pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
pdf-Datei; 2417 kB / 69 Seiten - Real Estate Management
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dp rem 2008 | 4<br />
Elise Weise BauGB Novelle 2007: Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?<br />
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
Derzeit sind noch keine Nachteile beim Verfahren und keine Erfahrung hinsichtlich der rechtlichen<br />
Angreifbarkeit der neuen Verfahrenselemente aufgetreten. Es bestehen jedoch bei den Betroffenen<br />
und im Gemeinderat Vorbehalte, weil eine Minderung der Rechte der Anlieger und der Gremienmitglieder<br />
befürchtet wird.<br />
Tuttlingen würde sich das beschleunigte Verfahren zukünftig als neues Normalverfahren für alle<br />
Bebauungspläne wünschen.<br />
Viersen<br />
Intern besteht Einvernehmen darüber, dass der § 13a BauGB nicht angewendet werden sollte, wenn<br />
erhebliches Konfliktpotential im Planverfahren zu erwarten ist.<br />
Wetzlar<br />
Bislang wurde noch kein Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.<br />
3. Zusammenfassung und Tendenzen der Anwendung des § 13a BauGB<br />
Die Kritikpunkte aus der Literaturrecherche, aus den Seminaren und Fachtagungen haben sich in den<br />
Expertengesprächen wiedergefunden. Sie wurden jedoch durch eine praktische Sicht und durch die<br />
bisherigen Erfahrungen um einige interessante Aspekte erweitert. Im Anhang I werden die Resultate<br />
der Experteninterviews noch einmal verkürzt als tabellarischer Überblick dargestellt.<br />
Die Experteninterviews verschiedener Städte zeigen ein breit gefächertes Meinungsbild zum beschleunigten<br />
Verfahren.<br />
In einigen Städten sind Stolpersteine bei dem beschleunigten Verfahren aufgetreten. Diese betreffen<br />
insbesondere die Verfahrenselemente und -gestaltung.<br />
Die Verfahrensgestaltung der Fallgruppe 2 wird sehr oft als Stolperstein empfunden, so dass die<br />
20.000 m 2 zulässige Grundfläche als Grenze der Anwendung des § 13a BauGB festgelegt wird.<br />
Der Anwendungsbereich ist weit gefächert und auch die Flächen und Nutzungen werden von manchen<br />
Städten kaum eingegrenzt.<br />
Die Einschätzung bzw. Erfahrungen mit dem beschleunigten Verfahren fallen hauptsächlich positiv<br />
oder neutral aus. Viele sehen auch einen Beschleunigungseffekt.<br />
Die größten Beschleunigungseffekte und Vorteile wurden<br />
• in dem Verzicht auf die Umweltprüfung bzw. den Umweltbericht gesehen<br />
• sowie im Wegfall der frühzeitigen Beteiligungsstufe und<br />
• in der Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung sowie<br />
• im Verzicht auf die Ausgleichspflicht bei der Fallgruppe 1.<br />
38