12.06.2014 Aufrufe

Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Werkzeuge<br />

3. Unterstellung von über den Unterhalt hinausgehenden baulichen Massnahmen<br />

an altrechtlichen Wohnungen<br />

a) generell unter die Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung und<br />

Lenkungsabgabe<br />

b) nur unter die Kontingentierung und Lenkungsabgabe<br />

c) nur unter die Lenkungsabgabe<br />

Bei dieser Lösung erfolgte die Unterstellung aller relevanten baulichen Massnahmen<br />

im Sinne der Definitionen, also für Neubauten, Ersatzbauten, Wiederaufbauten,<br />

Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen. Nicht erfasst<br />

würden also lediglich Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an altrechtlichen<br />

Wohnungen, die nur der Werterhaltung dienen. Denkbar wäre selbstverständlich<br />

eine Differenzierung nach dem Erheblichkeitsgrad der baulichen Massnahmen<br />

in dem Sinne, dass nur erhebliche, einen bestimmten Prozentsatz<br />

des Neuwertes des Gebäudes übersteigende bauliche Massnahmen eine Unterstellung<br />

unter die einschlägigen Regelungen auslösen.<br />

Vorteile: Die erwähnten Tatbestände sind baubewilligungspflichtig und damit<br />

klar erfassbar. Der Konflikt mit der Besitzstandsgarantie wäre abgeschwächt,<br />

weil in all den erwähnten Fällen ja etwas anderes entsteht. Zwar nimmt nicht<br />

jeder nichtortsansässige Erwerber einer solchen altrechtlichen Erstwohnung<br />

zwangsläufig solche Veränderungen vor; erfahrungsgemäss ist dies jedoch<br />

meist der Fall, insbesondere weil sich diese Kategorie von Erwerbern mit<br />

dem bestehenden Standard nicht zufrieden gibt. Über kurz oder lang wird er<br />

mit dieser Problematik konfrontiert sein. Eine solche Regelung würde wohl<br />

auch prophylaktisch wirken, also gerade jene finanzkräftige Nachfrager vom<br />

Erwerb abhalten, welche mit überhöhten Angeboten am Markt preistreibend<br />

wirken. Dadurch würde auch die Preisgabe der Ortskerne an Nichtortsansässige<br />

verhindert. Das gesetzgeberische Ziel liesse sich in optima forma<br />

erreichen.<br />

Nachteile: Es liegt auf der Hand, dass die beschriebenen Einschränkungen<br />

sich auch nachteilig auf den Wert der bestehenden altrechtlichen Erstwohnungen<br />

auswirken können, jedoch bei weitem nicht so stark, wie wenn bereits<br />

die blosse Umnutzung (Ziffer 1) oder die Handänderung (Ziffer 2) den Regelungen<br />

unterstellt würden<br />

Ein Nachteil dieser Unterstellung kann ferner darin liegen, dass die Eigentümer<br />

gerade wegen dieser Regelung auf die an sich notwendigen Umbauten<br />

verzichten. Gegebenenfalls wird sogar ein Gebäude erhalten, welches im<br />

Grunde genommen vollständig durch einen umfassenden Umbau saniert<br />

oder gar ersetzt werden sollte.<br />

Empfehlung: Diese Lösung kann grundsätzlich empfohlen werden und ist<br />

denn auch im Muster all inklusive (dort Art. 4) aufgeführt.<br />

4. Einführung einer Zweitwohnungssteuer<br />

Eine Zweitwohnungssteuer kann die Zuführung von altrechtlichen Wohnungen<br />

zur Zweitwohnungsnutzung weniger attraktiv machen.<br />

Vorteile: Die Zweitwohnungssteuer ist ein relativ einfaches Modell und lässt<br />

sich dementsprechend leicht handhaben.<br />

Nachteile: Ob und inwieweit die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zulässig<br />

ist, ist rechtlich noch nicht als hinreichend gesichert.<br />

Als Lenkungssteuer ist diese Abgabe nicht zuletzt deshalb problematisch,<br />

weil sie, um Wirkung zu entfalten, relativ hoch sein müsste, was wiederum zu<br />

Konflikten mit dem übergeordneten Recht führen könnte (Doppelbesteuerungsverbot,<br />

Rechtsgleichheit, Binnenmarktgesetz).<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!