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pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

nenentwicklung erlebt? Welches Verfahrenselement birgt die größte Beschleunigung?<br />

Wie empfanden Sie den Aufwand für das Prüfen der Voraussetzungen und evtl. für die Vorprüfung<br />

des Einzelfalls? Stehen diese in einem angemessenen Verhältnis zu den beschleunigenden und vereinfachenden<br />

Elementen?<br />

Berlin<br />

Die Bebauungsplanverfahren in Berlin dauern ca. zwei Jahre. Man hofft, mit dem beschleunigten<br />

Verfahren Bebauungspläne eventuell in einem Jahr aufstellen zu können. Aufgrund der angekündigten<br />

Beschleunigung mittels des § 13a BauGB war es für die Bezirke und die Politik ein Zeichen, dass<br />

dieses Verfahren schneller ablaufen muss. Andere sehen darin keine große Beschleunigung, nicht<br />

mehr auf die Umweltbelange achten zu müssen und die Ermittlung dieser Belange nicht mehr so intensiv<br />

vorzunehmen. Innerhalb der Verwaltung brauchen die beteiligten politischen Gremien außerdem<br />

ihre Zeit, Stellung zu nehmen bzw. Beschlüsse zu fassen, unabhängig von der Verfahrensart.<br />

Über die Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB ist es teilweise möglich, den Bebauungsplan bereits in<br />

sieben Monaten aufzustellen.<br />

Die Verfahrenselemente, die die größte Beschleunigung hervorbringen, sind der Verzicht auf den<br />

Umweltbericht und der Wegfall der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Parallel zur Unterrichtung<br />

der Bürger kann bereits die Behördenbeteiligung durchgeführt werden, was zu einem großen<br />

Zeitgewinn führt.<br />

Das Prüfen der Anwendungsvoraussetzungen brachte anfangs Schwierigkeiten mit sich, war jedoch<br />

nicht so aufwändig wie die Vorprüfung des Einzelfalls, die nicht in einem angemessenen Verhältnis<br />

zu den Verfahrenserleichterungen und -vereinfachungen steht.<br />

Bremen<br />

Nach den Erfahrungen aus Bremen ist bisher noch keine große Beschleunigung festzustellen. Natürlich<br />

ist das Verfahren neu und die Beteiligten benötigen Zeit zur Umstellung.<br />

Als beschleunigendes Element kann der Verzicht auf den Umweltbericht gesehen werden. Jedoch<br />

sind im innerstädtischen Bereich Lärm, Altlasten oder seltene Arten ein Thema, zu dem in jedem Fall<br />

Gutachten erforderlich sind. Auch wenn kein formeller Umweltbericht mehr notwendig ist, so sind<br />

doch die Umweltbelange darzustellen und in die Abwägung einzubringen. Der Abschnitt „Umweltbelange“<br />

wird nun als Ersatz für den Umweltbericht in die Begründung aufgenommen.<br />

Es gab keine Schwierigkeiten bei der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen, und bislang war<br />

noch keine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig, da alle bisherigen Bebauungspläne zur Fallgruppe<br />

1 gehörten.<br />

Düsseldorf<br />

Die Verwaltung sieht die größte Zeitersparnis bzw. Beschleunigung bei dem Verzicht auf den Umweltbericht,<br />

bei dem nicht mehr erforderlichen Rückgriff auf Dritte, bei der erleichterten Flächennutzungsplananpassung<br />

ohne Genehmigung und aufgrund der einstufigen Behördenbeteiligung.<br />

Der Verzicht auf die Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung bei der Fallgruppe 1 ist ebenso von Vorteil.<br />

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