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Report (pdf) - PCG - PROJECT CONSULT GmbH

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Verpackungsindustrie in Deutschland<br />

4. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />

Da Verpackungen hauptsächlich aus wertvollen (sekundären) Rohstoffen<br />

bestehen, dient deren Wiederverwendung oder Verwertung zur<br />

Schonung von natürlichen Rohstoffquellen, zur Energieeinsparung und<br />

zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen. Die Voraussetzung<br />

hierfür ist jedoch eine verbesserte Recyclingmöglichkeit und die Bereitschaft<br />

der Bevölkerung, Abfälle getrennt zu sammeln. Somit unterliegt<br />

die Verpackungsindustrie einer umfangreichen rechtlichen Regulierung,<br />

die vor allem von der europäischen Ebene ausgeht.<br />

Im Vorfeld der europäischen Rechtsprechung erließ die Bundesregierung<br />

bereits 1991 eine Verpackungsverordnung, um dem ständigen Anstieg<br />

der Verpackungsmengen entgegen zu wirken. 27 Mit dieser Verordnung<br />

wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft<br />

und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen,<br />

das heißt, dass die Verantwortung der Hersteller und Händler für ihr<br />

Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung<br />

ausgedehnt wurde.<br />

Umgesetzt wurde die Kreislaufwirtschaft durch die Verpflichtung für Hersteller<br />

von Verpackungen, diese entweder zurückzunehmen oder zu<br />

verwerten. Aus diesem Grund wurden flächendeckende Sammel- und<br />

Entsorgungssysteme („duale Systeme") in Verantwortung der Wirtschaft<br />

eingerichtet.<br />

Diese neue gesetzliche Regelung erweist sich im Rückblick als ökologisch<br />

wirksames Instrument der Abfallvermeidung. Der jährliche Anstieg<br />

des Verpackungsverbrauchs wurde gestoppt und hat sich seit vielen<br />

Jahren auf einem Niveau zwischen 15 und 16 Tausend Kilotonnen eingependelt.<br />

Im europäischen Umfeld fand die gesetzliche Regelung zur Verpackungsverordnung<br />

von 1991 eine große Beachtung. Nach deutschem<br />

Vorbild veranlassten zahlreiche Nachbarstaaten wie Österreich, die Niederlande,<br />

Belgien oder Frankreich ähnliche Maßnahmen. Schließlich<br />

gaben diese nationalen Initiativen auch den Anstoß für die Verabschiedung<br />

der Europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und<br />

Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994, die nunmehr für alle Mitgliedsstaaten<br />

der EU verbindlich wurde.<br />

Seitdem wurde die Verordnung bisher fünfmal revidiert. Mit der „Dritten<br />

Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai<br />

2005“ hat die damalige Bundesregierung die Bestimmungen über die<br />

Pfandpflicht von Einweg-Getränkeverpackungen vereinfacht.<br />

Am 7. Januar 2006 ist die vierte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung<br />

in Kraft getreten. Durch die Änderungsverordnung<br />

wurden die Begriffsbestimmungen für Verpackungen ergänzt und neue<br />

Zielvorgaben für die Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien<br />

festgelegt. Diese Vorgaben hatten in Deutschland allerdings keine Aus-<br />

27 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2009<br />

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