Logistikrichtlinie MAHLE Behr weltweit
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Standard, es sei denn <strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong> ersetzt die Anforderungen durch eigene. Es müssen zwei<br />
jeweils Etiketten pro Packstück an benachbarten Seiten gut erkennbar angebracht werden.<br />
6.3.14 Vorserien und Prototypen-Anforderungen (Siehe Anhang 5)<br />
6.3.15 Anbringungsort der Etiketten<br />
Abbildung 22: Anbringungsort von Etiketten<br />
1. Kiste oder Karton: Identische Etiketten müssen auf zwei angrenzenden Seiten sein<br />
(Umwickeletikett zugelassen). Die Oberkanten der Etiketten müssen so hoch wie möglich<br />
sein, bis zu 20 Zoll (50 cm) vom Boden des Kartons.<br />
2. Kartons auf Paletten: Jeder Karton muss wie oben beschrieben einzeln etikettiert sein.<br />
Ein Hauptetikett kann wie oben beschrieben verwendet werden, oder ein Etikett für eine<br />
gemischte Ladung.<br />
3. Trommeln, Fässer oder zylindrische Behälter: Identische Etiketten müssen sich<br />
obenauf und etwa in der Mitte der Seite befinden.<br />
<strong>MAHLE</strong> <strong>Behr</strong>: Logistik-Richtlinie für Lieferanten, BMS-Dok.: 01002972 Version 18, Stand Oktober 2013