Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
2.3 Differenzierte Kontingentierung mit Lenkungsabgabe<br />
Kurzbeschrieb<br />
Die differenzierte Kontingentierung gemäss Ziffer 2.2 wird mit einer Lenkungsabgabe<br />
ergänzt.<br />
Die Kontingente werden mit einer Lenkungsabgabe (= fester Preis pro Flächeneinheit)<br />
verkauft.<br />
Erfahrung<br />
keine<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, Stärkung der Kernwirtschaft durch die Bevorzugung von<br />
kommerziellen Beherbergungsprojekten.<br />
Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung der Kernwirtschaft<br />
eingesetzt wird.<br />
Zweitwohnungen?<br />
Erstwohnungen?<br />
Ja, durch die Verknappung des Angebots an unbewirtschafteten<br />
Zweitwohnungen und die differenzierte Lenkung des<br />
Zweitwohnungsbaus<br />
Ja, wenn die Lenkungsabgabe zur Förderung von Erstwohnungen<br />
eingesetzt wird.<br />
Empfehlungen Empfehlungen gemäss der differenzierten Kontingentierung (Ziffer 2.2).<br />
Für einen m 2 Kontingentsfläche für unbewirtschaftete Zweitwohnungen (deklarierte<br />
Zweitwohnungen) wird ein fixer Preis (z.B. Fr. 500.- pro m 2 BGF oder GF)<br />
festgelegt.<br />
Es kann eine Zweckbindung festgelegt werden, oder die mit der Lenkungsabgabe<br />
erzielten Mittel werden dem allgemeinen Finanzhaushalt zugewiesen.<br />
Empfehlenswerte<br />
Beispiele<br />
Offene Fragen /<br />
Vorbehalte<br />
Davos (vorläufig abgelehnt), Bregaglia (Maloja)<br />
Gemäss dem Gutachten Auer ist die Einführung einer Lenkungsabgabe im <strong>Kanton</strong><br />
Graubünden grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es keine Gerichtsentscheide,<br />
welche diese Auffassung bestätigen würden.<br />
Die Höhe der Lenkungsabgabe muss in einem vernünftigen ökonomischen Verhältnis<br />
zum Wert der Liegenschaft stehen.<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 39