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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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3. Jugendfreundlich Party machen<br />

<strong>Veranstalter</strong> sehen sich oft einer Flut<br />

von Aufgaben ausgesetzt. Da hilft es,<br />

Struktur in die Vorbereitungen zu bringen.<br />

Das Thema Jugendschutz muss<br />

von Anfang an bedacht werden. Wer jugendfreundlich<br />

feiern möchte, muss ein<br />

Konzept haben und entsprechend planen.<br />

Kurz bevor’s losgeht, heißt es dann<br />

richtig aufbauen. Auch das kann den<br />

Jugendschutz erheblich erleichtern. Bei<br />

der Veranstaltung selbst geht es dann<br />

darum, das Konzept in die Tat umzusetzen<br />

und auf die Einhaltung der Vorgaben<br />

zu achten.<br />

Auf was es in puncto Jugendschutz wann<br />

ankommt, wird im Folgenden erläutert.<br />

Mehr zu grundsätzlichen Themen<br />

wie der Anmeldung der Veranstaltung,<br />

Brand- und Lärmschutz, Ordnungsdienst<br />

oder Hygiene ist in unserem Party-Abc<br />

zusammengestellt.<br />

3.1 Vor der Veranstaltung:<br />

Richtig planen<br />

Wer soll Ansprechpartner für Jugendschutzfragen<br />

sein? Wie wirbt man für<br />

die Veranstaltung? Was bietet man für<br />

Getränke an? Und wen teilt man für die<br />

Einlasskontrolle oder den Ausschank<br />

ein? Damit genügend Luft bleibt, müssen<br />

diese Fragen einige Zeit vor der Veranstaltung<br />

geklärt werden.<br />

Was sind die ersten Schritte, die man<br />

unternehmen sollte?<br />

Zunächst kommt es darauf an, die Verantwortlichkeiten<br />

klar festzulegen. Für<br />

jede Veranstaltung muss mindestens ein<br />

volljähriger Hauptverantwortlicher namentlich<br />

bekannt sein. Bei einem Verein<br />

ist das in der Regel der Vorsitzende.<br />

Wer ist für den Jugendschutz verantwortlich?<br />

Grundsätzlich dafür verantwortlich ist<br />

der Hauptverantwortliche. Der Hauptverantwortliche<br />

muss die Jugendschutzbestimmungen<br />

kennen, die nötigen Vorkehrungen<br />

zur Umsetzung treffen und<br />

die Helfer nach sorgfältiger Auswahl entsprechend<br />

einweisen. Er muss während<br />

der Veranstaltung anwesend, über Mobiltelefon<br />

erreichbar und nicht mit an-<br />

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