pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
sie ihre Belange vernachlässigt sehen. Jedoch will man in Berlin eher vorsichtig mit der Anwendung<br />
des § 13a umgehen, da hier die Umweltbelange einen hohen Stellenwert haben.<br />
In der Runde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „Fachgespräch Bebauungspläne“, die alle<br />
zwei Monate stattfindet, werden aktuelle Fragen und Probleme zu Bebauungsplanverfahren mit<br />
den Bezirken diskutiert. Außerdem hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Skript mit<br />
Handlungshinweisen an die Bezirke weitergegeben und im Februar 2008 ein Rundschreiben zum § 13a<br />
BauGB verfasst. Die Bezirke haben sich mit den Arbeitshilfen des Deutschen Instituts für Urbanistik<br />
und den Veröffentlichungen von Schmidt-Eichstaedt beschäftigt. Die Fortbildungen des Deutschen<br />
Instituts für Urbanistik, des Instituts für Städtebau und der Humboldt-Universität sowie der Mustereinführungserlass<br />
und die Vortragsreihe von Mitschang haben ebenso zur Wissensaneignung sowie<br />
der Klärung von Fragen beigetragen.<br />
Außer im Bezirksamt Neukölln werden keine externen Checklisten o. a. Hilfsmittel bei dem beschleunigten<br />
Verfahren verwendet. Als Grundlage für die Anwendung des § 13a BauGB werden ansonsten<br />
das Skript mit Handlungshinweisen sowie das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
genutzt. Das Bezirksamt Neukölln nutzt darüber hinaus die Checkliste von Klinge .<br />
Bremen<br />
In Bremen wurden bereits mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung auf den Weg gebracht<br />
und es ist auch mindestens ein beschlossener Bebauungsplan dabei.<br />
Das Verfahren wird pragmatisch als weitere Möglichkeit neben dem vereinfachten und Normalverfahren<br />
gesehen, wobei wenige Unterschiede zum Normalverfahren festgestellt werden.<br />
Zur Einführung des Verfahrens wurde an einer Fortbildung mit Bunzel vom Deutschen Institut für<br />
Urbanistik teilgenommen. Die Umweltschützer sind unzufrieden mit der Verfahrensausgestaltung,<br />
wie bspw. mit dem Verzicht auf die Ausgleichspflicht für die Fallgruppe 1. In diesem Bereich wurden<br />
viele Diskussionen geführt.<br />
Der Mustereinführungserlass wurde als Arbeitshilfe genutzt und intern wurde in der UVP-Leitstelle<br />
eine Arbeitshilfe erstellt. Diese gab es bereits zur BauGB-Novelle 2004 und wurde nun überarbeitet.<br />
Düsseldorf<br />
In Düsseldorf wird das Verfahren abgelehnt. Ein einziges Mal wurde ein Verfahren nach § 13a BauGB<br />
im Rahmen der Entscheidungsfindungszeit begonnen. Der Bebauungsplan liegt gerade aus, zusammen<br />
mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan. Die frühzeitige Beteiligung wurde im vollem<br />
Umfang durchgeführt.<br />
Aus politischen Gründen lehnt Düsseldorf die Anwendung des § 13a BauGB ab, obwohl die Verwaltung<br />
an sich von dem beschleunigten Verfahren überzeugt ist.<br />
Vor der BauGB-Novelle 2004, welche die generelle Pflicht zur Umweltprüfung einführte, hat Düsseldorf<br />
bereits freiwillig schon immer eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bebauungsplänen<br />
durchgeführt. Aus diesem Grund war kein struktureller Anpassungsbedarf bei der Umsetzung der<br />
Pflicht-Umweltprüfung erforderlich. Die Politik möchte den hohen Standard bezüglich der Umwelt-<br />
Vgl. Klinge, Werner, a.a.O., S. 52.