Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Einführung<br />
Abb. 4: Übersicht über die Strategieansätze und Massnahmen<br />
Strategische Massnahmen (Siedlungs-/Tourismusraumentwicklung)<br />
A Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen)<br />
B Projektbezogene Umzonung bzw. Einzonung<br />
C Aktive Baulandpolitik (Landerwerb, Landtausch, Um- bzw. Einzonung mit Regelung der Verfügbarkeit,<br />
befristete Einzonung, Vorkaufsrecht u.a.)<br />
Einzelmassnahmen (oder in Kombination)<br />
1 Förderung Beherbergungsbetriebe<br />
und bewirtschaftete<br />
Zweitwohnungen<br />
2 Lenkung<br />
Zweitwohnungen<br />
3 Förderung<br />
Erstwohnungen<br />
4 Abgaben<br />
1.1 Zone für touristisch<br />
bewirtschaftete<br />
Zweitwohnungen<br />
1.2 Speziallösung für Hotel-<br />
und hotelähnliche<br />
Betriebe<br />
1.3 Nutzungsprivilegierung<br />
für Hotel- und hotelähnliche<br />
Betriebe<br />
1.4 Anreize zur Bewirtschaftung<br />
von ZW<br />
(Befreiung von Kontingentierung/<br />
Plafonierung;<br />
reduzierter<br />
Zweitwohnungssteuersatz)<br />
1.5 Lex Koller (differenzierte<br />
Quoten)<br />
2.1 Einfache Kontingentierung<br />
2.2 Differenzierte Kontingentierung<br />
2.3 Differenzierte Kontingentierung<br />
mit<br />
Lenkungsabgabe<br />
2.4 Kontingentierung mit<br />
Lenkungsabgabe und<br />
Versteigerung<br />
- projektgebunden<br />
- projektungebunden<br />
2.5 Plafonierung<br />
2.6 Gebiete mit Verbot<br />
von unbewirtschafteten<br />
Zweitwohnungen<br />
3.1 Erstwohnungsanteilsregelung<br />
3.2 Zone für<br />
Ortsansässige<br />
4.1 Lenkungsabgabe<br />
4.2 Zweitwohnungssteuer<br />
D Umgang mit Druck auf altrechtliche Erstwohnungen<br />
4.2.3 Strategische Massnahmen zur Ortsentwicklung (Masterplan)<br />
Die Masterplanung wird vom Ziel geleitet, den Gefahren der Zersiedelung und Attraktivitätsminderung<br />
durch den masslosen Zweitwohnungsbau zu begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Tourismusraums langfristig zu fördern.<br />
Eine Überprüfung der Ortsplanung drängt sich dann auf, wenn für eine künftige touristische<br />
Entwicklung mehr Spielraum geschaffen werden soll, als dies mit Einzelmassnahmen möglich<br />
ist. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob nicht überbaute und nicht erschlossene und nicht<br />
verfügbare Bauzonen ausgezont werden können. Als Kompensation können an geeigneten<br />
Standorten Flächen neu eingezont oder geeignete bestehende Bauzonen umgezont werden,<br />
wenn der Eigentümer bereit ist, durch den Abschluss eines Kaufrechtsvertrags mit der<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 23