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Straffälligen- und Opferhilfe<br />
mittelt der Verein über 40 unterschiedliche Zeitungstitel<br />
und insgesamt knapp 3 000 Zeitungen bundesweit,<br />
einige sogar in das europäische Ausland und die USA.<br />
Durchschnittlich fünf bis zehn Häftlinge teilen sich ein<br />
Zeitungsexemplar. Dadurch haben die „Freiabos“ nicht<br />
nur einen informativen, sondern auch einen sozialen<br />
Charakter. Ermöglicht wird die Arbeit in erster Linie<br />
durch private Spenden. Weitere Unterstützung erfolgt<br />
durch Bußgeldzuwendungen, zweckgebundene Fördermittel<br />
und Mitgliedsbeiträge. Rabatte oder kostenlose<br />
Zeitungsexemplare der Verlage erweitern zusätzlich das<br />
Leseangebot.<br />
Ein Schritt zurück – und zwei Schritte vor<br />
Zeitungen und Zeitschriften scheinen uns im Zeitalter<br />
des Onlinejournalismus bedeutungsloser zu werden.<br />
Aber in Haftanstalten ist die technische Entwicklung<br />
der Kommunikationsmedien einen Schritt zurück geblieben.<br />
Computer und Internet haben Seltenheitswert.<br />
Das ist einer der Gründe, weshalb für Gefangene das<br />
Zeitunglesen so wichtig ist, ja viele sogar in dieser besonderen<br />
Situation Zeitungen und Bücher erst für sich<br />
entdecken. Einen Rückgang des Leseinteresses konnten<br />
wir auf jeden Fall bisher nicht ausmachen. Jeden Monat<br />
müssen weiterhin viele Anfragen und Lesewünsche unerfüllt<br />
bleiben.<br />
Neue Tätgkeitsfelder sind hinzu gekommen<br />
Mittlerweile hat Freiabonnements für Gefangene e.V.<br />
sein ursprüngliches Tätigkeitsfeld erweitert. Seit 2001<br />
sind wir Ansprechpartner für die Vermittlung von Weihnachtspaketen<br />
und Briefkontakten. Etwa genauso lange<br />
vermitteln wir gebrauchte Bücher an Haftbüchereien.<br />
Weihnachten 2009 haben wir unsere Büchervermittlung<br />
um eine persönliche Geschenkidee erweitert. Erstmals<br />
konnten Gefangene einen Bücherwunsch nennen, für<br />
den wir dann Spender/innen suchten.<br />
Seit Mitte der 80er Jahre stieg die Zahl der Inhaftierten<br />
ohne deutschen Pass von anfangs zehn Prozent auf 24<br />
Prozent im Jahr 1999. Immer mehr Gefangene wandten<br />
sich mit der Bitte um eine fremdsprachige Zeitung<br />
an uns. Auf der Suche nach den Ursachen dieses Phänomens<br />
luden wir Politiker/innen und Praktiker/innen<br />
aus dem Vollzug 1999 zu einer Podiumsdiskussion ein:<br />
„Alleingelassen – werden ausländische Gefangene ausreichend<br />
informiert?“ Wir ahnten nicht, dass sich daraus<br />
ein langjähriges Projekt entwickeln würde: Der Runde<br />
Tisch für ausländische Gefangene.<br />
Seit Januar 2000 sind fünfmal jährlich alle an der Arbeit<br />
mit ausländischen Inhaftierten beteiligten Vereine, Organisationen,<br />
Behörden, Konsulate und ehrenamtliche<br />
Helfer/innen eingeladen, ihre Positionen zu den anstehenden<br />
Schwerpunktthemen zu diskutieren und Lösungsvorschläge<br />
zu erarbeiten. Die Integration auslän-<br />
WICHTIGE ENTSCHEIDUNGEN UND URTEILE<br />
Recht<br />
und Rat<br />
Die PARITÄTISCHE Tarifgemeinschaft informiert über interessante<br />
Gesetze, Verordnungen, Urteile und Entscheidungen.<br />
Kündigung wegen Stromdiebstahls - eine Bagatellkündigung<br />
wegen Stromdiebstahls in Höhe von 1,8 Cent<br />
ist unwirksam.<br />
Dies hat das Landesarbeitsgericht Siegen entschieden<br />
(Az.: 16 Sa 260/10).<br />
Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1990 beschäftigt.<br />
Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen<br />
Elektroroller gemietet, den er für eine Fahrt in den<br />
Betrieb nutzte. Dort schloss er das Fahrzeug an eine<br />
Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Ein Vorgesetzter<br />
forderte ihn auf, den Roller vom Stromnetz zu<br />
nehmen, nachdem dieser ca. 1,5 h aufgeladen worden<br />
war, wobei der Arbeitgeberin Stromkosten i. H. v.<br />
ca. 1,8 Cent entstanden sind. Diese kündigte dem<br />
Mitarbeiter daraufhin außerordentlich fristlos sowie<br />
hilfsweise ordentlich fristgerecht, da er ein Vermögensdelikt<br />
zu ihrem Nachteil begangen habe, indem er<br />
heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller<br />
am Stromnetz aufgeladen hat.<br />
Die Richter hielten – ebenso wie das Arbeitsgericht<br />
Siegen – die Kündigung für unwirksam. Eine Interessenabwägung<br />
falle aufgrund der 19-jährigen Beschäftigung<br />
des Klägers und des geringen Schadens, sowie<br />
dem Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen<br />
und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden,<br />
zugunsten des Klägers aus. Daher hätte das verlorengegangene<br />
Vertrauen durch eine Abmahnung wieder<br />
hergestellt werden können.<br />
---<br />
Wegen rechtlicher Fragen oder einer ersten kostenfreien<br />
Beratung können sich Mitgliedsorganisationen<br />
des PARITÄTISCHEN Berlin wenden an die:<br />
PARITÄTISCHE Tarifgemeinschaft e. V., Geschäftsstelle<br />
Berlin, Rechtsanwalt Gerd Luttmann<br />
Kollwitzstr. 94-96; 10435 Berlin<br />
Tel. 423 8806, Fax 3159 1929<br />
E-Mail info@ptg-berlin.org<br />
www.ptg-berlin.org<br />
Oktober 2010 35