Report (pdf) - PCG - PROJECT CONSULT GmbH
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Verpackungsindustrie in Deutschland<br />
4. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />
Da Verpackungen hauptsächlich aus wertvollen (sekundären) Rohstoffen<br />
bestehen, dient deren Wiederverwendung oder Verwertung zur<br />
Schonung von natürlichen Rohstoffquellen, zur Energieeinsparung und<br />
zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen. Die Voraussetzung<br />
hierfür ist jedoch eine verbesserte Recyclingmöglichkeit und die Bereitschaft<br />
der Bevölkerung, Abfälle getrennt zu sammeln. Somit unterliegt<br />
die Verpackungsindustrie einer umfangreichen rechtlichen Regulierung,<br />
die vor allem von der europäischen Ebene ausgeht.<br />
Im Vorfeld der europäischen Rechtsprechung erließ die Bundesregierung<br />
bereits 1991 eine Verpackungsverordnung, um dem ständigen Anstieg<br />
der Verpackungsmengen entgegen zu wirken. 27 Mit dieser Verordnung<br />
wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft<br />
und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen,<br />
das heißt, dass die Verantwortung der Hersteller und Händler für ihr<br />
Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung<br />
ausgedehnt wurde.<br />
Umgesetzt wurde die Kreislaufwirtschaft durch die Verpflichtung für Hersteller<br />
von Verpackungen, diese entweder zurückzunehmen oder zu<br />
verwerten. Aus diesem Grund wurden flächendeckende Sammel- und<br />
Entsorgungssysteme („duale Systeme") in Verantwortung der Wirtschaft<br />
eingerichtet.<br />
Diese neue gesetzliche Regelung erweist sich im Rückblick als ökologisch<br />
wirksames Instrument der Abfallvermeidung. Der jährliche Anstieg<br />
des Verpackungsverbrauchs wurde gestoppt und hat sich seit vielen<br />
Jahren auf einem Niveau zwischen 15 und 16 Tausend Kilotonnen eingependelt.<br />
Im europäischen Umfeld fand die gesetzliche Regelung zur Verpackungsverordnung<br />
von 1991 eine große Beachtung. Nach deutschem<br />
Vorbild veranlassten zahlreiche Nachbarstaaten wie Österreich, die Niederlande,<br />
Belgien oder Frankreich ähnliche Maßnahmen. Schließlich<br />
gaben diese nationalen Initiativen auch den Anstoß für die Verabschiedung<br />
der Europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und<br />
Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994, die nunmehr für alle Mitgliedsstaaten<br />
der EU verbindlich wurde.<br />
Seitdem wurde die Verordnung bisher fünfmal revidiert. Mit der „Dritten<br />
Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai<br />
2005“ hat die damalige Bundesregierung die Bestimmungen über die<br />
Pfandpflicht von Einweg-Getränkeverpackungen vereinfacht.<br />
Am 7. Januar 2006 ist die vierte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung<br />
in Kraft getreten. Durch die Änderungsverordnung<br />
wurden die Begriffsbestimmungen für Verpackungen ergänzt und neue<br />
Zielvorgaben für die Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien<br />
festgelegt. Diese Vorgaben hatten in Deutschland allerdings keine Aus-<br />
27 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2009<br />
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