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GB – Der Grüne Bote - Rechtswissenschaftliche Fakultät - Friedrich ...

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<strong>GB</strong> 4/2013 241<br />

neuen Unterlassungsanspruch aus; im<br />

Rahmen der Verwirkung ist daher für das<br />

Zeitmoment auf die letzte Verletzungshandlung<br />

abzustellen (im Anschluss an<br />

BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 I ZR 17/11,<br />

GRUR 2012, 928 Rn. 23 = WRP 2012,<br />

1104 - Honda-Grauimport).<br />

III. BUNDESPATENTGERICHT<br />

zusammengestellt von Tobias Schmidt<br />

1. PATENT- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT<br />

Verfahren zum Formen<br />

BPatG, Urt. v. 10. 7. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 8/11 (EP)<br />

ZPO §§ 30 Abs. 3, 265 Abs. 2; 240<br />

PatG §§ 81 Abs. 1<br />

EUInsVO Art. 1 Abs. 1, Art. 2, Art. 16<br />

InsO §§ 343 Abs. 1, 335<br />

1. Richtiger Beklagter im Nichtigkeitsverfahren<br />

ist wegen der ausschließlich auf die<br />

Eintragung im Patentregister abstellenden<br />

passiven Prozessführungsbefugnis nach §<br />

81 Abs. 1 Satz 2 PatG auch im Falle der<br />

Insolvenz der als Patentinhaber im Patentregister<br />

eingetragene Gemeinschuldner<br />

und nicht der Insolvenzverwalter.<br />

2. Eine vor Klageerhebung erfolgte Umschreibung<br />

im Patentregister, welche<br />

lediglich aufgrund eines identitätswahrenden<br />

Rechtsformwechsels erfolgt ist <strong>–</strong> und<br />

damit auf einer nach § 30 Abs. 3 PatG<br />

nicht eintragungsbedürftigen Änderung der<br />

Gesellschaftsform beruht <strong>–</strong> ist für die Beurteilung<br />

der passiven Prozessführungsbefugnis<br />

nach § 81 Abs. 1 Satz 2 PatG unbeachtlich<br />

<strong>–</strong> hier die nach italienischem Recht<br />

zu beurteilende Umwandlung einer italienischen<br />

S.p.A. (Aktiengesellschaft) in eine<br />

S.r.l. (GmbH).<br />

3. Das nach italienischem Insolvenzrecht<br />

vor der Insolvenzeröffnung liegende freiwillige<br />

Vergleichsverfahren (concordato<br />

preventivo) über das Vermögen des Patentinhabers<br />

gilt nach Art. 2 Ziff. a) und b)<br />

Anhang A EuInsVO als Insolvenzverfahren<br />

i. S. v Art. 1 Abs. 1 EuInsVO und führt,<br />

sofern das Streitpatent<br />

bei Anhängigkeit des Nichtigkeitsverfahrens<br />

noch die Insolvenzmasse betrifft, zur<br />

Unterbrechung des Verfahrens. <strong>Der</strong> im<br />

freiwilligen Vergleichsverfahren bestellte<br />

Verwalter (liquidatore giudiziale) verfügt<br />

nach (im deutschen Verfahren maßgeblichen)<br />

italienischem Recht jedoch noch<br />

nicht über die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis<br />

über das Vermögen des<br />

Gemeinschuldners.<br />

Kostentragung bei streitgenössischer<br />

Nebenintervention<br />

BPatG, Beschl. v. 20. 3. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 25/09<br />

PatG §§ 84 Abs. 2 S. 2, 99 Abs. 1<br />

ZPO §§ 98, 100, 101 Abs. 1 und 2, 269<br />

Abs. 4<br />

1. § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG ermöglicht auch<br />

im Falle der nach Rücknahme der Nichtigkeitsklage<br />

entsprechend § 269 Abs. 3 Satz<br />

2 ZPO auf Antrag zu treffenden isolierten<br />

Kostenentscheidung die Einbeziehung materiell-rechtlicher<br />

Billigkeitserwägungen.<br />

2. Wird die Nichtigkeitsklage aufgrund einer<br />

ausschließlich zwischen den Hauptparteien<br />

getroffenen vergleichsweisen Vereinbarung<br />

unter Verzicht auf Kostenerstattungsansprüche<br />

des Beklagten gegenüber der Klägerin zurückgenommen,<br />

so ist der gegen die<br />

streitgenössische Nebenintervenientin gerichtete<br />

Kostenantrag auf anteilige Erstattung<br />

der außergerichtlichen Kosten zurückzuweisen.<br />

Bildprojektor<br />

BPatG, Urt. v. 1. 8. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 28/11 (EP)<br />

EPÜ Art. 87<br />

1. Kann eine Priorität nach Art. 87 EPÜ für<br />

einen Patentanspruch eines EP-Patents<br />

nicht in Anspruch genommen werden, weil<br />

dieser ein beschränkendes Anspruchsmerkmal<br />

enthält, welches über den Inhalt<br />

des Prioritätsdokuments hinausgeht, so ist<br />

es nicht zulässig, die erforderliche Erfindungsidentität<br />

durch eine schutzbeschränkende<br />

Erklärung (Prioritätsdisclaimer) herzustellen.<br />

2. Die beschränkte Verteidigung eines im<br />

Nichtigkeitsverfahren wegen mangelnder<br />

Patentfähigkeit angegriffenen Patentanspruchs<br />

eines EP-Patents unter Erklärung<br />

eines sog. Prioritätsdisclaimers oder dessen<br />

Aufnahme in den Patentanspruch ist<br />

deshalb unzulässig.<br />

Streitwertbeschwerde im Patentnichtigkeitsverfahren

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