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Familie<br />
VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER<br />
Gemeinsame Sorge zum<br />
Wohl des Kindes?<br />
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
bedeute zusätzliche Belastungen für alleinerziehende<br />
Mütter, sagt Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands<br />
Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)<br />
und Fachanwältin für Familienrecht.<br />
Mit der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
würden die Rechte unverheirateter Väter<br />
gestärkt, so Schwab in einer Pressemitteilung ihres Verbandes.<br />
Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige<br />
elterliche Sorge, nach der ledige Väter nur mit Zustimmung<br />
der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten,<br />
für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das grundgesetzlich<br />
geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in<br />
dem Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09).<br />
„Die in Deutschland noch sehr verbreitete traditionelle<br />
Rollenverteilung von Frauen und Männern führt unter<br />
anderem dazu, dass 90 Prozent aller Alleinerziehenden<br />
Mütter sind. Sie übernehmen nach Trennung und Scheidung<br />
die Sorge und die Verantwortung für die Kinder.<br />
Sie tun dies aus Gründen ihrer bisherigen Lebensführung.<br />
Ihre Männer und Lebensgefährten haben sich in<br />
der Regel auch in der Beziehung eher in der Freizeit mit<br />
den Kindern beschäftigt“, so Edith Schwab, Vorsitzende<br />
des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht.<br />
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnt<br />
vor allem vor den Folgen dieses Urteils. „Wenn Väter<br />
jetzt klagen, wird es zu strittigen familienrechtlichen<br />
Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht<br />
nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute<br />
Gründe dafür“, gibt Edith Schwab zu bedenken.<br />
Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, sinnvolle Kriterien<br />
für die Gewährung eines Rechts auf elterliche Sorge<br />
zu entwickeln. Sie müssen sich eng am Wohlbefinden des<br />
Kindes orientieren und dürfen nicht dazu führen, Elternrechte<br />
zu manifestieren, die nicht umgesetzt werden.<br />
Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls<br />
aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung<br />
des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er<br />
muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem<br />
Kind zusammengelebt haben. Der Vater sollte nachweisen<br />
können, dass er z.B. die Hälfte der Schulferien mit<br />
dem Kind verbringt und auch sonst sein Umgangsrecht<br />
kontinuierlich wahrnimmt.<br />
Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in<br />
ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell<br />
notwendigen Kosten gedeckt sind.<br />
www.vamv-berlin.de<br />
Familienzentrum in Mitte eröffnet: Stadtentwicklungssenatorin<br />
Ingeborg Junge-Reyer und<br />
Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke haben<br />
das Familienzentrum Wattstraße im Brunnenkiez<br />
in Berlin-Mitte eröffnet. Durch das Programm<br />
führten Martina Spitzl, Geschäftsführerin Pfefferwerk<br />
Stadtkultur gGmbH und Safak Yildiz vom<br />
Quartiersmanagement Brunnenviertel-Ackerstraße.<br />
Aufgelockert wurde die Veranstaltung durch musikalische<br />
Beiträge der Kinder der Kita Wattstraße<br />
und des Chors aus der Gustav-Falke Grundschule.<br />
Das Zentrum soll in enger Anbindung an die Kindertagesstätte<br />
Wattstraße ein Begegnungsort für<br />
Familien mit Kindern werden. Dadurch sollen Sozialstrukturen<br />
im Viertel stabilisiert und langfristig<br />
verbessert werden, so Senatorin Junge-Reyer. Mit<br />
Angeboten zur Stärkung von Elternkompetenz,<br />
Elterncafé, Bewegung, Spiel und Sprachförderung<br />
für Kinder sollen sich besonders junge Familien im<br />
Brunnenkiez angesprochen fühlen. Der Bau und<br />
die Ausstattung haben ca. 430 000 Euro gekostet<br />
und wurden zum größten Teil im Rahmen der<br />
Zukunftsinitiative Stadtteil, einem Programmteil<br />
der „Sozialen Stadt“, sowie mit Eigenmitteln der<br />
Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH finanziert.<br />
www.pfefferwerk.net<br />
Wie können Eltern einen verantwortungsbewussten<br />
Medienkonsum erreichen? Die Zahlen<br />
sprechen für sich: 90 Prozent der Zwölf- bis<br />
19-Jährigen nutzen das Internet mehrmals in der<br />
Woche. Drei von vier Kindern sehen täglich fern,<br />
jedes zweite Kind besitzt einen eigenen Fernseher.<br />
Eltern erscheint das oft zu viel. Wichtig ist,<br />
dass Eltern klare Absprachen mit ihren Kindern<br />
über die Mediennutzung treffen. Darüber hinaus<br />
sollten insbesondere jüngere Kinder nicht vor dem<br />
Fernseher oder dem Computer alleine gelassen<br />
werden. Der „Kompass Erziehung: Mediennutzung“<br />
hilft ratlosen Eltern und Pädagogen weiter.<br />
Der „Kompass Erziehung“ ist ein Angebot des<br />
Serviceportals Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums.<br />
Er richtet sich an alle, die bei<br />
der Erziehung von Kindern Orientierung suchen,<br />
fachlich fundierte Tipps und Hinweise benötigen<br />
oder sich einfach rund um das Thema Erziehung<br />
informieren wollen. Expertinnen und Experten<br />
beschreiben im „Kompass Erziehung“ Situationen,<br />
mit denen Eltern im Verlauf der Entwicklung ihrer<br />
Kinder konfrontiert werden und geben Hinweise<br />
für den Alltag.<br />
www.familien-wegweiser.de<br />
28 Oktober 2010