pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
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dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
Umweltauswirkungen von den Vorhaben des Bebauungsplans ausgehen. Daher sei es immanent,<br />
eine konkretisierte Planung als Einschätzungsgrundlage zu erarbeiten, damit die Behörden und Träger<br />
öffentlicher Belange eine Einschätzung zur Erheblichkeit vornehmen können. Der Umfang der<br />
Prüfung nach Anlage 2 zum BauGB ist nicht abschließend zu sehen und eine Prüfung der Belange<br />
nach § 1 Abs. 6 BauGB werde grundsätzlich durchgeführt.<br />
Die Regelung wird aufgrund der vielen Querverweise nicht klarer, aber es würde z.B. deutlich, dass<br />
die Hinweispflicht bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB gilt. 14<br />
Die Vorteile des Verfahrens sind die vereinfachenden Elemente, wie z.B. der Verzicht auf die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung, und die frühzeitige Genehmigungsmöglichkeit. Ein weiterer<br />
Vorteil ist der Verzicht auf Ausgleichmaßnahmen, da die Festlegung und Sicherung von Ausgleichsflächen<br />
oft mit einem hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist.<br />
Freising verwies im Praxistest darauf, dass mit dem Verzicht auf die Umweltprüfung auch eine Kostenersparnis<br />
verbunden ist. Wegen der stark gestiegenen Anforderungen an die Bauleitplanung ist<br />
jede Kosteneinsparung sehr willkommen. 15<br />
Die Nachteile, die sich aus dem Experteninterview ergeben haben, liegen in den teilweise unklaren<br />
Begriffsdefinitionen und der ggf. erforderlichen Wiederholung von Verfahrensschritten. Jedoch wird<br />
es in Kürze sicher Hinweise aus der Kommentarliteratur bzw. der Rechtsprechung geben.<br />
Zukünftig sollen in Verdichtungsräumen mindestens 50% der Bebauungspläne im beschleunigten<br />
Verfahren aufgestellt werden.<br />
Gütersloh<br />
Es tauchten keine Übergangs- oder Anlaufschwierigkeiten aufgrund von fehlender Routine bei dem<br />
Verfahren auf. Das Verfahren ist einfach strukturiert und gegliedert. Daher war die Übernahme nicht<br />
schwierig.<br />
Ein Vorteil des Verfahrens ist der Verzicht auf Ausgleichflächen bei der Fallgruppe 1. Im Innenbereich<br />
sind kaum Grünflächen vorhanden, die betroffen sein können, z.B. bei Industriebrachen. Ein weiterer<br />
Vorteil ist, dass keine Einschätzung mehr notwendig ist, ob die Grundzüge der Planung berührt sind<br />
wie bei dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Selbst wenn die Grundzüge berührt sind,<br />
muss nicht mehr das volle Verfahren durchgeführt werden.<br />
Der Nachteil des beschleunigten Verfahrens liegt in dem möglichen vorsätzlichen Missbrauch, das beschleunigte<br />
Verfahren ohne Ausgleich anzuwenden, der trotzdem zumindest als Minimierungs- und<br />
Vermeidungspflicht auszuführen ist.<br />
In Gütersloh ist die Innenentwicklung ein großes Thema, da sich die Bautätigkeit verstärkt zurück in<br />
die Städte entwickelt. Das Entwickeln von Industriebrachen für eine Wohn- oder Gewerbenutzung<br />
war immer interessant und bleibt es auch weiterhin.<br />
Momentan liegt der Anwendungsbereich bei mindestens der Hälfte bis zwei Drittel der Bebauungsplanverfahren.<br />
Zukünftig kann es durchaus bei dieser Tendenz bleiben, da es weniger Bebauungspläne<br />
auf der grünen Wiese gibt und deshalb eher Bebauungspläne nach § 13a BauGB Anwendung<br />
finden.<br />
14 Vgl. ebd., S 34ff.<br />
15 Vgl. ebd., S. 37.<br />
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