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ÖAeC<br />

BETRIEB VON COPTERN<br />

Information über<br />

den Betrieb von Coptern<br />

Autor<br />

Ing. Philip Sager<br />

Bundesfachreferent FPV<br />

Als Teilnehmer an der allgemeinen<br />

Luftfahrt habt ihr<br />

gewisse Pflichten, denn<br />

Unwissenheit schützt nicht vor<br />

Strafe. Daher hat der österreichische<br />

Aeroclub Modellflugsport die<br />

wichtigsten Informationen zu diesem<br />

Thema zusammengefasst. Mit<br />

deren Einhaltung seid ihr immer<br />

auf der sicheren Seite. Die Details<br />

könnt ihr in den jeweiligen Abschnitten<br />

im Gesetz nachlesen.<br />

Definition<br />

Um Modellflugsport handelt es<br />

sich nur, wenn ihr zu eurem persönlichen<br />

Vergnügen fliegt. Sobald<br />

ihr gewerblich fliegen möchtet (z.B.<br />

für Foto- oder Videoaufnahmen),<br />

fällt das nicht mehr unter Modellflugsport,<br />

sondern gilt als „unbemanntes<br />

Fluggerät“ (mit gesonderten<br />

Regeln für Fluggerät und Pilot).<br />

Maximale Flughöhe<br />

Für uns Modellflugsportler gilt<br />

eine maximale Flughöhe von 150<br />

m über Grund. Darüber sind manntragende<br />

Fluggeräte unterwegs!<br />

Ausnahmen kann es auf Modellflugplätzen<br />

geben.<br />

Maximale Distanz<br />

Modellflugzeuge dürfen bis an<br />

die Sichtgrenze geflogen werden.<br />

Die beträgt abhängig von der Größe<br />

des Modells und den Augen des<br />

Piloten etwa 500 m im Radius um<br />

den Piloten. Auch hier gibt es für<br />

Modellflugplätze Ausnahmen.<br />

Maximales Gewicht<br />

In Österreich sind Modellflugzeuge<br />

bis zu einem Gewicht von 25 kg<br />

genehmigungsfrei. Darüber sind<br />

sie genehmigungspflichtig, egal ob<br />

Flächenflugzeug oder Heli-/Multikopter.<br />

Zulässige Bereiche<br />

Modellflugsport ist beinahe überall<br />

erlaubt, ausgenommen sind natürlich<br />

Flugverbotszonen (zum Beispiel<br />

im Umkreis von Flugplätzen<br />

und -häfen) und im Stadtgebiet.<br />

Hier ist Modellflugsport unter keinen<br />

Umständen erlaubt. Darüber<br />

hinaus muss man zu fremden Sachen<br />

und Personen einen „ausreichenden<br />

Abstand“ einhalten – je<br />

mehr, desto besser.<br />

Versicherung<br />

Jeder Modellflugsportler muss<br />

eine Haftpflichtversicherung haben!<br />

Schon eine Delle in einem<br />

Fahrzeug kann teuer kommen. Eine<br />

Versicherung deckt solche Schäden<br />

ab, vorausgesetzt man hat sich an<br />

das Luftfahrtgesetz gehalten und<br />

nicht fahrlässig gehandelt. Wer im<br />

Stadtgebiet, über Menschen oder<br />

nahe an fremden Sachen fliegt, riskiert<br />

nicht nur sein Modell sondern<br />

verliert auch den Versicherungsschutz.<br />

Zusätzlich wichtig<br />

für FPV Piloten<br />

Beobachter/Spotter<br />

FPV ist nur mit Spotter (neben<br />

dem Piloten stehender Helfer) zulässig,<br />

damit dieser den FPV Piloten<br />

rechtzeitig vor herannahenden Gefahren<br />

warnen kann. Der Spotter<br />

muss immer Sichtkontakt mit dem<br />

FPV-Modell halten und kann so<br />

notfalls auch die Steuerung übernehmen.<br />

Verantwortlich ist immer<br />

der FPV Pilot.<br />

FPV Equipment<br />

Kurz zusammengefasst darf man<br />

in Österreich ohne weiteres nur<br />

Sender mit maximal 10 mW abgestrahlter<br />

Sendeleistung (EIRP) im<br />

2,4-GHz-Band beziehungsweise 25<br />

mW im 5,8-GHz-Band betreiben.<br />

Andere Frequenzbänder und/oder<br />

höhere Leistungen sind nicht zulässig.<br />

Beachte auch das Datenschutzgesetz!<br />

Viel Spaß und Freude mit euren<br />

neuen Modellen und dass ihr immer<br />

genug Luft unter dem Flügel<br />

habt!!p<br />

44 prop 4/2013 4/2013 prop 45

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