pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
Diskussionen bei politisch strittigen Planungen begründet. Im Innenstadtbereich werden häufig vorhabenbezogene<br />
Bebauungspläne von Investoren realisiert, die auf der Grundlage eines städtebaulichen<br />
Wettbewerbs für Projekte aufgestellt werden sollen. Diese können dann auch verhältnismäßig<br />
schnell vollzogen werden. Das beschleunigte Verfahren weckt jedoch Erwartungen und Hoffnungen<br />
bei den Investoren, ein Verfahren noch schneller durchführen zu können.<br />
Es gab keine Schwierigkeiten bei der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen, und bislang war<br />
noch keine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig, da alle bisherigen Bebauungspläne zur Fallgruppe<br />
1 gehören.<br />
Kiel<br />
Wichtige Bebauungspläne und große Vorhaben mit einer Flächennutzungsplanänderung wurden in<br />
Kiel bereits in sieben Monaten durchgeführt. Wenn die Stadt und der Investor sich über eine Planung<br />
einig sind und das Baurecht schnell zustande kommen soll, dann lässt sich dies auch ohne beschleunigtes<br />
Verfahren umsetzen. Dies entspricht auch einer rechtssicheren Variante. Um auf Nummer sicher<br />
zu gehen, wird das Normalverfahren bevorzugt.<br />
Leipzig<br />
Die Beschleunigung bzw. die Dauer der verschiedenen Verfahren werden in Leipzig wie folgt eingeschätzt:<br />
Abbildung 4:<br />
Der Zeitbedarf (netto) unterschiedlicher Verfahrensarten (ohne Erarbeitung von Entwurfs- und Satzungsfassung)<br />
<br />
Quelle: Hanke, Peter, a.a.O., S. 19.<br />
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