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pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management

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dp rem 2008 | 4<br />

Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

Derzeit sind noch keine Nachteile beim Verfahren und keine Erfahrung hinsichtlich der rechtlichen<br />

Angreifbarkeit der neuen Verfahrenselemente aufgetreten. Es bestehen jedoch bei den Betroffenen<br />

und im Gemeinderat Vorbehalte, weil eine Minderung der Rechte der Anlieger und der Gremienmitglieder<br />

befürchtet wird.<br />

Tuttlingen würde sich das beschleunigte Verfahren zukünftig als neues Normalverfahren für alle<br />

Bebauungspläne wünschen.<br />

Viersen<br />

Intern besteht Einvernehmen darüber, dass der § 13a BauGB nicht angewendet werden sollte, wenn<br />

erhebliches Konfliktpotential im Planverfahren zu erwarten ist.<br />

Wetzlar<br />

Bislang wurde noch kein Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.<br />

3. Zusammenfassung und Tendenzen der Anwendung des § 13a BauGB<br />

Die Kritikpunkte aus der Literaturrecherche, aus den Seminaren und Fachtagungen haben sich in den<br />

Expertengesprächen wiedergefunden. Sie wurden jedoch durch eine praktische Sicht und durch die<br />

bisherigen Erfahrungen um einige interessante Aspekte erweitert. Im Anhang I werden die Resultate<br />

der Experteninterviews noch einmal verkürzt als tabellarischer Überblick dargestellt.<br />

Die Experteninterviews verschiedener Städte zeigen ein breit gefächertes Meinungsbild zum beschleunigten<br />

Verfahren.<br />

In einigen Städten sind Stolpersteine bei dem beschleunigten Verfahren aufgetreten. Diese betreffen<br />

insbesondere die Verfahrenselemente und -gestaltung.<br />

Die Verfahrensgestaltung der Fallgruppe 2 wird sehr oft als Stolperstein empfunden, so dass die<br />

20.000 m 2 zulässige Grundfläche als Grenze der Anwendung des § 13a BauGB festgelegt wird.<br />

Der Anwendungsbereich ist weit gefächert und auch die Flächen und Nutzungen werden von manchen<br />

Städten kaum eingegrenzt.<br />

Die Einschätzung bzw. Erfahrungen mit dem beschleunigten Verfahren fallen hauptsächlich positiv<br />

oder neutral aus. Viele sehen auch einen Beschleunigungseffekt.<br />

Die größten Beschleunigungseffekte und Vorteile wurden<br />

• in dem Verzicht auf die Umweltprüfung bzw. den Umweltbericht gesehen<br />

• sowie im Wegfall der frühzeitigen Beteiligungsstufe und<br />

• in der Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung sowie<br />

• im Verzicht auf die Ausgleichspflicht bei der Fallgruppe 1.<br />

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