Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Einführung<br />
4.2.1 Problemanalyse<br />
Jeder Ort hat seine spezifische Ausgangslage und seine spezifischen Probleme. Deshalb<br />
wird die Problemanalyse in erster Linie auf die örtlichen Verhältnisse konzentriert. Sie befasst<br />
sich in der Regel mit folgenden Inhalten:<br />
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<br />
Erfassung des Wohnungsbestands und dessen tatsächliche Nutzung: touristisch/privat<br />
bewirtschaftete Zweitwohnungen, touristisch nicht bewirtschaftete Zweitwohnungen;<br />
Erstwohnungen (durch Eigentümer bewohnt oder vermietet); Baujahr<br />
und Grösse des Wohnungsbestands; Hotelbetriebe und deren Entwicklungsabsichten<br />
bzw. Engpässe<br />
Entwicklung der Zweitwohnungen in den letzten 10 Jahren (Bautätigkeit, Umnutzungen)<br />
Potenzialanalyse Bauzonen: Lage und Grösse der nicht überbauten Bauzonen<br />
(UEB aktualisieren; zulässige Nutzungen; Verfügbarkeit; Möglichkeit für Ansiedlung<br />
von hotelähnlichen Betrieben)<br />
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Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Abhängigkeiten vom Zweitwohnungsbau<br />
in den letzten Jahren; Steuereinnahmen aus dem Zweitwohnungsbau; finanzielle<br />
Belastung des Gemeindehaushaltes und nicht gedeckte Kosten; Erneuerungsbedarf<br />
der Infrastrukturen<br />
Bestehende Anlagen und aktuelle Projekte im Bereich touristische Bauten und Anlagen<br />
Beurteilung der Wirksamkeit der bereits getroffenen Massnahmen zur Steuerung der<br />
Zweitwohnungen; Bedarf nach Differenzierung bzw. Ergänzung der Massnahmen.<br />
Aufgrund der Problemanalyse zeigt es sich, wo Defizite bestehen. Im Vergleich mit den<br />
festgelegten Entwicklungszielen (siehe Ziffer 4.2.2) ergibt sich der Handlungsbedarf.<br />
4.2.2 Ziele und Strategieansätze<br />
Bevor eine Gemeinde irgendwelche Werkzeuge zur Steuerung der Zweitwohnungen anwendet,<br />
hat sie strategische Überlegungen zu machen. Dabei sind folgende Fragen zu stellen<br />
und zu beantworten:<br />
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<br />
Wie soll die touristische Entwicklung weitergehen? Welche Ziele werden in Bezug<br />
auf Zweitwohnungen verfolgt? Sind Flächen und Regelungen für hotelähnliche Betriebe<br />
oder andere touristische Bauten und Anlagen zu schaffen?<br />
Ist eine umfassende Anpassung der Ortsplanung notwendig oder genügen Einzelmassnahmen<br />
wie Förderung Hotellerie oder touristisch bewirtschafteter Zweitwohnungen,<br />
Kontingentierung oder Plafonierung, Schaffung einer Zone für Ortsansässige<br />
oder abgaberechtliche Massnahmen?<br />
Welche Inhalte umfasst die Anpassung der Ortsplanung? Bei der Wahl von Einzelmassnahmen:<br />
welche Kombination von Massnahmen ist zweckmässig und wie<br />
streng sollen die Regelungen sein?<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 21