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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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Müll<br />

• Was das Thema Müll betrifft, sollten<br />

<strong>Veranstalter</strong> für kurze Wege zu den<br />

Müllbehältern sorgen und diese in<br />

ausreichender Zahl zur Verfügung<br />

stellen. Bei einer Saalveranstaltung<br />

sollte man bereits im Vorfeld abschätzen,<br />

ob die vorhandenen Mülltonnen<br />

ausreichen. Die im Handel<br />

erhältlichen blauen Müllsäcke werden<br />

von der Müllabfuhr nicht akzeptiert.<br />

Sie gehören in die Mülltonnen.<br />

Bei den Gemeindeverwaltungen sind<br />

für die Müllabfuhr zugelassene Restmüllsäcke<br />

erhältlich, die am Tag der<br />

Leerung neben die Restmülltonnen<br />

gestellt werden können. Außerdem<br />

können bei den Gemeindeverwaltungen<br />

Restmülltonnen für eine einmalige<br />

Leerung bestellt werden.<br />

• Grundsätzlich gilt: Abfallvermeidung<br />

geht vor Abfallverwertung, Verwertung<br />

geht vor Entsorgung. Speisen<br />

sollten deshalb nur in Mehrweggeschirr<br />

mit Mehrwegbesteck abgegeben<br />

werden. Einweggeschirr und<br />

Einwegbesteck sollten vermieden<br />

werden. Getränke sollten aus Mehrwegflaschen<br />

beziehungsweise aus<br />

Fässern abgegeben werden. Es empfiehlt<br />

sich, ein angemessenes Pfand<br />

für das Mehrweggeschirr festzusetzen.<br />

• Darüber hinaus gilt das übliche Prinzip<br />

der Mülltrennung und der Entsorgung<br />

von Wertstoffen. Entsprechende<br />

Behälter wie Container, Tonnen<br />

oder Müllsäcke müssen bereitgestellt<br />

werden.<br />

Notfälle<br />

Trotz guter Vorbereitung ist niemand<br />

vor Notfällen gefeit. Deshalb müssen im<br />

Vorfeld Notfallpläne erarbeitet werden.<br />

Das vermeidet im Ernstfall Hektik. Wenn<br />

das Sicherheitspersonal eine Konfliktsituation<br />

nicht mehr kontrollieren kann<br />

(zum Beispiel bei Schlägereien oder<br />

wenn sich ein Besucher dem Hausverbot<br />

widersetzt), sollte umgehend die<br />

Polizei informiert werden. Bei massiven<br />

Ausfallerscheinungen durch zu viel Alkohol<br />

(zum Beispiel, wenn eine Person<br />

nicht mehr ansprechbar ist) oder bei<br />

Verletzungen muss der Notarzt gerufen<br />

werden. Genügend Fluchtwege und Zufahrtsmöglichkeiten<br />

für die Polizei oder<br />

den Rettungswagen müssen freigehalten<br />

werden.<br />

Öffentliche oder geschlossene<br />

Veranstaltung<br />

Für öffentliche Veranstaltungen gelten<br />

Regeln – zum Beispiel die Bestimmungen<br />

nach dem Jugendschutzgesetz.<br />

Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn<br />

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