Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
2.5 Plafonierung<br />
Kurzbeschrieb<br />
Bei der Plafonierung wird ein bestimmter Anteil an unbewirtschafteten (altrechtliche<br />
und deklarierte) Zweitwohnungen am Gesamtwohnungsbestand, in der Regel<br />
in Prozent (z.B. 40% Zweitwohnungsanteil), festgelegt. Der Leerwohnungsbestand<br />
wird vom Gesamtwohnungsbestand abgezogen.<br />
Die Plafonierung unterscheidet sich von der Kontingentierung dadurch, dass die<br />
zulässige Anzahl von altrechtlichen, nicht bewirtschafteten und deklarierten<br />
Zweitwohnungen bestimmt wird. Wird diese zulässige Anzahl erreicht, dann dürfen<br />
keine weitere deklarierte Zweitwohnungen mehr bewilligt werden, solange<br />
der vom Souverän festgesetzte Prozentsatz nicht angepasst wird.<br />
Will eine Gemeinde keine neuen deklarierten Zweitwohnungen mehr zulassen,<br />
dann wird der zulässige Anteil an Zweitwohnungen aufgrund des aktuellen Standes<br />
der nicht bewirtschafteten Zweitwohnungen festgelegt. Ausnahmen können<br />
die Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen bilden.<br />
Erfahrung<br />
keine<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, die Kernwirtschaft wird durch die Bevorzugung von kommerziellen<br />
Beherbergungsprojekten gestärkt, indem bewirtschaftete<br />
Wohnungen nicht unter die Plafonierung fallen<br />
Erstwohnungen?<br />
Zweitwohnungen?<br />
Keine direkte Zielerfüllung; Plafonierung führt jedoch dazu,<br />
dass auf touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen und<br />
nutzungspflichtige Erstwohnungen ausgewichen wird.<br />
Ja, die Plafonierung beschränkt die unbewirtschafteten<br />
Zweitwohnungen absolut. Je nach der Differenz zwischen<br />
Istzustand und Plafond sehr wirksam.<br />
Empfehlungen<br />
Die Plafonierungsregelung soll nur für unbewirtschaftete Zweitwohnungen eingeführt<br />
werden. Touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen sollen davon ausgenommen<br />
werden. Folglich muss klar definiert sein, was bewirtschaftete und was<br />
unbewirtschaftete Zweitwohnungen sind (siehe in Teil I unter Ziffer 2, Definitionen).<br />
Die Plafonierungsregelung setzt eine Erhebung über den aktuellen Stand der<br />
bewirtschafteten bzw. unbewirtschafteten Zweitwohnungen sowie der Leerwohnungen<br />
voraus, um eine exakte Grundlage für die Festlegung des Anteils an<br />
unbewirtschafteten Zweitwohnungen zu haben. Es muss eine Meldepflicht für die<br />
Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen eingeführt werden. Zudem<br />
sind stichprobenmässige Kontrollen notwendig.<br />
Die Plafonierungsregelung kann mit der Lenkungsabgabe (siehe Ziffer 2.3) kombiniert<br />
werden. Die zulässigen Jahreskontingente für deklarierte Zweitwohnungen<br />
können auch versteigert werden (siehe Ziffer 2.4).<br />
Empfehlenswerte<br />
Beispiele<br />
Offene Fragen /<br />
Vorbehalte<br />
keine<br />
Mit den oben erwähnten Erhebungen ist ein relativ grosser Verwaltungsaufwand<br />
verbunden.<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 41