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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Werkzeuge<br />

2.3 Differenzierte Kontingentierung mit Lenkungsabgabe<br />

Kurzbeschrieb<br />

Die differenzierte Kontingentierung gemäss Ziffer 2.2 wird mit einer Lenkungsabgabe<br />

ergänzt.<br />

Die Kontingente werden mit einer Lenkungsabgabe (= fester Preis pro Flächeneinheit)<br />

verkauft.<br />

Erfahrung<br />

keine<br />

Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, Stärkung der Kernwirtschaft durch die Bevorzugung von<br />

kommerziellen Beherbergungsprojekten.<br />

Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung der Kernwirtschaft<br />

eingesetzt wird.<br />

Zweitwohnungen?<br />

Erstwohnungen?<br />

Ja, durch die Verknappung des Angebots an unbewirtschafteten<br />

Zweitwohnungen und die differenzierte Lenkung des<br />

Zweitwohnungsbaus<br />

Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung von Erstwohnungen<br />

eingesetzt wird.<br />

Empfehlungen Empfehlungen gemäss der differenzierten Kontingentierung (Ziffer 2.2).<br />

Für einen m 2 Kontingentsfläche für unbewirtschaftete Zweitwohnungen (deklarierte<br />

Zweitwohnungen) wird ein fixer Preis (z.B. Fr. 500.- pro m 2 BGF oder GF)<br />

festgelegt.<br />

Es kann eine Zweckbindung festgelegt werden, oder die mit der Lenkungsabgabe<br />

erzielten Mittel werden dem allgemeinen Finanzhaushalt zugewiesen.<br />

Empfehlenswerte<br />

Beispiele<br />

Offene Fragen /<br />

Vorbehalte<br />

Davos (vorläufig abgelehnt), Bregaglia (Maloja)<br />

Gemäss dem Gutachten Auer ist die Einführung einer Lenkungsabgabe im <strong>Kanton</strong><br />

Graubünden grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es keine Gerichtsentscheide,<br />

welche diese Auffassung bestätigen würden.<br />

Die Höhe der Lenkungsabgabe muss in einem vernünftigen ökonomischen Verhältnis<br />

zum Wert der Liegenschaft stehen.<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 39

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