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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

tung z.B. der Brutzeiten von Vögeln usw. halten das Verfahren ebenfalls auf.<br />

Es sind teilweise die alten Stolpersteine in Bebauungsplanverfahren, die auch mit dem beschleunigten<br />

Verfahren nicht umgangen werden können.<br />

5. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen<br />

5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Mein zentrales Anliegen war, die Stolpersteine im beschleunigten Verfahren ausfindig zu machen<br />

und Handlungsempfehlungen für eine sinnvolle Anwendung des § 13a BauGB auszuarbeiten.<br />

Anhand der Literaturrecherchen als theoretische Auseinandersetzung mit dem beschleunigten Verfahren<br />

und den Experteninterviews konnten die Stolpersteine ermittelt werden. Die Interviews bzw.<br />

schriftlichen Beiträge von 19 Experten aus 15 Städten haben das Meinungsbild der Theoretiker um<br />

einige interessante Aspekte erweitern bzw. teilweise auch widerlegen können.<br />

Die Vor- bzw. Nachteile des Verfahrens beziehen sich auf folgende Aspekte des § 13a BauGB:<br />

• der Verzicht auf die Umweltprüfung bzw. den Umweltbericht,<br />

• den Verzicht auf die Ausgleichspflicht bei der Fallgruppe 1,<br />

• der Wegfall der frühzeitigen Beteiligungsstufe,<br />

• die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung,<br />

• die aufwändige Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen,<br />

• die Vorprüfung des Einzelfalls und die Verfahrensgestaltung der Fallgruppe 2 und<br />

• die Verwendung unklarer Begriffe.<br />

Einige Aspekte werden gleichzeitig als Vor- und Nachteile gesehen, wie z.B. der Verzicht auf die<br />

Umweltprüfung bzw. auf den Umweltbericht und auf die Ausgleichspflicht bei der Fallgruppe 1. Die<br />

Befürchtung der Theoretiker, dass bspw. die weit reichenden Planerhaltungsvorschriften des § 214<br />

Abs. 2a BauGB zu einer umfassenden missbräuchlichen Anwendung des § 13a BauGB führen konnte,<br />

wurde anhand der Experteninterviews widerlegt.<br />

Die Stolpersteine im beschleunigten Verfahren sind:<br />

1.) Die Verwendung unklarer Begriffe wie Innenentwicklung, Nachverdichtung, Wiedernutzbarmachung<br />

und andere Maßnahmen der Innenentwicklung im § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.<br />

2.) Grenzfälle, in denen die Anwendbarkeit des § 13a BauGB nicht eindeutig geklärt ist. Es handelt<br />

sich meist um die Frage, welche Art von Flächen mit dem beschleunigten Verfahren<br />

beplant werden können.<br />

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