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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Werkzeuge<br />

4.1 Lenkungsabgabe<br />

Kurzbeschrieb<br />

Mit einer Lenkungsabgabe auf deklarierten Zweitwohnungen werden diese verteuert.<br />

Damit soll erreicht werden, dass weniger deklarierte Zweitwohnungen<br />

gebaut werden.<br />

Die Verwendung der Einnahmen aus der Lenkungsabgabe ist ebenfalls gesetzlich<br />

zu regeln. Die Einnahmen können z.B. für die Stärkung der Kernwirtschaft<br />

des Tourismus oder/und für die Förderung von Erstwohnungen (mit aktiver Baulandpolitik)<br />

eingesetzt werden. Zulässig wäre auch die Zuweisung zum allgemeinen<br />

Finanzhaushalt der Gemeinde.<br />

Erfahrung<br />

Lenkungsabgaben kommen in verschiedenen Formen vor und sind vor allem auf<br />

Bundesebene schon verschiedentlich statuiert worden, allerdings nicht im Sinne<br />

der vorliegend zur Diskussion stehenden Lenkungsabgabe, welche zum Ziel hat,<br />

die Bereitschaft zur Erstellung von deklarierten Zweitwohnungen zu reduzieren.<br />

Soweit ersichtlich, sind schweizweit noch keine solchen Lenkungsabgaben erhoben<br />

worden. Auch im <strong>Kanton</strong> Graubünden steckt die Lenkungsabgabe erst in<br />

den Anfängen. Sie ist erstmals im Rahmen der inzwischen vom Volk abgelehnten<br />

Vorlage der Gemeinde Davos in Erwägung gezogen worden, dies nachdem die<br />

grundsätzliche Zulässigkeit in einem Gutachten (Gutachten Auer) bestätigt worden<br />

ist. Auch in der Gemeinde Bregaglia (Maloja) hat man die Einführung einer<br />

solchen Lenkungsabgabe beschlossen. Damit ist aber auch schon gesagt, dass<br />

mit der Lenkungsabgabe noch keine Erfahrungen gemacht werden konnten.<br />

Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung der Kernwirtschaft<br />

eingesetzt wird.<br />

Erstwohnungen?<br />

Zweitwohnungen?<br />

Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung von Erstwohnungen<br />

eingesetzt wird.<br />

Ja insoweit, als durch die zusätzliche Belastung mit der Lenkungsabgabe<br />

die Bereitschaft zum Bau deklarierter Zweitwohnungen<br />

vermindert wird. In Regionen mit einer zahlungskräftigen<br />

Käuferschaft (z.B. Oberengadin) dürfte die Wirkung<br />

diesbezüglich allerdings bescheiden sein.<br />

Empfehlungen<br />

Empfehlenswerte<br />

Beispiele<br />

Offene Fragen /<br />

Vorbehalte<br />

Die Einführung einer Lenkungsabgabe wird empfohlen, weil sie bei konkreter<br />

Festsetzung des Verwendungszwecks der Abgabe zur Stärkung der Kernwirtschaft<br />

des Tourismus und zur Förderung von Erstwohnungen Beiträge leisten<br />

kann.<br />

Derzeit sind nur Entwürfe, jedoch noch keine rechtskräftigen Gesetze vorhanden.<br />

Gemäss dem Gutachten Auer ist die Einführung einer Lenkungsabgabe im <strong>Kanton</strong><br />

Graubünden grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es keine Gerichtsentscheide,<br />

welche diese Auffassung bestätigen würden.<br />

Die Höhe der Lenkungsabgabe muss in einem vernünftigen ökonomischen Verhältnis<br />

zum Wert der Liegenschaft stehen.<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 45

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