pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt und den entsprechenden Hinweisen handelt es sich um ein<br />
normales Verfahren bei dem auf den Umweltbericht verzichtet wird, nicht jedoch auf die naturschutzrechtlichen<br />
Belange.<br />
Der hohe Anwendungsbereich resultiert nicht immer aus der Eilbedürftigkeit sondern auch aus dem<br />
Druck seitens der Politik, die die Anwendung des neuen modernen Verfahrens unterstützt.<br />
Bei der Fallgruppe 2 sollte der Gesetzgeber hinsichtlich der Prüfungsintensität konkreter werden,<br />
um so Rechtsunsicherheiten abzuschaffen. Außerdem können zu einzelnen Prüfaspekten der Anlage<br />
2 Fallgestaltungen aufgenommen werden. Allerdings ist die Änderung von Passagen zweier Paragrafen<br />
des Umweltgesetzes im Entwurf, die die Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren erschweren<br />
soll.<br />
Bei einem wertvollen Bestand oder bei kritischen Fällen bzw. Bereichen soll von der Anwendung des<br />
§ 13a BauGB abgesehen werden.<br />
Bremen<br />
Es werden keine Schwierigkeiten, Hemmnisse oder Probleme im Verfahren gesehen. Anfangs gab es<br />
Diskussionen wegen des Verzichts auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.<br />
Ein wesentlicher Vorteil des beschleunigten Verfahrens wird in der nicht mehr erforderlichen Änderung<br />
des Flächennutzungsplans gesehen, da nur noch eine Berichtigung im Wege der Anpassung<br />
notwendig ist. Die Verkürzung der Verfahrensschritte ist ein Vorteil und dass man den § 13a BauGB<br />
anwenden kann, ohne überlegen zu müssen, ob die Grundzüge der Planung berührt sind. Aus Gründen<br />
der Akzeptanz oder politischer Erwägungen werden die Verfahrensschritte, auf die verzichtet<br />
werden könnte, trotzdem freiwillig durchgeführt, z.B. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.<br />
In Bremen werden wenige Unterschiede zum Normalverfahren gesehen, dadurch, dass in der Begründung<br />
trotzdem auf die Umweltbelange eingegangen werden muss und aus Akzeptanzgründen<br />
auch die vollständige Beteiligung durchgeführt wird.<br />
Der zukünftige Anwendungsbereich hängt von den Projekten ab, jedoch konzentrieren sich diese<br />
eher auf den Innenbereich als auf die grüne Wiese. Daher wird davon ausgegangen, dass das beschleunigte<br />
Verfahren zum Hauptverfahren wird.<br />
Düsseldorf<br />
Die Verwaltung sieht keine rechtlichen Probleme mit dem § 13a BauGB.<br />
Die Vorteile, welche die Verwaltung beim Verfahren sieht, liegen besonders bei dem Verzicht auf<br />
den Umweltbericht. Bei der Ausarbeitung der Begründung könnte eine Menge Papier und Arbeitskapazität<br />
gespart werden, weil der Umweltbericht 50% der Begründung und teilweise mehr ausmacht.<br />
Außerdem ergeben sich Einsparungen durch den nicht mehr erforderlichen Rückgriff auf Dritte. Die<br />
Umweltbelange werden trotzdem ermittelt und beachtet.<br />
Weiterhin ergeben sich Einsparungseffekte bei der erleichterten Flächennutzungsplananpassung<br />
ohne Genehmigung und aufgrund der einstufigen Behördenbeteiligung. Der Verzicht auf die Ein-<br />
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