pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
Kiel<br />
Das beschleunigte Verfahren wird in Kiel nicht angewendet.<br />
Leipzig<br />
Schwierigkeiten und Unsicherheiten gab es aufgrund der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten<br />
des Gesetzes.<br />
Die Fragen, die sich stellten, waren: Kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung für „Außenbereich<br />
im Innenbereich“ auch für bislang unbebaute Flächen aufgestellt werden oder nur für die<br />
bauliche Wiedernutzbarmachung von Flächen? Welcher Zeitraum nach der Beendigung bzw. Beseitigung<br />
früherer baulicher Nutzung gilt im Falle der Wiedernutzung? Unter welchen sonstigen Voraussetzungen<br />
kann von „Wiedernutzbarmachung“ gesprochen werden?<br />
Mit dem Begriff Nachverdichtung traten Schwierigkeiten und Fragen auf. Meint der Begriff „Nachverdichtung“<br />
auch die Nachverdichtung des Siedlungskörpers und setzt er keine vorhandene bauliche<br />
Nutzung im Plangebiet voraus? Oder gilt die Nachverdichtung nur innerhalb des Plangebietes<br />
und setzt eine vorhandene bauliche Nutzung im Plangebiet voraus?<br />
Das beschleunigte Verfahren sollte nicht angewendet werden, wenn das laufende Verfahren bereits<br />
so weit fortgeschritten ist, dass ein Wechsel keine bzw. kaum Einsparungen bringen würde. Außer<br />
wenn eine Flächennutzungsplanänderung – auch im Parallelverfahren – erforderlich ist oder es sich<br />
um einen vorzeitigen Bebauungsplan handelt. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme bislang unbebauter<br />
Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches ist der Verzicht auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
städtebaulich nicht vertretbar bzw. erwünscht. Bei Planungen, die ein hohes Interesse<br />
vonseiten der Öffentlichkeit auslösen, ist die Verkürzung der Beteiligung nicht sachgerecht bzw.<br />
politisch gewollt. <br />
Luckenwalde<br />
Die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen wird als recht unkompliziert eingeschätzt. Bisher traten<br />
noch keine Schwierigkeiten mit den Begriffen des § 13a BauGB auf.<br />
Mainz<br />
In Mainz wird eine Checkliste zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen verwendet. Auf diese<br />
Weise sollen nachvollziehbare Strukturen in den Planungsprozess einbezogen werden, und zusätzlich<br />
wird damit der Dokumentation gedient. Das Verfahren soll transparent gestaltet werden, und<br />
durch die Anwendung der Checkliste haben die Prüfungen von verschiedenen Bebauungsplänen<br />
den gleichen Level. Die Probleme bei Bebauungsplanverfahren liegen oftmals im Detail und lassen<br />
sich nicht mit einer Checkliste klären, aber sie dient der ersten Orientierung und ermöglicht eine<br />
Vergleichbarkeit der Verfahren.<br />
In Mainz sind Probleme mit den Begriffen des § 13a BauGB aufgetreten. Es war nicht klar, wie die<br />
<br />
Vgl. Hanke, Peter, a.a.O., S. 15ff.<br />
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