Logistikrichtlinie MAHLE Behr weltweit
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6.2.2 Anforderungen an Anhänger und Frachtschäden<br />
Der Standard-Auflieger ist 53 Fuß lang, hat eine Innenbreite von 98 inches (2,49m) und eine<br />
Innenhöhe von 106 inches (2,69m). Die Auflieger werden in der Regel durch Stapler<br />
entladen und es wird erwartet, dass dies bei der Beladung berücksichtigt wird. Für<br />
internationale Transporte gebraucht <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> Slip Sheets (Ziehpaletten) anstatt<br />
Standardholzpaletten. Für diese Slip Sheets werden bei der Be- und Entladung sogenannte<br />
„Push-Pull“-Stapleraufsätze (Abschieber mit Zieheinrichtung) benötigt. Der Lieferant ist dafür<br />
verantwortlich, die geeigneten Beförderungsgeräte zu benutzen, um eine sichere<br />
Beförderung der Ware zu gewährleisten (siehe Präsentation S.112).<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> ist für die Bearbeitung der Reklamationen für Frachtschäden innerhalb von 60<br />
Tagen nach Erhalt der Ware verantwortlich. Diese kann eine Dokumentation beinhalten.<br />
In der Bill of Loading muss darauf hingewiesen sein, dass die Ware beschädigt und<br />
dementsprechend empfangen oder abgewiesen worden ist. Zudem müssen Fotos eingefügt<br />
werden wo der Frachtschaden noch vor dem Abladen zu sehen ist oder auf der Laderampe,<br />
wo der Schaden erkannt worden ist.<br />
Der Lieferant hat die Verantwortung Trailer, die nicht den Anforderungen entsprechen bzw.<br />
nicht verkehrssicher sind abzulehnen und beim Spediteur einen Ersatz anzufordern.<br />
6.2.3 Zugelassene Spediteure<br />
Die Speditionen werden über die Gruppenfunktion Logistik in Zusammenarbeit mit dem<br />
jeweiligen Werk ausgewählt und zugelassen. Darüber hinaus kann <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> alternative<br />
Dienstleister für Sondertransporte benennen. Kosten für solche Transporte werden<br />
verursachungsgerecht verteilt. Abweichungen von diesen Bestimmungen die zu<br />
Mehraufwand führen, werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Waren, die auf Kosten<br />
des Lieferanten versendet wurden, müssen auf dem Frachtbrief ausgewiesen werden.<br />
6.2.4 Verantwortungsbereich des Spediteurs<br />
Der Frachtführer ist dafür verantwortlich, dass Lastwagen und Auflieger die Anforderungen<br />
erfüllen, die von <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>, Land / Kommune und CTPAT-Richtlinien vorgegeben werden.<br />
Die Ladungssicherung für die entgegengenommene Ware liegt beim Frachtführer. Die<br />
Abholung muss frühzeitig erfolgen, um die rechtzeitige und den gesetzlichen Vorschriften<br />
entsprechende Lieferung beim Empfängerwerk zu gewährleisten. Lieferanten, die mit der<br />
Zuverlässigkeit des eingesetzten Dienstleisters unzufrieden sind, haben dies dem<br />
Versorgungsverantwortlichen bei <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> zu melden.<br />
Dem Frachtführer obliegt die Anlieferungstermin-Abstimmung mit dem empfangenden<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>-Werk, falls der Frachtbrief eine derartige Absprache verlangt. Ist diese<br />
Vereinbarung getroffen, so hat der Frachtführer ausschließlich die angeforderte Menge zu<br />
liefern. Bei Überlieferung erfolgt entweder ein Rücktransport oder eine Einlagerung zu<br />
Lasten des Lieferanten.<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>: Logistik-Richtlinie für Lieferanten, BMS-Dok.: 01002972 Version 18, Stand Oktober 2013