Logistikrichtlinie MAHLE Behr weltweit
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4.3.3 Befestigung von Warenanhängern<br />
Der Warenanhänger wird in die dafür vorgesehene Kartentasche/Klemmplatte geschoben.<br />
Abbildung 15: Kartentaschen/Klemmplatte<br />
Ist keine Kartentasche/Klemmplatte vorhanden, muss der Warenanhänger mit 4<br />
Klebepunkten an jeder Ecke befestigt werden. Es ist darauf zu achten, dass alle Angaben<br />
auf dem Warenanhänger sichtbar bleiben.<br />
Alternativ darf bei Ladungsträgern aus Stahl eine selbstklebende Begleitpapiertasche Format<br />
DIN C5 aus PE-Folie oder eine Drahtbügeltasche verwendet werden.<br />
Abbildung 16: Begleitpapiertasche<br />
Ein flächiges Bekleben ist nicht erlaubt. <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> wird den Lieferanten mit den Kosten<br />
für das Entfernen von flächig aufgeklebten Etiketten belasten.<br />
Ausnahme:<br />
Zum Kennzeichnen der Multipack-Behälter dürfen nur von <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> freigegebene,<br />
selbstklebende Warenanhänger verwendet werden. Lieferanten dürfen auch Klebepunkte zur<br />
Befestigung des Warenanhängers einsetzen.<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>: Logistik-Richtlinie für Lieferanten, BMS-Dok.: 01002972 Version 18, Stand Oktober 2013