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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Werkzeuge<br />

2.5 Plafonierung<br />

Kurzbeschrieb<br />

Bei der Plafonierung wird ein bestimmter Anteil an unbewirtschafteten (altrechtliche<br />

und deklarierte) Zweitwohnungen am Gesamtwohnungsbestand, in der Regel<br />

in Prozent (z.B. 40% Zweitwohnungsanteil), festgelegt. Der Leerwohnungsbestand<br />

wird vom Gesamtwohnungsbestand abgezogen.<br />

Die Plafonierung unterscheidet sich von der Kontingentierung dadurch, dass die<br />

zulässige Anzahl von altrechtlichen, nicht bewirtschafteten und deklarierten<br />

Zweitwohnungen bestimmt wird. Wird diese zulässige Anzahl erreicht, dann dürfen<br />

keine weitere deklarierte Zweitwohnungen mehr bewilligt werden, solange<br />

der vom Souverän festgesetzte Prozentsatz nicht angepasst wird.<br />

Will eine Gemeinde keine neuen deklarierten Zweitwohnungen mehr zulassen,<br />

dann wird der zulässige Anteil an Zweitwohnungen aufgrund des aktuellen Standes<br />

der nicht bewirtschafteten Zweitwohnungen festgelegt. Ausnahmen können<br />

die Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen bilden.<br />

Erfahrung<br />

keine<br />

Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja, die Kernwirtschaft wird durch die Bevorzugung von kommerziellen<br />

Beherbergungsprojekten gestärkt, indem bewirtschaftete<br />

Wohnungen nicht unter die Plafonierung fallen<br />

Erstwohnungen?<br />

Zweitwohnungen?<br />

Keine direkte Zielerfüllung; Plafonierung führt jedoch dazu,<br />

dass auf touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen und<br />

nutzungspflichtige Erstwohnungen ausgewichen wird.<br />

Ja, die Plafonierung beschränkt die unbewirtschafteten<br />

Zweitwohnungen absolut. Je nach der Differenz zwischen<br />

Istzustand und Plafond sehr wirksam.<br />

Empfehlungen<br />

Die Plafonierungsregelung soll nur für unbewirtschaftete Zweitwohnungen eingeführt<br />

werden. Touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen sollen davon ausgenommen<br />

werden. Folglich muss klar definiert sein, was bewirtschaftete und was<br />

unbewirtschaftete Zweitwohnungen sind (siehe in Teil I unter Ziffer 2, Definitionen).<br />

Die Plafonierungsregelung setzt eine Erhebung über den aktuellen Stand der<br />

bewirtschafteten bzw. unbewirtschafteten Zweitwohnungen sowie der Leerwohnungen<br />

voraus, um eine exakte Grundlage für die Festlegung des Anteils an<br />

unbewirtschafteten Zweitwohnungen zu haben. Es muss eine Meldepflicht für die<br />

Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen eingeführt werden. Zudem<br />

sind stichprobenmässige Kontrollen notwendig.<br />

Die Plafonierungsregelung kann mit der Lenkungsabgabe (siehe Ziffer 2.3) kombiniert<br />

werden. Die zulässigen Jahreskontingente für deklarierte Zweitwohnungen<br />

können auch versteigert werden (siehe Ziffer 2.4).<br />

Empfehlenswerte<br />

Beispiele<br />

Offene Fragen /<br />

Vorbehalte<br />

keine<br />

Mit den oben erwähnten Erhebungen ist ein relativ grosser Verwaltungsaufwand<br />

verbunden.<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 41

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