GB – Der Grüne Bote - Rechtswissenschaftliche Fakultät - Friedrich ...
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<strong>GB</strong> 4/2013 241<br />
neuen Unterlassungsanspruch aus; im<br />
Rahmen der Verwirkung ist daher für das<br />
Zeitmoment auf die letzte Verletzungshandlung<br />
abzustellen (im Anschluss an<br />
BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 I ZR 17/11,<br />
GRUR 2012, 928 Rn. 23 = WRP 2012,<br />
1104 - Honda-Grauimport).<br />
III. BUNDESPATENTGERICHT<br />
zusammengestellt von Tobias Schmidt<br />
1. PATENT- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT<br />
Verfahren zum Formen<br />
BPatG, Urt. v. 10. 7. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 8/11 (EP)<br />
ZPO §§ 30 Abs. 3, 265 Abs. 2; 240<br />
PatG §§ 81 Abs. 1<br />
EUInsVO Art. 1 Abs. 1, Art. 2, Art. 16<br />
InsO §§ 343 Abs. 1, 335<br />
1. Richtiger Beklagter im Nichtigkeitsverfahren<br />
ist wegen der ausschließlich auf die<br />
Eintragung im Patentregister abstellenden<br />
passiven Prozessführungsbefugnis nach §<br />
81 Abs. 1 Satz 2 PatG auch im Falle der<br />
Insolvenz der als Patentinhaber im Patentregister<br />
eingetragene Gemeinschuldner<br />
und nicht der Insolvenzverwalter.<br />
2. Eine vor Klageerhebung erfolgte Umschreibung<br />
im Patentregister, welche<br />
lediglich aufgrund eines identitätswahrenden<br />
Rechtsformwechsels erfolgt ist <strong>–</strong> und<br />
damit auf einer nach § 30 Abs. 3 PatG<br />
nicht eintragungsbedürftigen Änderung der<br />
Gesellschaftsform beruht <strong>–</strong> ist für die Beurteilung<br />
der passiven Prozessführungsbefugnis<br />
nach § 81 Abs. 1 Satz 2 PatG unbeachtlich<br />
<strong>–</strong> hier die nach italienischem Recht<br />
zu beurteilende Umwandlung einer italienischen<br />
S.p.A. (Aktiengesellschaft) in eine<br />
S.r.l. (GmbH).<br />
3. Das nach italienischem Insolvenzrecht<br />
vor der Insolvenzeröffnung liegende freiwillige<br />
Vergleichsverfahren (concordato<br />
preventivo) über das Vermögen des Patentinhabers<br />
gilt nach Art. 2 Ziff. a) und b)<br />
Anhang A EuInsVO als Insolvenzverfahren<br />
i. S. v Art. 1 Abs. 1 EuInsVO und führt,<br />
sofern das Streitpatent<br />
bei Anhängigkeit des Nichtigkeitsverfahrens<br />
noch die Insolvenzmasse betrifft, zur<br />
Unterbrechung des Verfahrens. <strong>Der</strong> im<br />
freiwilligen Vergleichsverfahren bestellte<br />
Verwalter (liquidatore giudiziale) verfügt<br />
nach (im deutschen Verfahren maßgeblichen)<br />
italienischem Recht jedoch noch<br />
nicht über die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis<br />
über das Vermögen des<br />
Gemeinschuldners.<br />
Kostentragung bei streitgenössischer<br />
Nebenintervention<br />
BPatG, Beschl. v. 20. 3. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 25/09<br />
PatG §§ 84 Abs. 2 S. 2, 99 Abs. 1<br />
ZPO §§ 98, 100, 101 Abs. 1 und 2, 269<br />
Abs. 4<br />
1. § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG ermöglicht auch<br />
im Falle der nach Rücknahme der Nichtigkeitsklage<br />
entsprechend § 269 Abs. 3 Satz<br />
2 ZPO auf Antrag zu treffenden isolierten<br />
Kostenentscheidung die Einbeziehung materiell-rechtlicher<br />
Billigkeitserwägungen.<br />
2. Wird die Nichtigkeitsklage aufgrund einer<br />
ausschließlich zwischen den Hauptparteien<br />
getroffenen vergleichsweisen Vereinbarung<br />
unter Verzicht auf Kostenerstattungsansprüche<br />
des Beklagten gegenüber der Klägerin zurückgenommen,<br />
so ist der gegen die<br />
streitgenössische Nebenintervenientin gerichtete<br />
Kostenantrag auf anteilige Erstattung<br />
der außergerichtlichen Kosten zurückzuweisen.<br />
Bildprojektor<br />
BPatG, Urt. v. 1. 8. 2013 <strong>–</strong> 4 Ni 28/11 (EP)<br />
EPÜ Art. 87<br />
1. Kann eine Priorität nach Art. 87 EPÜ für<br />
einen Patentanspruch eines EP-Patents<br />
nicht in Anspruch genommen werden, weil<br />
dieser ein beschränkendes Anspruchsmerkmal<br />
enthält, welches über den Inhalt<br />
des Prioritätsdokuments hinausgeht, so ist<br />
es nicht zulässig, die erforderliche Erfindungsidentität<br />
durch eine schutzbeschränkende<br />
Erklärung (Prioritätsdisclaimer) herzustellen.<br />
2. Die beschränkte Verteidigung eines im<br />
Nichtigkeitsverfahren wegen mangelnder<br />
Patentfähigkeit angegriffenen Patentanspruchs<br />
eines EP-Patents unter Erklärung<br />
eines sog. Prioritätsdisclaimers oder dessen<br />
Aufnahme in den Patentanspruch ist<br />
deshalb unzulässig.<br />
Streitwertbeschwerde im Patentnichtigkeitsverfahren