pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
menten der Innenentwicklung dafür geeignet, den Flächenverbrauch zu verringern<br />
und die Innenentwicklung zu stärken?<br />
Berlin<br />
Die Verfahrensdauer von Bebauungsplänen verlängert sich generell aufgrund von eingeschränkten<br />
Tagungszeiten von Gremien, von festgelegten Redaktionsschlüssen für Veröffentlichungen, aufgrund<br />
von Auswertungen und Änderungen sowie Sommer- und Ferienzeiten. Diese Verzögerungen<br />
können eine zwei bis drei Monate längere Verfahrenszeit bedeuten. Wenn das beschleunigte Verfahren<br />
angewendet wird, dann bietet es die Möglichkeit, zeitnah Gebiete einer anderen Nutzung zuzuführen.<br />
Dies war bisher ein Problem. Es gab Fälle, in denen aufgrund der langen Verfahrensdauer<br />
das Interesse des Investors nachgelassen hatte. Es bindet sich kaum ein Investor für drei bis vier Jahre,<br />
also so lange, wie ein Normalverfahren bisweilen dauern kann.<br />
Das beschleunigte Verfahren wird nicht als geeignet angesehen, den Flächenverbrauch zu verringern<br />
und die Innenentwicklung zu stärken.<br />
Bremen<br />
In Bremen betrachtet man politische Erwägungen als Gründe für die Einführung eines beschleunigten<br />
Verfahrens, die nichts mit den Entscheidungen auf der Gemeindeebene zu tun haben. Die<br />
Große Koalition hat sich zum Aktionismus entschlossen und ein Ergebnis ist das Verfahren nach § 13a<br />
BauGB.<br />
Die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens, den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Innenentwicklung<br />
zu stärken, werden als sehr gering eingeschätzt. Nach Bremer Ansicht ist das beschleunigte<br />
Verfahren in dieser Hinsicht ohne Wirkung und nicht maßgeblich. Bereits vorher wurden<br />
geeignete Maßnahmen zur Innenentwicklung durchgeführt.<br />
Düsseldorf<br />
Das beschleunigte Verfahren ergab sich aus der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 und es wird<br />
ihm keine lange Überlebensdauer bescheinigt.<br />
Freising<br />
Aus Sicht des Gesetzgebers soll die Innenentwicklung gefördert und die Verfahrensdauer sowie<br />
eventuelle Investitionshemmnisse z.B. aufgrund der Ausgleichspflicht reduziert werden.<br />
In Freising wird das beschleunigte Verfahren als Möglichkeit gesehen, den Flächenverbrauch zu reduzieren<br />
und die Innenentwicklung zu stärken.<br />
Gütersloh<br />
Mit dem beschleunigten Verfahren soll schneller Baurecht für Investoren geschaffen werden. Das<br />
Ziel des Gesetzgebers war Bebauungspläne in der Hälfte der bisherigen Zeit zu ermöglichen und auf<br />
diese Weise die Innenentwicklung zu stärken. Diese Planungseuphorie ist jedoch schnell verpufft und<br />
einem eher pragmatischen Umgang gewichen.<br />
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