Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Werkzeuge<br />
A Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen)<br />
Kurzbeschrieb<br />
Die Gemeinde will vorausschauend die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige<br />
Siedlungsentwicklung schaffen.<br />
Die bestehenden Bauzonenreserven sind knapp bemessen und teuer. Die Verfügbarkeit<br />
wurde mit den Eigentümern nachvollziehbar abgeklärt und das Ergebnis<br />
ist negativ -> Einzonung<br />
Die rechtskräftigen Bauzonen weisen grössere zusammenhängende und nicht<br />
überbaute Flächen auf und eignen sich für die Umsetzung der Ziele und Strategien<br />
gemäss touristischem Leitbild und Konzept -> Umzonung<br />
Gezielte Umzonung / Einzonung gestützt auf Ziele und Leitbild zur touristischen<br />
Entwicklung bzw. Masterplan (z. B. Wohnzone für Ortsansässige, Speziallösungen<br />
für Hotelbetriebe, Zone für bewirtschaftete Zweitwohnungen). Folgeplanungspflicht<br />
(Arealplan, Quartierplan) mit Zielsetzungen und Kriterien. Neue nicht<br />
bewirtschaftete Zweitwohnungen (sog. deklarierte Zweitwohnungen) sind grundsätzlich<br />
ausgeschlossen (vgl. Massnahme 1.1 und 2.6).<br />
Erfahrung<br />
Neue Einzonungen haben den raumplanerischen Zielen und Grundsätzen zu<br />
genügen. Die Auswahl an geeigneten Standorten ist somit beschränkt. In der<br />
Regel sind mehrere Grundeigentümer betroffen, die unterschiedliche Zielsetzungen<br />
verfolgen. Dies kann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit haben.<br />
In jedem Fall hat die Gemeinde vor der Neueinzonung durch Kaufrechtsverträge<br />
und andere Verträge sicherzustellen, dass die mit der strategischen Planung<br />
verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden (Baulandverfügbarkeit; Einsatz des<br />
durch Neueinzonung geschaffenen Mehrwertes für die Finanzierung nachhaltiger<br />
Nutzungen und Gestaltung; Gewährleistung des langfristigen Betriebs; limitiertes<br />
Rückkaufsrecht; Landabtausch u.a.).<br />
Bei einer Umzonung einer rechtskräftigen Bauzone ist der Handlungsspielraum<br />
der Gemeinde kleiner als bei einer Neueinzonung. Aus Sicht der haushälterischen<br />
Bodennutzung ist eine Umzonung einer Neueinzonung grundsätzlich vorzuziehen.<br />
Mit einer Erhöhung der Nutzungsziffer können zusätzliche nachhaltige<br />
Nutzungen (z.B. bewirtschaftete Zweitwohnungen) im Sinne eines Anreizes geschaffen<br />
werden.<br />
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ist von der Wahl von Nutzungsart, -mass und -mix abhängig.<br />
Erstwohnungen?<br />
Zweitwohnungen?<br />
Hängt von der Zusammensetzung der verschiedenen zulässigen<br />
Nutzungen (Nutzungsmix) ab.<br />
Indirekt bei Umzonung, weil die Baulandreserve zur Erstellung<br />
neuer unbewirtschafteter Zweitwohnungen verkleinert<br />
wird.<br />
Empfehlungen<br />
Folgeplanungspflicht mit Zielsetzungen und Anforderungen an die Folgeplanung<br />
Reglement über die Abgabe von Bauland<br />
Richtlinien für den Mehrwertausgleich -> Bündner Vereinigung für Raumplanung/<br />
BVR Muster<br />
Kaufrechtsverträge mit/ ohne Mehrwertausgleich -> BVR Muster<br />
Empfehlenswerte<br />
Beispiele<br />
Ftan Fionas (Wohnzone für Ortsansässige, 30 % als bewirtschaftete Einliegerwohnung<br />
möglich); Davos (Zone für touristische Infrastruktur)<br />
Offene Fragen /<br />
Vorbehalte<br />
<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 29