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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Einführung<br />

Abb. 4: Übersicht über die Strategieansätze und Massnahmen<br />

Strategische Massnahmen (Siedlungs-/Tourismusraumentwicklung)<br />

A Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen)<br />

B Projektbezogene Umzonung bzw. Einzonung<br />

C Aktive Baulandpolitik (Landerwerb, Landtausch, Um- bzw. Einzonung mit Regelung der Verfügbarkeit,<br />

befristete Einzonung, Vorkaufsrecht u.a.)<br />

Einzelmassnahmen (oder in Kombination)<br />

1 Förderung Beherbergungsbetriebe<br />

und bewirtschaftete<br />

Zweitwohnungen<br />

2 Lenkung<br />

Zweitwohnungen<br />

3 Förderung<br />

Erstwohnungen<br />

4 Abgaben<br />

1.1 Zone für touristisch<br />

bewirtschaftete<br />

Zweitwohnungen<br />

1.2 Speziallösung für Hotel-<br />

und hotelähnliche<br />

Betriebe<br />

1.3 Nutzungsprivilegierung<br />

für Hotel- und hotelähnliche<br />

Betriebe<br />

1.4 Anreize zur Bewirtschaftung<br />

von ZW<br />

(Befreiung von Kontingentierung/<br />

Plafonierung;<br />

reduzierter<br />

Zweitwohnungssteuersatz)<br />

1.5 Lex Koller (differenzierte<br />

Quoten)<br />

2.1 Einfache Kontingentierung<br />

2.2 Differenzierte Kontingentierung<br />

2.3 Differenzierte Kontingentierung<br />

mit<br />

Lenkungsabgabe<br />

2.4 Kontingentierung mit<br />

Lenkungsabgabe und<br />

Versteigerung<br />

- projektgebunden<br />

- projektungebunden<br />

2.5 Plafonierung<br />

2.6 Gebiete mit Verbot<br />

von unbewirtschafteten<br />

Zweitwohnungen<br />

3.1 Erstwohnungsanteilsregelung<br />

3.2 Zone für<br />

Ortsansässige<br />

4.1 Lenkungsabgabe<br />

4.2 Zweitwohnungssteuer<br />

D Umgang mit Druck auf altrechtliche Erstwohnungen<br />

4.2.3 Strategische Massnahmen zur Ortsentwicklung (Masterplan)<br />

Die Masterplanung wird vom Ziel geleitet, den Gefahren der Zersiedelung und Attraktivitätsminderung<br />

durch den masslosen Zweitwohnungsbau zu begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Tourismusraums langfristig zu fördern.<br />

Eine Überprüfung der Ortsplanung drängt sich dann auf, wenn für eine künftige touristische<br />

Entwicklung mehr Spielraum geschaffen werden soll, als dies mit Einzelmassnahmen möglich<br />

ist. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob nicht überbaute und nicht erschlossene und nicht<br />

verfügbare Bauzonen ausgezont werden können. Als Kompensation können an geeigneten<br />

Standorten Flächen neu eingezont oder geeignete bestehende Bauzonen umgezont werden,<br />

wenn der Eigentümer bereit ist, durch den Abschluss eines Kaufrechtsvertrags mit der<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 23

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