Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
D<br />
Umgang mit Druck auf altrechtliche Wohnungen<br />
Kurzbeschrieb<br />
Erfahrung<br />
Die Massnahmen zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus können nachteilige<br />
Folgen haben bezüglich der von Ortsansässigen genutzten altrechtlichen<br />
Wohnungen (in der Terminologie des <strong>Werkzeugkasten</strong>s altrechtliche Erstwohnungen,<br />
vgl. Kapitel 2.4). Diese können unter Druck geraten, wobei der Druck<br />
umso grösser ist, je höher die Attraktivität eines Tourismusortes für Zweitwohnungen<br />
ist und je stärker die Massnahmen (Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung,<br />
Plafonierung und Lenkungsabgabe) auf die Erstellung von neuen<br />
Zweitwohnungen wirken. Es besteht die Gefahr, dass die Zweitwohnungsinteressenz<br />
auf diese unbelasteten Wohnungen ausweicht und diese in Zukunft als<br />
Zweitwohnungen genutzt werden. Dadurch würde einerseits den Ortsansässigen<br />
Wohnraum entzogen, und dieser würde andererseits verteuert. Dies ist umso<br />
folgenschwerer, als in den meisten Tourismusgemeinden diese altrechtlichen<br />
Erstwohnungen die Mehrheit des Wohnungsbestandes ausmachen, und selbst in<br />
jenen Gemeinden, welche seit Jahren über eine Erstwohnungsanteilsregelung<br />
verfügen, nur ein kleiner Teil nutzungspflichtige Erstwohnungen sind. So beträgt<br />
etwa in der Gemeinde St. Moritz das Verhältnis zwischen den Erstwohnungen<br />
und den Zweitwohnungen zwar 44% zu 56%; der Anteil an nutzungspflichtigen<br />
Erstwohnungen beträgt jedoch nur 14%. Dies bedeutet, dass 86% aller Erstwohnungen<br />
in St.Moritz der Gefahr einer Umnutzung in Zweitwohnungen ausgesetzt<br />
sind, wenn keine Massnahmen zum Schutz dieser bestehenden Erstwohnungen<br />
ergriffen werden.<br />
In verschiedenen Gemeinden konnte ein entsprechender Druck schon beobachtet<br />
werden (z.B. Vaz / Obervaz (Lenzerheide), Gemeinden im Oberengadin)<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Keine<br />
Erstwohnungen?<br />
Zweitwohnungen?<br />
Massnahmen zur Minderung des Druckes auf altrechtliche<br />
Wohnungen wirken sich positiv auf den Erstwohnungsmarkt<br />
aus.<br />
Massnahmen zur Minderung des Druckes auf altrechtliche<br />
Wohnungen führen zu einer weitergehenden Einschränkung<br />
von Zweitwohnungen<br />
Lösungsansätze /<br />
Empfehlungen<br />
Die Lösung dieses Problems ist heikel und erfordert ein behutsames und massgeschneidertes<br />
Vorgehen. Es kommen verschiedene Lösungsansätze in Frage,<br />
nämlich:<br />
1. Unterstellung von Umnutzungen der altrechtlichen Erstwohnungen in<br />
Zweitwohnungen<br />
a) generell unter die Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung und<br />
Lenkungsabgabe<br />
b) nur unter die Kontingentierung und Lenkungsabgabe<br />
c) nur unter die Lenkungsabgabe<br />
Ausnahmeregelungen müssten allenfalls für Umnutzungen von altrechtlichen<br />
Wohnungen durch direkte Nachkommen und durch überlebende Ehegatten<br />
getroffen werden, und zwar im Sinne eines Aufschubs des Unterstellungsfalles.<br />
Vorteile: Durch diese Unterstellung würde der Druck von den altrechtlichen<br />
Erstwohnungen genommen und die Gefahr der beschriebenen Umnutzung in<br />
dem Masse reduziert, als die Zuführung der altrechtlichen Wohnungen unattraktiv<br />
würde. Es versteht sich also von selbst, dass das Ziel dort am ehesten<br />
erreicht wird, wo alle Massnahmen zusammen greifen (lit. a).<br />
Nachteile: Bei einer generellen Unterstellung von Umnutzungen von altrecht-<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 47