Logistikrichtlinie MAHLE Behr weltweit
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3.7.6 Regelungen der <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>-spezifischen Transportbehälter/Verpackung<br />
Die Verantwortung für eine transport- und handlingsgerechte Verpackung und deren Planung<br />
(inkl. Innenverpackung), die eine beschädigungsfreie Belieferung bis zum Anlieferort sichert,<br />
liegt beim Lieferanten. Die Verpackungsfestlegung basiert auf den Anforderungen aus dem<br />
Verpackungs- und Lagersystem der <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>-Standorte. Generell setzt die <strong>MAHLE</strong><br />
<strong>Behr</strong>-Gruppe Mehrweg Ladungsträger aus stofflich verwertbaren Materialien ein. Zielsetzung<br />
ist die durchgängige Gestaltung der logistischen Kette sowie partnerschaftliche Nutzung der<br />
damit verbundenen Rationalisierungspotenziale. Darüber hinaus verfolgt <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> auf<br />
diesem Wege – gemeinsam mit ihren Lieferanten – das abfallwirtschaftliche Ziel der<br />
Umweltgesetzgebung nach dem ökologischen Grundsatz „Vermeidung vor Verminderung vor<br />
stofflicher Verwertung“ und leistet damit einen konsequenten Beitrag zur Abfallvermeidung.<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>-Standardverpackungen sind im Kapitel 4.4 bzw. in den werkspezifischen<br />
Kapiteln definiert. Abweichungen zu dieser Regelung gibt es bei Überseeverkehren (siehe<br />
hierzu Kapitel 3.11.4).<br />
Unabhängig von der Verpackungsart ist Folgendes zu gewährleisten:<br />
Beschädigungsfreie Teileanlieferung<br />
Anlieferung nur in sauberer Verpackung<br />
Stabilität bezüglich Beschaffenheit, Form und Volumen<br />
Optimale Raumausnutzung<br />
Problemlose Entladbarkeit durch Stapler<br />
Stapelfähigkeit<br />
Günstige Teilentnahme / optimales Handling im Fertigungsprozess<br />
Korrekte Identifikation durch standardisierte und normierte Labels (siehe Kapitel<br />
4.3.2)<br />
Einhaltung der Belieferungsfrequenz<br />
Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist es erforderlich, für jedes Teil die Verpackung<br />
festzulegen. Vor Auftragsvergabe hat der Lieferant Verpackung und Füllmenge zu planen<br />
und bei Angebotsabgabe im Logistikdatenblatt festzulegen. Die Freigabe der Verpackung ist<br />
Teil des Startgesprächs und wird, unter Beachtung der technischen und logistischen<br />
Anforderungen sowie der Wirtschaftlichkeit, vertraglich geregelt. Diese Festlegung kann im<br />
Serienprozess nach der ersten Lieferung jederzeit durch <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> geändert werden. Im<br />
spezifischen Werk-Teil der Richtlinie ist der jeweils bindende Behälter zu jeder<br />
Materialgruppe/Teilekategorie definiert.<br />
Abweichungen von der vorgegebenen Verpackung sind mit den <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>-Werken<br />
abzustimmen. Wird die festgelegte Verpackung der Ware nicht eingehalten, behält sich<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> das Recht vor, entstandene Handlings- und Umpackaufwände in Form eine<br />
Bearbeitungsgebühr dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Abweichungen in begründeten<br />
Fällen (z.B. Ausweichverpackungen bei Serienanläufen, außerordentlichen Vorläufen) sind<br />
mit den Werken rechtzeitig abzustimmen. Ein entsprechender Vermerk<br />
(“Ausweichverpackung“) ist im Lieferschein einzutragen.<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>: Logistik-Richtlinie für Lieferanten, BMS-Dok.: 01002972 Version 18, Stand Oktober 2013