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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

Bei den bestehenden spezifischen Verhältnissen wird kein Beschleunigungseffekt gesehen, den man<br />

nicht auch mit dem Normalverfahren oder dem Verfahren nach § 34 BauGB erreichen kann. Die<br />

Kieler Verhältnisse sehen so aus, dass 18 Ortsbeiräte bei Planvorhaben speziell beteiligt werden müssen.<br />

Der Verzicht auf die frühzeitige Ortsbeiratsbeteiligung ist ein politisch sensibles Thema und<br />

kann nicht umgesetzt werden. Mit der Einführung des § 13a BauGB wurden Fortbildungen besucht<br />

und sich intensiv damit auseinander gesetzt. Intern wurde das Verfahren diskutiert und abgewogen,<br />

welche Vorteile es bringt und wo es hemmend wirkt. Die Meinung wurde dann in Richtung Amtsleiter<br />

getragen, der die Entscheidung unterstützt hat und diese ging an das Baudezernat. Auch hier gab<br />

es keine Gegenstimmen, auch nicht von der politischen Seite.<br />

Bei der Innenentwicklung werden in Kiel die Vorgaben aus dem BauGB, dem Landesentwicklungsplan<br />

und der „Leipzig-Charta“ genutzt, die dem Selbstverständnis vom Planen in Kiel entsprechen.<br />

Leipzig<br />

Es wurden bisher sechs Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt.<br />

Luckenwalde<br />

In Luckenwalde wurde noch kein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im Jahr<br />

2007 gab es keinen Plan, der nach § 13a BauGB aufgestellt werden konnte und im Jahr 2008 wird ein<br />

Bebauungsplan aufgestellt, der jedoch im Außenbereich liegt und somit nicht im Anwendungsbereich<br />

des § 13a BauGB liegt.<br />

Im Vorfeld wurden Seminare der Technischen Universität Berlin und des Volksheimstättenwerks besucht.<br />

Statt eine Checkliste oder einen Leitfaden zu verwenden wird der Gesetzestext als Grundlage herangezogen.<br />

Mainz<br />

In Mainz wurden bereits mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt. Es wurden bisher<br />

positive wie auch negative Erfahrungen gemacht, die eng mit den Rahmenbedingungen und den<br />

politischen Beschlüssen zusammenhängen.<br />

Verwaltungsintern wurden die Fragen zum Verfahren geprüft und geklärt sowie Weiterbildungen<br />

und der Mustereinführungserlass herangezogen. Intern wurde dann eine Systematik entwickelt, die<br />

nach der Auffassung der Verwaltung funktioniert.<br />

Regensburg<br />

In Regensburg wurde noch kein Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Jedoch sind sechs Verfahren<br />

in Vorbereitung und bei dreien ist die Anwendung des § 13a BauGB möglich.<br />

Das Verfahren wird positiv eingeschätzt, jedoch muss abgewartet werden, ob sich die Erwartungen<br />

an das Verfahren auch wirklich erfüllen. Es werden Verfahrenserleichterungen und eine Beschleunigung<br />

des Verfahrens erwartet.<br />

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