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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Einführung<br />

2.9 Erstwohnungsanteilsregelungen<br />

Als Erstwohnungsanteilsregelung gilt die gesetzliche Regelung, gemäss welcher ein bestimmter<br />

Anteil der neu zu schaffenden Wohnungen auf bestimmte oder unbestimmte Dauer<br />

als nutzungspflichtige Erstwohnungen genutzt werden müssen.<br />

2.10 Kontingentsregelungen<br />

Als Kontingentsregelung gilt die gesetzliche Regelung, gemäss welcher die durch bauliche<br />

Massnahmen (Neubau, Wiederaufbau, Umbau und Erweiterung) oder durch Umnutzungen<br />

zu schaffenden Zweitwohnungen auf ein bestimmtes Mass beschränkt wird.<br />

Bei der Vergabe von Kontingenten können Differenzierungen je nach Kategorie von Zweitwohnungen<br />

vorgenommen werden 22 .<br />

Bei projektgebundenen Kontingentsvergaben 23 wird die Zuweisung von Kontingenten vom<br />

Bestehen eines konkreten Bauprojekts abhängig gemacht.<br />

22 In dem zuhanden des Amtes für Wirtschaft und Tourismus Graubünden sowie des Departements für Volkswirtschaft und<br />

Raumentwicklung Wallis abgegebenen Berichts der Hanser und Partner AG vom 31.5.2008 werden Muster für sog. qualifizierte<br />

Vergaben dargestellt. Eine qualifizierte Kontingentsvergabe sieht auch der Regionale <strong>Richtplan</strong> Zweitwohnungsbau<br />

des Kreises Oberengadin vor, indem jene Ortsansässigen, welche für die Mitfinanzierung eines Eigenheims eine Zweitwohnung<br />

erstellen wollen, bei der Kontingentierung privilegiert werden.<br />

23 Praktisch alle bekannten Regelungen funktionieren nach diesem Prinzip und nach dem Prinzip first come - first served, was<br />

von Hanser und Partner AG im erwähnten Bericht kritisiert wird unter anderem mit dem Hinweis, ein Verzicht auf eine Inwertsetzung<br />

oder Versteigerung der Kontingente käme einem Verschenken von öffentlichen Werten (Monopolrente) an<br />

Einzelne gleich.<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 15

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