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pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

BauGB – durch Verfahrensvorteile schneller und effizienter zum Ziel zu kommen – beeinflussend wirken.<br />

Es ist jedoch nicht als alleiniges Instrument anzusehen, sondern mit anderen Maßnahmen und<br />

Strategien zu koppeln.<br />

Reutlingen<br />

Der § 13a BauGB wurde hauptsächlich wegen der Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens eingeführt,<br />

damit die Investoren schneller zu Baurecht kommen. Die Verfahrensvereinfachungen sollten<br />

auch im Sinne eines Bürokratieabbaus wirken.<br />

Das Verfahren nach § 13a BauGB wirkt sich zwar vorteilhaft auf die Stärkung der Innenentwicklung<br />

aus, jedoch sind andere Kriterien wirkungsvoller.<br />

Tuttlingen<br />

Der Grund für die Einführung des beschleunigten Verfahrens liegt in der schnelleren Schaffung von<br />

Baurecht.<br />

Das beschleunigte Verfahren ist nach Tuttlinger Meinung nicht dazu geeignet, die Innenentwicklung<br />

zu stärken und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Das wesentliche Hindernis für die Innenentwicklung<br />

sind die höheren Baulandpreise im Innenbereich, verbunden mit der aufwändigeren Verfügbarmachung<br />

bebauter Grundstücksflächen (z.B. aufgrund von Abbruch, Altlasten etc.). Mit Subventionen<br />

(z.B. im Rahmen einer Sanierung) ließe sich eine annähernde Kostengleichheit zwischen<br />

Flächen im Innenbereich und Flächen auf der grünen Wiese herstellen.<br />

Viersen, Wetzlar<br />

Zu diesem Fragenkomplex ergaben sich in den jeweiligen Experteninterviews keine Informationen.<br />

2.3 Fragen zu den Anwendungsvoraussetzungen<br />

• Gab es Schwierigkeiten oder Unklarheiten beim Prüfen der Voraussetzungen des<br />

beschleunigten Verfahrens? Wie haben Sie die Prüfung vorgenommen? Haben Sie<br />

Checklisten o. ä. verwendet?<br />

• Hatten Sie Schwierigkeiten mit Begriffen aus dem § 13a Abs. 1 BauGB oder Diskussionen<br />

darüber?<br />

Berlin<br />

Bei den Anwendungsvoraussetzungen gab es anfangs ebenso Diskussionsbedarf wie auch bei der<br />

Definition der zulässigen Grundfläche. Es wurden dann das Planspiel 2006 und der Gesetzestext zur<br />

Klärung der Fragen herangezogen. Bei der Frage, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />

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