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Straffälligen- und Opferhilfe<br />

mittelt der Verein über 40 unterschiedliche Zeitungstitel<br />

und insgesamt knapp 3 000 Zeitungen bundesweit,<br />

einige sogar in das europäische Ausland und die USA.<br />

Durchschnittlich fünf bis zehn Häftlinge teilen sich ein<br />

Zeitungsexemplar. Dadurch haben die „Freiabos“ nicht<br />

nur einen informativen, sondern auch einen sozialen<br />

Charakter. Ermöglicht wird die Arbeit in erster Linie<br />

durch private Spenden. Weitere Unterstützung erfolgt<br />

durch Bußgeldzuwendungen, zweckgebundene Fördermittel<br />

und Mitgliedsbeiträge. Rabatte oder kostenlose<br />

Zeitungsexemplare der Verlage erweitern zusätzlich das<br />

Leseangebot.<br />

Ein Schritt zurück – und zwei Schritte vor<br />

Zeitungen und Zeitschriften scheinen uns im Zeitalter<br />

des Onlinejournalismus bedeutungsloser zu werden.<br />

Aber in Haftanstalten ist die technische Entwicklung<br />

der Kommunikationsmedien einen Schritt zurück geblieben.<br />

Computer und Internet haben Seltenheitswert.<br />

Das ist einer der Gründe, weshalb für Gefangene das<br />

Zeitunglesen so wichtig ist, ja viele sogar in dieser besonderen<br />

Situation Zeitungen und Bücher erst für sich<br />

entdecken. Einen Rückgang des Leseinteresses konnten<br />

wir auf jeden Fall bisher nicht ausmachen. Jeden Monat<br />

müssen weiterhin viele Anfragen und Lesewünsche unerfüllt<br />

bleiben.<br />

Neue Tätgkeitsfelder sind hinzu gekommen<br />

Mittlerweile hat Freiabonnements für Gefangene e.V.<br />

sein ursprüngliches Tätigkeitsfeld erweitert. Seit 2001<br />

sind wir Ansprechpartner für die Vermittlung von Weihnachtspaketen<br />

und Briefkontakten. Etwa genauso lange<br />

vermitteln wir gebrauchte Bücher an Haftbüchereien.<br />

Weihnachten 2009 haben wir unsere Büchervermittlung<br />

um eine persönliche Geschenkidee erweitert. Erstmals<br />

konnten Gefangene einen Bücherwunsch nennen, für<br />

den wir dann Spender/innen suchten.<br />

Seit Mitte der 80er Jahre stieg die Zahl der Inhaftierten<br />

ohne deutschen Pass von anfangs zehn Prozent auf 24<br />

Prozent im Jahr 1999. Immer mehr Gefangene wandten<br />

sich mit der Bitte um eine fremdsprachige Zeitung<br />

an uns. Auf der Suche nach den Ursachen dieses Phänomens<br />

luden wir Politiker/innen und Praktiker/innen<br />

aus dem Vollzug 1999 zu einer Podiumsdiskussion ein:<br />

„Alleingelassen – werden ausländische Gefangene ausreichend<br />

informiert?“ Wir ahnten nicht, dass sich daraus<br />

ein langjähriges Projekt entwickeln würde: Der Runde<br />

Tisch für ausländische Gefangene.<br />

Seit Januar 2000 sind fünfmal jährlich alle an der Arbeit<br />

mit ausländischen Inhaftierten beteiligten Vereine, Organisationen,<br />

Behörden, Konsulate und ehrenamtliche<br />

Helfer/innen eingeladen, ihre Positionen zu den anstehenden<br />

Schwerpunktthemen zu diskutieren und Lösungsvorschläge<br />

zu erarbeiten. Die Integration auslän-<br />

WICHTIGE ENTSCHEIDUNGEN UND URTEILE<br />

Recht<br />

und Rat<br />

Die PARITÄTISCHE Tarifgemeinschaft informiert über interessante<br />

Gesetze, Verordnungen, Urteile und Entscheidungen.<br />

Kündigung wegen Stromdiebstahls - eine Bagatellkündigung<br />

wegen Stromdiebstahls in Höhe von 1,8 Cent<br />

ist unwirksam.<br />

Dies hat das Landesarbeitsgericht Siegen entschieden<br />

(Az.: 16 Sa 260/10).<br />

Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1990 beschäftigt.<br />

Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen<br />

Elektroroller gemietet, den er für eine Fahrt in den<br />

Betrieb nutzte. Dort schloss er das Fahrzeug an eine<br />

Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Ein Vorgesetzter<br />

forderte ihn auf, den Roller vom Stromnetz zu<br />

nehmen, nachdem dieser ca. 1,5 h aufgeladen worden<br />

war, wobei der Arbeitgeberin Stromkosten i. H. v.<br />

ca. 1,8 Cent entstanden sind. Diese kündigte dem<br />

Mitarbeiter daraufhin außerordentlich fristlos sowie<br />

hilfsweise ordentlich fristgerecht, da er ein Vermögensdelikt<br />

zu ihrem Nachteil begangen habe, indem er<br />

heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller<br />

am Stromnetz aufgeladen hat.<br />

Die Richter hielten – ebenso wie das Arbeitsgericht<br />

Siegen – die Kündigung für unwirksam. Eine Interessenabwägung<br />

falle aufgrund der 19-jährigen Beschäftigung<br />

des Klägers und des geringen Schadens, sowie<br />

dem Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen<br />

und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden,<br />

zugunsten des Klägers aus. Daher hätte das verlorengegangene<br />

Vertrauen durch eine Abmahnung wieder<br />

hergestellt werden können.<br />

---<br />

Wegen rechtlicher Fragen oder einer ersten kostenfreien<br />

Beratung können sich Mitgliedsorganisationen<br />

des PARITÄTISCHEN Berlin wenden an die:<br />

PARITÄTISCHE Tarifgemeinschaft e. V., Geschäftsstelle<br />

Berlin, Rechtsanwalt Gerd Luttmann<br />

Kollwitzstr. 94-96; 10435 Berlin<br />

Tel. 423 8806, Fax 3159 1929<br />

E-Mail info@ptg-berlin.org<br />

www.ptg-berlin.org<br />

Oktober 2010 35

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