pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
ein Jahr. Das größte Beschleunigungselement ist schwer festzustellen, liegt aber sicherlich in dem<br />
Verzicht auf den Umweltbericht, auf die zusammenfassende Erklärung und auf den Wegfall der Ausgleichsbilanzierung.<br />
Ausschlaggebend ist auch der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3<br />
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, wobei letztere teilweise aufwändiger ist.<br />
Die Beschleunigungseffekte wurden nicht konsequent in allen Punkten um- bzw. durchgesetzt. Der<br />
§ 13a ist als Ansatzpunkt zu verstehen. Mit einem Verzicht auf den § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
sowie weniger aufwändige Prüfungen für die Fallgruppe 2, wäre ein großer Beschleunigungseffekt<br />
erreichbar gewesen.<br />
Die Prüfung der Umweltbelange anhand der Anlage 2 ist teilweise so aufwändig und kompliziert,<br />
dass sie keinen Unterschied zum Umweltbericht im Normalverfahren macht. Wenn die Anlage 2<br />
ernsthaft geprüft wird, ist die gleiche Zeit wie für den Umweltbericht notwendig. Dann wird der<br />
Rückgriff auf den Umweltbericht in diesem Fall bevorzugt. Bei kleineren Städten, wo die Entscheidungswege<br />
geringer sind und die Außenwirkung nicht so groß ist, geht es vielleicht schneller und<br />
sie bringen mehr Mut auf. Mainz hat allerdings als Landeshauptstadt Vorbildcharakter für kleinere<br />
Gemeinden. Wenn kein Mut zum Risiko vorhanden ist, weil teilweise hohe Investitionssummen hinter<br />
den Vorhaben bzw. Planungen stehen und die Prüfungen umfassend ausgeführt werden, bringt der<br />
§ 13a BauGB kaum Vorteile. Bei dem Normalverfahren ist die Verwaltung eingespielt, ein Büro erhält<br />
den Auftrag zur Erstellung des Umweltberichts, der parallel erarbeitet wird. Diese Vorgänge laufen<br />
letztlich auf diese Weise schneller ab.<br />
Regensburg<br />
Alle Vereinfachungen zusammen bringen die größte Beschleunigung. Auf den Umweltbericht kann<br />
verzichtet werden, jedoch wird inhaltlich nichts gespart, weil die Umweltbelange trotzdem beachtet,<br />
ermittelt und aufbereitet werden müssen.<br />
Einsparungen ergeben sich aufgrund der redaktionellen Änderung des Flächennutzungsplans sowie<br />
wegen des Wegfalls der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Wenn nicht jede mögliche Beschleunigung<br />
angewendet wird, kann auch das Normalverfahren durchgeführt werden.<br />
Reutlingen<br />
Das Normalverfahren und auch das beschleunigte Verfahren dauern nach Meinung des befragten<br />
Experten ca. ein Jahr. Das § 13a-Verfahren ist nicht unbedingt schneller, bedeutet allerdings weniger<br />
Aufwand, weil die Umweltprüfung und der -bericht sowie die Änderung des Flächennutzungsplans<br />
wegfallen. Die Einsparungen betreffen ca. eine Woche Arbeitszeit. Die größte Ersparnis liegt in dem<br />
Wegfall des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht<br />
wird weniger Aufwand zugeschrieben.<br />
Es wird auch beim § 13a BauGB eine zweistufige Beteiligung durchgeführt, um auf der sicheren Seite<br />
zu sein. Reutlingen gehört zu einem Nachbarschaftsverband, bei dem ein separates Gremium zu beteiligen<br />
ist. Dies führt zu einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand.<br />
Das Prüfen der Voraussetzungen wird nicht als aufwändig empfunden und eine Vorprüfung des Einzelfalls<br />
wurde noch nicht durchgeführt.<br />
Im Praxistest war Reutlingen der Ansicht, dass sich bei der Regelung ein Widerspruch ergibt. Auf<br />
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