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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

Umweltauswirkungen von den Vorhaben des Bebauungsplans ausgehen. Daher sei es immanent,<br />

eine konkretisierte Planung als Einschätzungsgrundlage zu erarbeiten, damit die Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange eine Einschätzung zur Erheblichkeit vornehmen können. Der Umfang der<br />

Prüfung nach Anlage 2 zum BauGB ist nicht abschließend zu sehen und eine Prüfung der Belange<br />

nach § 1 Abs. 6 BauGB werde grundsätzlich durchgeführt.<br />

Die Regelung wird aufgrund der vielen Querverweise nicht klarer, aber es würde z.B. deutlich, dass<br />

die Hinweispflicht bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB gilt. 14<br />

Die Vorteile des Verfahrens sind die vereinfachenden Elemente, wie z.B. der Verzicht auf die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung, und die frühzeitige Genehmigungsmöglichkeit. Ein weiterer<br />

Vorteil ist der Verzicht auf Ausgleichmaßnahmen, da die Festlegung und Sicherung von Ausgleichsflächen<br />

oft mit einem hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist.<br />

Freising verwies im Praxistest darauf, dass mit dem Verzicht auf die Umweltprüfung auch eine Kostenersparnis<br />

verbunden ist. Wegen der stark gestiegenen Anforderungen an die Bauleitplanung ist<br />

jede Kosteneinsparung sehr willkommen. 15<br />

Die Nachteile, die sich aus dem Experteninterview ergeben haben, liegen in den teilweise unklaren<br />

Begriffsdefinitionen und der ggf. erforderlichen Wiederholung von Verfahrensschritten. Jedoch wird<br />

es in Kürze sicher Hinweise aus der Kommentarliteratur bzw. der Rechtsprechung geben.<br />

Zukünftig sollen in Verdichtungsräumen mindestens 50% der Bebauungspläne im beschleunigten<br />

Verfahren aufgestellt werden.<br />

Gütersloh<br />

Es tauchten keine Übergangs- oder Anlaufschwierigkeiten aufgrund von fehlender Routine bei dem<br />

Verfahren auf. Das Verfahren ist einfach strukturiert und gegliedert. Daher war die Übernahme nicht<br />

schwierig.<br />

Ein Vorteil des Verfahrens ist der Verzicht auf Ausgleichflächen bei der Fallgruppe 1. Im Innenbereich<br />

sind kaum Grünflächen vorhanden, die betroffen sein können, z.B. bei Industriebrachen. Ein weiterer<br />

Vorteil ist, dass keine Einschätzung mehr notwendig ist, ob die Grundzüge der Planung berührt sind<br />

wie bei dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Selbst wenn die Grundzüge berührt sind,<br />

muss nicht mehr das volle Verfahren durchgeführt werden.<br />

Der Nachteil des beschleunigten Verfahrens liegt in dem möglichen vorsätzlichen Missbrauch, das beschleunigte<br />

Verfahren ohne Ausgleich anzuwenden, der trotzdem zumindest als Minimierungs- und<br />

Vermeidungspflicht auszuführen ist.<br />

In Gütersloh ist die Innenentwicklung ein großes Thema, da sich die Bautätigkeit verstärkt zurück in<br />

die Städte entwickelt. Das Entwickeln von Industriebrachen für eine Wohn- oder Gewerbenutzung<br />

war immer interessant und bleibt es auch weiterhin.<br />

Momentan liegt der Anwendungsbereich bei mindestens der Hälfte bis zwei Drittel der Bebauungsplanverfahren.<br />

Zukünftig kann es durchaus bei dieser Tendenz bleiben, da es weniger Bebauungspläne<br />

auf der grünen Wiese gibt und deshalb eher Bebauungspläne nach § 13a BauGB Anwendung<br />

finden.<br />

14 Vgl. ebd., S 34ff.<br />

15 Vgl. ebd., S. 37.<br />

34

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