Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
Teil II<br />
Werkzeuge<br />
Kurzbeschreibung der Werkzeuge<br />
A<br />
B<br />
C<br />
Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen)<br />
Projektbezogene Umzonung bzw. Einzonung<br />
Aktive Baulandpolitik<br />
1.1 Zone für touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen<br />
1.2 Speziallösung für Hotel- und hotelähnliche Betriebe<br />
1.3 Nutzungsprivilegierung für Hotel- und hotelähnliche Betriebe<br />
1.4 Anreize zur Bewirtschaftung von Zweitwohnungen<br />
1.5 Lex Koller<br />
2.1 Einfache Kontingentierung<br />
2.2 Differenzierte Kontingentierung<br />
2.3 Differenzierte Kontingentierung mit Lenkungsabgabe<br />
2.4 Differenzierte Kontingentierung mit Lenkungsabgabe und Versteigerung<br />
- projektgebunden<br />
- projektungebunden<br />
2.5 Plafonierung<br />
2.6 Gebiete mit Verbot für unbewirtschaftete Zweitwohnungen<br />
3.1 Erstwohnungsanteilsregelung<br />
3.2 Zone für Ortsansässige<br />
4.1 Lenkungsabgabe<br />
4.2 Zweitwohnungssteuer<br />
D<br />
Umgang mit Druck auf altrechtliche Wohnungen<br />
Der <strong>Werkzeugkasten</strong> stellt die wichtigsten Instrumente zur Förderung bewirtschafteter Betten,<br />
zur Beschränkung der Zweitwohnungsentwicklung, zur Förderung der Erstwohnungen<br />
sowie zur Einführung unterstützender abgaberechtlicher Möglichkeiten dar. Er unterscheidet<br />
zwischen:<br />
<br />
Strategischen Massnahmen A, B und C<br />
Einzelmassnahmen nach Massnahmenbereichen 1, 2, 3 und 4<br />
<br />
Umgang mit Druck auf altrechtliche Erstwohnungen<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 27