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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Werkzeuge<br />

D<br />

Umgang mit Druck auf altrechtliche Wohnungen<br />

Kurzbeschrieb<br />

Erfahrung<br />

Die Massnahmen zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus können nachteilige<br />

Folgen haben bezüglich der von Ortsansässigen genutzten altrechtlichen<br />

Wohnungen (in der Terminologie des <strong>Werkzeugkasten</strong>s altrechtliche Erstwohnungen,<br />

vgl. Kapitel 2.4). Diese können unter Druck geraten, wobei der Druck<br />

umso grösser ist, je höher die Attraktivität eines Tourismusortes für Zweitwohnungen<br />

ist und je stärker die Massnahmen (Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung,<br />

Plafonierung und Lenkungsabgabe) auf die Erstellung von neuen<br />

Zweitwohnungen wirken. Es besteht die Gefahr, dass die Zweitwohnungsinteressenz<br />

auf diese unbelasteten Wohnungen ausweicht und diese in Zukunft als<br />

Zweitwohnungen genutzt werden. Dadurch würde einerseits den Ortsansässigen<br />

Wohnraum entzogen, und dieser würde andererseits verteuert. Dies ist umso<br />

folgenschwerer, als in den meisten Tourismusgemeinden diese altrechtlichen<br />

Erstwohnungen die Mehrheit des Wohnungsbestandes ausmachen, und selbst in<br />

jenen Gemeinden, welche seit Jahren über eine Erstwohnungsanteilsregelung<br />

verfügen, nur ein kleiner Teil nutzungspflichtige Erstwohnungen sind. So beträgt<br />

etwa in der Gemeinde St. Moritz das Verhältnis zwischen den Erstwohnungen<br />

und den Zweitwohnungen zwar 44% zu 56%; der Anteil an nutzungspflichtigen<br />

Erstwohnungen beträgt jedoch nur 14%. Dies bedeutet, dass 86% aller Erstwohnungen<br />

in St.Moritz der Gefahr einer Umnutzung in Zweitwohnungen ausgesetzt<br />

sind, wenn keine Massnahmen zum Schutz dieser bestehenden Erstwohnungen<br />

ergriffen werden.<br />

In verschiedenen Gemeinden konnte ein entsprechender Druck schon beobachtet<br />

werden (z.B. Vaz / Obervaz (Lenzerheide), Gemeinden im Oberengadin)<br />

Zielerfüllung Kernwirtschaft? Keine<br />

Erstwohnungen?<br />

Zweitwohnungen?<br />

Massnahmen zur Minderung des Druckes auf altrechtliche<br />

Wohnungen wirken sich positiv auf den Erstwohnungsmarkt<br />

aus.<br />

Massnahmen zur Minderung des Druckes auf altrechtliche<br />

Wohnungen führen zu einer weitergehenden Einschränkung<br />

von Zweitwohnungen<br />

Lösungsansätze /<br />

Empfehlungen<br />

Die Lösung dieses Problems ist heikel und erfordert ein behutsames und massgeschneidertes<br />

Vorgehen. Es kommen verschiedene Lösungsansätze in Frage,<br />

nämlich:<br />

1. Unterstellung von Umnutzungen der altrechtlichen Erstwohnungen in<br />

Zweitwohnungen<br />

a) generell unter die Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung und<br />

Lenkungsabgabe<br />

b) nur unter die Kontingentierung und Lenkungsabgabe<br />

c) nur unter die Lenkungsabgabe<br />

Ausnahmeregelungen müssten allenfalls für Umnutzungen von altrechtlichen<br />

Wohnungen durch direkte Nachkommen und durch überlebende Ehegatten<br />

getroffen werden, und zwar im Sinne eines Aufschubs des Unterstellungsfalles.<br />

Vorteile: Durch diese Unterstellung würde der Druck von den altrechtlichen<br />

Erstwohnungen genommen und die Gefahr der beschriebenen Umnutzung in<br />

dem Masse reduziert, als die Zuführung der altrechtlichen Wohnungen unattraktiv<br />

würde. Es versteht sich also von selbst, dass das Ziel dort am ehesten<br />

erreicht wird, wo alle Massnahmen zusammen greifen (lit. a).<br />

Nachteile: Bei einer generellen Unterstellung von Umnutzungen von altrecht-<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 47

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