herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
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coverstory<br />
A-<strong>Leasing</strong>, unsere italienische<br />
Tochtergesellschaft, wurde 2004 gegründet<br />
und agiert seitdem höchst erfolgreich<br />
aufgrund der günstigen gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen für <strong>Leasing</strong> in Italien.<br />
friedigung ihres Finanzierungs- als auch<br />
Dienstleistungsbedarfs zurück. <strong>Leasing</strong><br />
bietet hierfür die richtige Lösung für beides,<br />
aber aus einer Hand.<br />
Trend 4: Steuergestaltung durch<br />
<strong>Leasing</strong> im internationalen Bereich<br />
(insbesondere CEE)<br />
Was wäre die Wirtschaft ohne Steuern?<br />
Vielleicht nur halb so interessant? Vielleicht<br />
aber einfach nur erstrebenswert.<br />
Jedenfalls stellt sich vor jedem Investment,<br />
jeder Finanzierung, ja vor jeder<br />
betrieblichen Entscheidung früher oder<br />
später die Frage nach der steuerlichen<br />
Konsequenz des unternehmerischen<br />
Handelns. Unternehmen, die keine Gewinne<br />
erzielen, müssen sich hierbei<br />
keine großen Gedanken machen. Kämpfen<br />
sie doch mit weitaus (über)lebenswichtigeren<br />
Problemen. Wo keine<br />
Sonne, dort auch kein Schatten! Doch je<br />
erfolgreicher ein Unternehmer, desto vorausschauender<br />
werden auch seine<br />
Überlegungen über die steuerlichen<br />
Auswirkungen seines Tuns und Lassens<br />
sowie ihrer Konsequenzen sein. Genauso<br />
nachvollziehbar ist aber auch sein<br />
Bestreben, die steuerlichen Nachteile,<br />
die sein Unternehmen erleiden muss,<br />
zu minimieren. <strong>Leasing</strong> bietet hier interessante<br />
Möglichkeiten liquiden, ertragreichen<br />
Unternehmen bei der Erzielung<br />
von Steuervorteilen zu helfen. In welchem<br />
Ausmaß diese ausfallen können,<br />
hängt insbesondere davon ab, in welchem<br />
Land ein Unternehmen tätig ist<br />
und welche lokalen bzw. länderspezifischen<br />
<strong>Leasing</strong>bestimmungen vor Ort<br />
herrschen. Die beschleunigte Abschreibung<br />
als sogenannter „<strong>Leasing</strong>effekt“<br />
(= Steuerstundungseffekt) und somit<br />
Steuervorteil ist beispielsweise in mehreren<br />
Ländern – aber nicht in derselben<br />
Intensität – möglich. Durch das steuerlich<br />
wirksame Vorziehen von Aufwendungen<br />
können hierbei ertragsstarke<br />
Unternehmen, je nach spezifischer Wirtschaftslage,<br />
entsprechend Steuervorteile<br />
lukrieren. Als Beispiel sei Mobilienleasing<br />
in Österreich genannt, wo eine<br />
Mobilie schon nach 40 % ihrer wirtschaftlichen<br />
Nutzungsdauer komplett<br />
abgeschrieben werden darf. Durch die<br />
steuerliche Abziehbarkeit der <strong>Leasing</strong>raten<br />
ergibt sich eine geminderte Bemessungsgrundlage<br />
für die abzuführende<br />
Steuer. Betrachtet man alternativ<br />
dazu eine klassische Kreditfinanzierung,<br />
zeigt sich, dass die vertraglich vereinbarten<br />
<strong>Leasing</strong>raten – je nach Grundmietzeit<br />
des Wirtschaftsobjektes – wesentlich<br />
höher als die Kreditraten ausfallen.<br />
Folglich kann der Gewinn ertragreicher<br />
Unternehmen und somit die Bemessungsgrundlage<br />
für die abzuführende<br />
Steuer stärker vermindert werden.<br />
Durch die Reduzierung der Steuerlast<br />
mittels beschleunigter Abschreibung<br />
entsteht somit ein Steuerstundungseffekt.<br />
Je nach Zinsniveau können dadurch<br />
zusätzlich Barwertvorteile in Höhe<br />
von bis zu 4 % erzielt werden. Generell<br />
ergibt sich zwar auch für ertragsschwächere<br />
Unternehmen ein Steuervorteil,<br />
aber nur in Form eines Verlustvortrages.<br />
Aber wie heißt es so schön: andere<br />
Länder, andere Sitten! In der Slowakei ergeben<br />
sich beispielsweise beim Immobilienleasing<br />
interessante steuerliche Vorteile.<br />
Grundsätzlich ist die gesetzliche<br />
AfA für Immobilien (nur Gebäudeanteil)<br />
mit 5 % p.a. (Nutzungsdauer = 20 Jahre)<br />
festgelegt. Durch eine Sonderregelung<br />
für Immobilienleasing kann das Gebäude<br />
aber im Zuge einer Finanzierungsleasingkonstruktion<br />
zur Gänze abgeschrieben<br />
werden, sofern die Vertragsdauer<br />
mindestens 60 % der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer beträgt.<br />
Die Gesamtabschreibungsdauer<br />
kann somit auf 12 Jahre gekürzt werden<br />
(= AfA-Satz von 8,3 % p. a.) und<br />
bewirkt dadurch eine Reduzierung der<br />
Steuerlast (= Steuerstundungseffekt).<br />
Auch in Italien ist die Ausnutzung von<br />
Steuervorteilen durch beschleunigte Abschreibung<br />
im Zuge des Immobilienleasings<br />
möglich. Die Mindestleasingdauer<br />
bei Immobilien beträgt hierbei grundsätzlich<br />
50 % der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer. Die Laufzeiten müssen<br />
aber zwischen acht und 15 Jahren – je<br />
nach üblicher Amortisationsdauer der<br />
Objekte – liegen, um den steuerstundenden<br />
<strong>Leasing</strong>effekt ausnützen zu können.<br />
Damit ist eine volle, ertragsteuerwirksame<br />
Amortisation von 99 % der Gebäudeimmobilie<br />
innerhalb von nur acht Jahren<br />
bei einem verbleibenden Restwert von 1<br />
% möglich („Turboleasing“). Außerdem<br />
können zusätzlich Kostenvorteile beim<br />
Erwerb der Immobilie durch eine <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />
sowie beim Rückkauf<br />
derselben nach Ablauf der <strong>Leasing</strong>dauer<br />
lukriert werden. Beispielsweise wendet<br />
eine <strong>Leasing</strong>gesellschaft für Katastralund<br />
Hypothekargebühren insgesamt nur<br />
2 % statt den üblichen 4 % auf.<br />
Abschließend sollen hier auch die<br />
steuerlichen Vorzüge sowohl beim Mobilien-<br />
als auch Immobilienleasing in<br />
Russland Erwähnung finden. Die generelle<br />
Abschreibungsdauer für Gebäude<br />
ist hier in der Regel auf 30 Jahre festgelegt.<br />
Durch Sonderbestimmungen für<br />
<strong>Leasing</strong> ist aber eine beschleunigte Abschreibung<br />
bis zum Faktor 3 bei Finanzierungsleasing<br />
möglich: Gebäude können<br />
also dreimal schneller abgeschrie-<br />
18 Leas•mich