Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Werkzeuge<br />
4.1 Lenkungsabgabe<br />
Kurzbeschrieb<br />
Mit einer Lenkungsabgabe auf deklarierten Zweitwohnungen werden diese verteuert.<br />
Damit soll erreicht werden, dass weniger deklarierte Zweitwohnungen<br />
gebaut werden.<br />
Die Verwendung der Einnahmen aus der Lenkungsabgabe ist ebenfalls gesetzlich<br />
zu regeln. Die Einnahmen können z.B. für die Stärkung der Kernwirtschaft<br />
des Tourismus oder/und für die Förderung von Erstwohnungen (mit aktiver Baulandpolitik)<br />
eingesetzt werden. Zulässig wäre auch die Zuweisung zum allgemeinen<br />
Finanzhaushalt der Gemeinde.<br />
Erfahrung<br />
Lenkungsabgaben kommen in verschiedenen Formen vor und sind vor allem auf<br />
Bundesebene schon verschiedentlich statuiert worden, allerdings nicht im Sinne<br />
der vorliegend zur Diskussion stehenden Lenkungsabgabe, welche zum Ziel hat,<br />
die Bereitschaft zur Erstellung von deklarierten Zweitwohnungen zu reduzieren.<br />
Soweit ersichtlich, sind schweizweit noch keine solchen Lenkungsabgaben erhoben<br />
worden. Auch im <strong>Kanton</strong> Graubünden steckt die Lenkungsabgabe erst in<br />
den Anfängen. Sie ist erstmals im Rahmen der inzwischen vom Volk abgelehnten<br />
Vorlage der Gemeinde Davos in Erwägung gezogen worden, dies nachdem die<br />
grundsätzliche Zulässigkeit in einem Gutachten (Gutachten Auer) bestätigt worden<br />
ist. Auch in der Gemeinde Bregaglia (Maloja) hat man die Einführung einer<br />
solchen Lenkungsabgabe beschlossen. Damit ist aber auch schon gesagt, dass<br />
mit der Lenkungsabgabe noch keine Erfahrungen gemacht werden konnten.<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung der Kernwirtschaft<br />
eingesetzt wird.<br />
Erstwohnungen?<br />
Zweitwohnungen?<br />
Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung von Erstwohnungen<br />
eingesetzt wird.<br />
Ja insoweit, als durch die zusätzliche Belastung mit der Lenkungsabgabe<br />
die Bereitschaft zum Bau deklarierter Zweitwohnungen<br />
vermindert wird. In Regionen mit einer zahlungskräftigen<br />
Käuferschaft (z.B. Oberengadin) dürfte die Wirkung<br />
diesbezüglich allerdings bescheiden sein.<br />
Empfehlungen<br />
Empfehlenswerte<br />
Beispiele<br />
Offene Fragen /<br />
Vorbehalte<br />
Die Einführung einer Lenkungsabgabe wird empfohlen, weil sie bei konkreter<br />
Festsetzung des Verwendungszwecks der Abgabe zur Stärkung der Kernwirtschaft<br />
des Tourismus und zur Förderung von Erstwohnungen Beiträge leisten<br />
kann.<br />
Derzeit sind nur Entwürfe, jedoch noch keine rechtskräftigen Gesetze vorhanden.<br />
Gemäss dem Gutachten Auer ist die Einführung einer Lenkungsabgabe im <strong>Kanton</strong><br />
Graubünden grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es keine Gerichtsentscheide,<br />
welche diese Auffassung bestätigen würden.<br />
Die Höhe der Lenkungsabgabe muss in einem vernünftigen ökonomischen Verhältnis<br />
zum Wert der Liegenschaft stehen.<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 45