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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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die vereinbarte Miete zum vereinbarten<br />

Termin zahlen sowie gegebenenfalls<br />

eine Mietkaution und Nebenkosten. Der<br />

Vermieter gibt mit dem Vertrag die Haftungsrisiken<br />

an den <strong>Veranstalter</strong> ab und<br />

verpflichtet ihn zur Einhaltung der wichtigsten<br />

Regeln. Auch zahlreiche Details<br />

sind am besten schriftlich zu regeln – angefangen<br />

davon, ab wann der Veranstaltungsort<br />

zur Verfügung steht bis hin zur<br />

Frage, wie sauber die Räume nach der<br />

Veranstaltung sein müssen.<br />

Verkehr<br />

Wenn für eine Veranstaltung Straßensperrungen<br />

notwendig sind oder anderweitige<br />

Verkehrsregelungen getroffen<br />

werden müssen, zum Beispiel für Parkplätze<br />

oder Sternmärsche, muss dies bei<br />

der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

beantragt werden.<br />

Grundsätzlich müssen ausreichend<br />

Parkplätze zur Verfügung gestellt und<br />

mit Verkehrsschildern und rot-weißem<br />

Absperrband ausgewiesen werden. Die<br />

Verkehrsschilder werden in der Regel<br />

vom Bauhof auf- und abgebaut. Oft ist<br />

auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

sinnvoll. Die Parkplätze müssen ausreichend<br />

beleuchtet werden, Zufahrts- und<br />

Rettungswege müssen frei bleiben. Falls<br />

Flutlicht eingesetzt wird, sollte man<br />

darauf achten, dass der Verkehr davon<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

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