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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

ein Jahr. Das größte Beschleunigungselement ist schwer festzustellen, liegt aber sicherlich in dem<br />

Verzicht auf den Umweltbericht, auf die zusammenfassende Erklärung und auf den Wegfall der Ausgleichsbilanzierung.<br />

Ausschlaggebend ist auch der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3<br />

Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, wobei letztere teilweise aufwändiger ist.<br />

Die Beschleunigungseffekte wurden nicht konsequent in allen Punkten um- bzw. durchgesetzt. Der<br />

§ 13a ist als Ansatzpunkt zu verstehen. Mit einem Verzicht auf den § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

sowie weniger aufwändige Prüfungen für die Fallgruppe 2, wäre ein großer Beschleunigungseffekt<br />

erreichbar gewesen.<br />

Die Prüfung der Umweltbelange anhand der Anlage 2 ist teilweise so aufwändig und kompliziert,<br />

dass sie keinen Unterschied zum Umweltbericht im Normalverfahren macht. Wenn die Anlage 2<br />

ernsthaft geprüft wird, ist die gleiche Zeit wie für den Umweltbericht notwendig. Dann wird der<br />

Rückgriff auf den Umweltbericht in diesem Fall bevorzugt. Bei kleineren Städten, wo die Entscheidungswege<br />

geringer sind und die Außenwirkung nicht so groß ist, geht es vielleicht schneller und<br />

sie bringen mehr Mut auf. Mainz hat allerdings als Landeshauptstadt Vorbildcharakter für kleinere<br />

Gemeinden. Wenn kein Mut zum Risiko vorhanden ist, weil teilweise hohe Investitionssummen hinter<br />

den Vorhaben bzw. Planungen stehen und die Prüfungen umfassend ausgeführt werden, bringt der<br />

§ 13a BauGB kaum Vorteile. Bei dem Normalverfahren ist die Verwaltung eingespielt, ein Büro erhält<br />

den Auftrag zur Erstellung des Umweltberichts, der parallel erarbeitet wird. Diese Vorgänge laufen<br />

letztlich auf diese Weise schneller ab.<br />

Regensburg<br />

Alle Vereinfachungen zusammen bringen die größte Beschleunigung. Auf den Umweltbericht kann<br />

verzichtet werden, jedoch wird inhaltlich nichts gespart, weil die Umweltbelange trotzdem beachtet,<br />

ermittelt und aufbereitet werden müssen.<br />

Einsparungen ergeben sich aufgrund der redaktionellen Änderung des Flächennutzungsplans sowie<br />

wegen des Wegfalls der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Wenn nicht jede mögliche Beschleunigung<br />

angewendet wird, kann auch das Normalverfahren durchgeführt werden.<br />

Reutlingen<br />

Das Normalverfahren und auch das beschleunigte Verfahren dauern nach Meinung des befragten<br />

Experten ca. ein Jahr. Das § 13a-Verfahren ist nicht unbedingt schneller, bedeutet allerdings weniger<br />

Aufwand, weil die Umweltprüfung und der -bericht sowie die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

wegfallen. Die Einsparungen betreffen ca. eine Woche Arbeitszeit. Die größte Ersparnis liegt in dem<br />

Wegfall des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht<br />

wird weniger Aufwand zugeschrieben.<br />

Es wird auch beim § 13a BauGB eine zweistufige Beteiligung durchgeführt, um auf der sicheren Seite<br />

zu sein. Reutlingen gehört zu einem Nachbarschaftsverband, bei dem ein separates Gremium zu beteiligen<br />

ist. Dies führt zu einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand.<br />

Das Prüfen der Voraussetzungen wird nicht als aufwändig empfunden und eine Vorprüfung des Einzelfalls<br />

wurde noch nicht durchgeführt.<br />

Im Praxistest war Reutlingen der Ansicht, dass sich bei der Regelung ein Widerspruch ergibt. Auf<br />

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