pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
nenentwicklung erlebt? Welches Verfahrenselement birgt die größte Beschleunigung?<br />
Wie empfanden Sie den Aufwand für das Prüfen der Voraussetzungen und evtl. für die Vorprüfung<br />
des Einzelfalls? Stehen diese in einem angemessenen Verhältnis zu den beschleunigenden und vereinfachenden<br />
Elementen?<br />
Berlin<br />
Die Bebauungsplanverfahren in Berlin dauern ca. zwei Jahre. Man hofft, mit dem beschleunigten<br />
Verfahren Bebauungspläne eventuell in einem Jahr aufstellen zu können. Aufgrund der angekündigten<br />
Beschleunigung mittels des § 13a BauGB war es für die Bezirke und die Politik ein Zeichen, dass<br />
dieses Verfahren schneller ablaufen muss. Andere sehen darin keine große Beschleunigung, nicht<br />
mehr auf die Umweltbelange achten zu müssen und die Ermittlung dieser Belange nicht mehr so intensiv<br />
vorzunehmen. Innerhalb der Verwaltung brauchen die beteiligten politischen Gremien außerdem<br />
ihre Zeit, Stellung zu nehmen bzw. Beschlüsse zu fassen, unabhängig von der Verfahrensart.<br />
Über die Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB ist es teilweise möglich, den Bebauungsplan bereits in<br />
sieben Monaten aufzustellen.<br />
Die Verfahrenselemente, die die größte Beschleunigung hervorbringen, sind der Verzicht auf den<br />
Umweltbericht und der Wegfall der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Parallel zur Unterrichtung<br />
der Bürger kann bereits die Behördenbeteiligung durchgeführt werden, was zu einem großen<br />
Zeitgewinn führt.<br />
Das Prüfen der Anwendungsvoraussetzungen brachte anfangs Schwierigkeiten mit sich, war jedoch<br />
nicht so aufwändig wie die Vorprüfung des Einzelfalls, die nicht in einem angemessenen Verhältnis<br />
zu den Verfahrenserleichterungen und -vereinfachungen steht.<br />
Bremen<br />
Nach den Erfahrungen aus Bremen ist bisher noch keine große Beschleunigung festzustellen. Natürlich<br />
ist das Verfahren neu und die Beteiligten benötigen Zeit zur Umstellung.<br />
Als beschleunigendes Element kann der Verzicht auf den Umweltbericht gesehen werden. Jedoch<br />
sind im innerstädtischen Bereich Lärm, Altlasten oder seltene Arten ein Thema, zu dem in jedem Fall<br />
Gutachten erforderlich sind. Auch wenn kein formeller Umweltbericht mehr notwendig ist, so sind<br />
doch die Umweltbelange darzustellen und in die Abwägung einzubringen. Der Abschnitt „Umweltbelange“<br />
wird nun als Ersatz für den Umweltbericht in die Begründung aufgenommen.<br />
Es gab keine Schwierigkeiten bei der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen, und bislang war<br />
noch keine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig, da alle bisherigen Bebauungspläne zur Fallgruppe<br />
1 gehörten.<br />
Düsseldorf<br />
Die Verwaltung sieht die größte Zeitersparnis bzw. Beschleunigung bei dem Verzicht auf den Umweltbericht,<br />
bei dem nicht mehr erforderlichen Rückgriff auf Dritte, bei der erleichterten Flächennutzungsplananpassung<br />
ohne Genehmigung und aufgrund der einstufigen Behördenbeteiligung.<br />
Der Verzicht auf die Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung bei der Fallgruppe 1 ist ebenso von Vorteil.<br />
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