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pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

menten der Innenentwicklung dafür geeignet, den Flächenverbrauch zu verringern<br />

und die Innenentwicklung zu stärken?<br />

Berlin<br />

Die Verfahrensdauer von Bebauungsplänen verlängert sich generell aufgrund von eingeschränkten<br />

Tagungszeiten von Gremien, von festgelegten Redaktionsschlüssen für Veröffentlichungen, aufgrund<br />

von Auswertungen und Änderungen sowie Sommer- und Ferienzeiten. Diese Verzögerungen<br />

können eine zwei bis drei Monate längere Verfahrenszeit bedeuten. Wenn das beschleunigte Verfahren<br />

angewendet wird, dann bietet es die Möglichkeit, zeitnah Gebiete einer anderen Nutzung zuzuführen.<br />

Dies war bisher ein Problem. Es gab Fälle, in denen aufgrund der langen Verfahrensdauer<br />

das Interesse des Investors nachgelassen hatte. Es bindet sich kaum ein Investor für drei bis vier Jahre,<br />

also so lange, wie ein Normalverfahren bisweilen dauern kann.<br />

Das beschleunigte Verfahren wird nicht als geeignet angesehen, den Flächenverbrauch zu verringern<br />

und die Innenentwicklung zu stärken.<br />

Bremen<br />

In Bremen betrachtet man politische Erwägungen als Gründe für die Einführung eines beschleunigten<br />

Verfahrens, die nichts mit den Entscheidungen auf der Gemeindeebene zu tun haben. Die<br />

Große Koalition hat sich zum Aktionismus entschlossen und ein Ergebnis ist das Verfahren nach § 13a<br />

BauGB.<br />

Die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens, den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Innenentwicklung<br />

zu stärken, werden als sehr gering eingeschätzt. Nach Bremer Ansicht ist das beschleunigte<br />

Verfahren in dieser Hinsicht ohne Wirkung und nicht maßgeblich. Bereits vorher wurden<br />

geeignete Maßnahmen zur Innenentwicklung durchgeführt.<br />

Düsseldorf<br />

Das beschleunigte Verfahren ergab sich aus der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 und es wird<br />

ihm keine lange Überlebensdauer bescheinigt.<br />

Freising<br />

Aus Sicht des Gesetzgebers soll die Innenentwicklung gefördert und die Verfahrensdauer sowie<br />

eventuelle Investitionshemmnisse z.B. aufgrund der Ausgleichspflicht reduziert werden.<br />

In Freising wird das beschleunigte Verfahren als Möglichkeit gesehen, den Flächenverbrauch zu reduzieren<br />

und die Innenentwicklung zu stärken.<br />

Gütersloh<br />

Mit dem beschleunigten Verfahren soll schneller Baurecht für Investoren geschaffen werden. Das<br />

Ziel des Gesetzgebers war Bebauungspläne in der Hälfte der bisherigen Zeit zu ermöglichen und auf<br />

diese Weise die Innenentwicklung zu stärken. Diese Planungseuphorie ist jedoch schnell verpufft und<br />

einem eher pragmatischen Umgang gewichen.<br />

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