09.06.2014 Aufrufe

pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

ten mit dem folgenden Vermerk versehen: „Berichtigung in Kraft getreten mit der<br />

Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. …. am …“ 40 und der Unterschrift.<br />

Die Berliner Methode wird allerdings nur eingeschränkt den herrschenden praktischen Anforderungen<br />

der Veröffentlichung relevanter Planungsakten gerecht. Der schnellste und einfachste, wenn<br />

auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, Weg sieht wie folgt aus:<br />

• Bereits im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan der Innenentwicklung wird<br />

die Anpassung des Flächennutzungsplans innerhalb der Begründung, wie oben geschildert,<br />

abschließend vorbereitet.<br />

• Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wird der § 6 Abs. 6 BauGB angewendet und<br />

somit der geänderte Ausschnitt des Flächennutzungsplans zusammen mit dem Bebauungsplan<br />

neu bekannt gemacht. Damit wird gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

im Wege der Berichtigung vorgenommen. Die ausgefertigte<br />

Planzeichnung mit der geänderten Teilfläche des Flächennutzungsplans wird zur<br />

Einsicht bereitgestellt.<br />

Dementsprechend ist es möglich, den Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

mit dem Beschluss der Gemeindevertretung zu verbinden, und auf diese Weise den Flächennutzungsplan<br />

in der durch den Bebauungsplan geänderten Fassung neu bekannt zu machen.<br />

Es könnte auch der gesamte Flächennutzungsplan in der aktuellen Fassung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB<br />

neu bekannt gemacht werden. In diesem Fall muss jedoch eine vollständig neue Planurkunde hergestellt<br />

werden. 41<br />

4.9 Planerhaltungsvorschriften und Rechtsunsicherheiten<br />

Wie in den vorherigen Stolpersteinen bereits ersichtlich ist, tauchen im beschleunigten Verfahren<br />

viele Rechtsunsicherheiten auf, sei es bspw. aufgrund von unbestimmten Begriffen oder der Anlage 2<br />

zum BauGB. Diese können die Städte und Gemeinden davon abhalten das beschleunigte Verfahren<br />

anzuwenden.<br />

Andererseits wurde befürchtet, dass die Städte und Gemeinden die weitreichenden Heilungsvorschriften<br />

ausnutzen könnten. Dies hat sich in den Interviews nicht bestätigt. Vielmehr hat sich gezeigt,<br />

dass die Städte das Risiko eines rechtsunsicheren Bebauungsplans, einer verlorenen Normenkontrollklage<br />

oder der Wiederholung von Verfahrensschritten nicht eingehen möchten. Vielfach wird<br />

auf eine baldige Rechtsprechung und Kommentierung verwiesen, die Klarheit bei Schwierigkeiten<br />

oder Unsicherheiten bringen soll.<br />

4.10 Die Verfahrensgestaltung<br />

In Mainz wurde im Experteninterview geäußert, dass ein § 13a BauGB ohne Kompromisse wün-<br />

40 Schmidt-Eichstaedt, Gerd, a.a.O., S. 1152.<br />

41 Vgl. ebd., S. 1152f.<br />

48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!