GB – Der Grüne Bote - Rechtswissenschaftliche Fakultät - Friedrich ...
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<strong>GB</strong> 4/2013 247<br />
macht. Sie verstößt gegen den Tatbestand<br />
des unlauteren Ausnutzens der mit den<br />
olympischen Spielen und der olympischen<br />
Bewegung verbundenen Wertschätzung<br />
nach § 3 II des Gesetzes zum Schutz des<br />
olympischen Emblems und der olympischen<br />
Bezeichnungebn (OlympSchG).<br />
2. Das OlympSchG ist verfassungsgemäß.<br />
Es verstößt durch die abschließende Zuweisung<br />
der Verwertungsrechte der olympischen<br />
Zeichen an das NOK und das IOC<br />
nicht gegen das Gleichheitsgebot aus Art.<br />
3 GG und stellt auch keinen ungerechtfertigten<br />
Eingriff in die Grundrechte der übrigen<br />
Marktteilnehmer aus Art. 5, 12 und 14<br />
GG dar.<br />
OLG München: Vollstreckungstitel zur<br />
Eintragung der Löschung einer Firma<br />
im Handelsregister<br />
Beschl. v. 10. 6. 2013 <strong>–</strong> 31 Wx 172/13<br />
MarkenG §§ 14, 15; ZPO § 894; GmbHG §<br />
4<br />
1. Ist eine Gesellschaft rechtskräftig zur<br />
Anmeldung der Löschung ihrer Firma verurteilt,<br />
bildet der vom Gläubiger beim Registergericht<br />
elektronisch einzureichende<br />
Vollstreckungstitel die Grundlage für die<br />
Löschung, ohne dass es eines satzungsändernden<br />
Beschlusses bedarf.<br />
Fundstelle: FGPrax 2013, 182<br />
OLG Frankfurt: „F.T.C.“<br />
Urt. v. 6. 6. 2013 <strong>–</strong> 6 U 31/12<br />
GMV Art. 9 Abs. 1 lit. b; GGV Art. 19<br />
1. Die zusätzlich zu einer Wortmarke auf<br />
dem Ziffernblatt einer Armbanduhr verwendete<br />
Abkürzung „F.T.C.“ stellt eine<br />
markenmäßige Benutzung dar; sie wird<br />
insbesondere vom angesprochenen Verkehr<br />
nicht als beschreibender Hinweis („Financial<br />
Time Control“) verstanden.<br />
2. Gegenüber dem Vorwurf der Verletzung<br />
einer fremden Marke kann sich der Verletzer<br />
allenfalls dann auf ein älteres eigenes<br />
Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster<br />
berufen, wenn dieses Geschmacksmuster<br />
zugleich ein Verbietungsrecht<br />
gegenüber der Marke begründen<br />
würde.<br />
OLG Köln: Kosten im Rahmen einer<br />
Kennzeichenstreitsache<br />
Beschl. v. 31. 5. 2013 <strong>–</strong> 17 W 32/13<br />
MarkenG § 140 Abs. 3; ZPO § 91<br />
1. Eine Kennzeichenstreitsache i. S. von §<br />
140 I MarkenG liegt nur dann nicht vor,<br />
wenn dem streitgegenständlichen Sachverhalt<br />
jeglicher Bezug zu den angeführten<br />
Normen des MarkenG fehlt und zweifelsfrei<br />
feststeht, dass ihre Erwähnung in der Klage<br />
nur der Zuständigkeitserschleichung<br />
oder der Produzierung zusätzlicher Kosten<br />
dienen kann; eine (volle) Schlüssigkeitsprüfung<br />
der geltend gemachten markenrechtlichen<br />
Ansprüche bereits für die Subsumtion<br />
unter diese Vorschrift findet nicht<br />
statt.<br />
2. Ist eine Kennzeichenstreitsache gegeben,<br />
können die Kosten für die Mitwirkung<br />
eines Patentanwalts nicht mit der Begründung,<br />
es seien überhaupt keine technischen<br />
Fragen streitig gewesen, im Festsetzungsverfahren<br />
zurückgewiesen werden;<br />
die Notwendigkeit der Zuziehung darf auch<br />
in einem solchen Fall nicht geprüft werden.<br />
3. Die Kosten für eine erst im Berufungsverfahren<br />
vom Berufungsbeklagten eingeholte<br />
Meinungsumfrage sind als erstattungsfähiges<br />
Privatgutachten jedenfalls<br />
dann als notwendig i. S. von § 91 I ZPO<br />
anzuerkennen, wenn der Berufungskläger<br />
seinerseits mit der Berufung eine entsprechende<br />
Studie vorlegt; Kosten von ca.<br />
10.000 € für eine Meinungsumfrage erscheinen<br />
bei einem hohen Streitwert<br />
(300.000 €) und Umsätzen in dreistelliger<br />
Millionenhöhe jedenfalls nicht unangemessen.<br />
4. LAUTERKEITSRECHT<br />
OLG Köln: Arginin Alpha-Ketoglutarat<br />
Urt. v. 23. 8. 2013 <strong>–</strong> 6 U 41/13<br />
UWG § 4 Nr. 11, LMKV § 8<br />
1. § 8 Abs. 1 und 4 LMKV sind Marktverhaltensregeln<br />
im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG.<br />
2. Die Ausnahme des § 8 Abs. 2 Nr. 1 d)<br />
LMKV gilt nur für Zutaten, die gemäß § 8<br />
Abs. 1 Nr. 1 LMKV anzugeben sind. Sie gilt<br />
nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 3<br />
LMKV (besonders hervorgehobene Zutaten).