsschildern und rot-weißem<br />
Absperrband ausgewiesen werden. Die<br />
Verkehrsschilder werden in der Regel<br />
vom Bauhof auf- und abgebaut. Oft ist<br />
auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
sinnvoll. Die Parkplätze müssen ausreichend<br />
beleuchtet werden, Zufahrts- und<br />
Rettungswege müssen frei bleiben. Falls<br />
Flutlicht eingesetzt wird, sollte man<br />
darauf achten, dass der Verkehr davon<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
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