Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
3.1 Erstwohnungsanteilsregelung<br />
Kurzbeschrieb<br />
Die hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen treibt die Preise von Immobilien<br />
(Kauf und Miete) in die Höhe mit dem Resultat, dass Ortsansässige vom Markt<br />
verdrängt werden.<br />
Die Gemeinde will einerseits den Zweitwohnungsbau einschränken und andererseits<br />
für ein angemessenes und preisgünstiges Angebot an Erstwohnungen sorgen.<br />
Bei jedem Neubau (Variante: auch Umbau), bei dem Wohnraum entsteht, ist ein<br />
Mindestanteil (50%) zwingend als Erstwohnungen zu erstellen und als solcher zu<br />
nutzen (Nutzungspflicht). Damit werden gleichzeitig zwei Produkte geschaffen,<br />
die für verschiedene Märkte bestimmt sind.<br />
Erfahrung<br />
Diese Lösung hat sich bewährt. Es entstehen günstigere Erstwohnungen.<br />
Erstwohnungsanteile von weniger als 33% werden als nicht sehr wirksam betrachtet.<br />
Gute Erfahrungen wurden auch durch differenzierte Erstwohnungsanteile<br />
nach Zonenart gemacht (z.B. höhere Erstwohnungsanteile in Dorfkernzonen,<br />
damit diese Bereiche auch während der Zwischensaison belebt sind).<br />
Verschiedentlich wurde die Möglichkeit einer Ersatzabgabe geschaffen. Die Anteilsregelung<br />
mit voraussetzungsloser Ersatzabgabemöglichkeit hat insoweit<br />
nicht zum Ziel geführt, als meist auf diese Sekundärerfüllung ausgewichen worden<br />
ist und damit keine Erstwohnungen mit Nutzungspflicht entstehen.<br />
Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils kann auch ein Erstwohnungsanteil von<br />
über 50% mit der Eigentumsgarantie noch vereinbar sein.<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Nein<br />
Erstwohnungen?<br />
Zweitwohnungen?<br />
Ja<br />
Ja; mit Ersatzabgabe nur bedingt<br />
Empfehlungen<br />
Bei der Einführung einer Erstwohnungsanteilsregelung muss sorgfältig abgeklärt<br />
werden, wie viele Erstwohnungen mit Nutzungspflicht der Markt aufnehmen<br />
kann, ansonsten an der Nachfrage vorbeiproduziert wird. Die Dauer der Erstwohnungsverpflichtung<br />
soll mindestens 20 Jahre betragen. Dadurch wird gewährleistet,<br />
dass auch Einheimische bei einem Verkauf von den Markverhältnissen<br />
profitieren.<br />
Eine Erstwohnungsanteilsregelung mit Ersatzabgabe soll nicht eingeführt werden,<br />
wenn eine grosse Nachfrage nach deklarierten Zweitwohnungen besteht;<br />
denn in diesem Fall ist die Erstwohnungsanteilsregelung nicht zielführend. In<br />
Betracht zu ziehen ist auch eine „gemischte“ Lösung, indem nur ein Teil der<br />
Erstwohnungspflicht real erfüllt werden muss. Mit den Mitteln aus der Ersatzabgabe<br />
kann dann der Erwerb von Erstwohnungen mit Nutzungspflicht durch Ortsansässige<br />
finanziell unterstützt werden.<br />
Empfehlenswerte<br />
Beispiele<br />
Offene Fragen /<br />
Vorbehalte<br />
Verschiedene Gemeinden: Pontresina, St. Moritz, Sils i.E./Segl, Silvaplana,<br />
Vaz/Obervaz (differenzierte Erstwohnungsanteile)<br />
Die Ersatzabgabe ist schon verschiedentlich durch das Verwaltungs- und Bundesgericht<br />
geschützt worden. Allerdings liess das Bundesgericht durchblicken,<br />
dass die Möglichkeiten beschränkt sind und Ersatzabgaben bald einmal den<br />
Charakter einer Lenkungsabgabe erhalten. Dazu liegt bis heute kein BGE vor.<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 43