pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
BauGB – durch Verfahrensvorteile schneller und effizienter zum Ziel zu kommen – beeinflussend wirken.<br />
Es ist jedoch nicht als alleiniges Instrument anzusehen, sondern mit anderen Maßnahmen und<br />
Strategien zu koppeln.<br />
Reutlingen<br />
Der § 13a BauGB wurde hauptsächlich wegen der Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens eingeführt,<br />
damit die Investoren schneller zu Baurecht kommen. Die Verfahrensvereinfachungen sollten<br />
auch im Sinne eines Bürokratieabbaus wirken.<br />
Das Verfahren nach § 13a BauGB wirkt sich zwar vorteilhaft auf die Stärkung der Innenentwicklung<br />
aus, jedoch sind andere Kriterien wirkungsvoller.<br />
Tuttlingen<br />
Der Grund für die Einführung des beschleunigten Verfahrens liegt in der schnelleren Schaffung von<br />
Baurecht.<br />
Das beschleunigte Verfahren ist nach Tuttlinger Meinung nicht dazu geeignet, die Innenentwicklung<br />
zu stärken und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Das wesentliche Hindernis für die Innenentwicklung<br />
sind die höheren Baulandpreise im Innenbereich, verbunden mit der aufwändigeren Verfügbarmachung<br />
bebauter Grundstücksflächen (z.B. aufgrund von Abbruch, Altlasten etc.). Mit Subventionen<br />
(z.B. im Rahmen einer Sanierung) ließe sich eine annähernde Kostengleichheit zwischen<br />
Flächen im Innenbereich und Flächen auf der grünen Wiese herstellen.<br />
Viersen, Wetzlar<br />
Zu diesem Fragenkomplex ergaben sich in den jeweiligen Experteninterviews keine Informationen.<br />
2.3 Fragen zu den Anwendungsvoraussetzungen<br />
• Gab es Schwierigkeiten oder Unklarheiten beim Prüfen der Voraussetzungen des<br />
beschleunigten Verfahrens? Wie haben Sie die Prüfung vorgenommen? Haben Sie<br />
Checklisten o. ä. verwendet?<br />
• Hatten Sie Schwierigkeiten mit Begriffen aus dem § 13a Abs. 1 BauGB oder Diskussionen<br />
darüber?<br />
Berlin<br />
Bei den Anwendungsvoraussetzungen gab es anfangs ebenso Diskussionsbedarf wie auch bei der<br />
Definition der zulässigen Grundfläche. Es wurden dann das Planspiel 2006 und der Gesetzestext zur<br />
Klärung der Fragen herangezogen. Bei der Frage, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />
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