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Werkzeugkasten - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Werkzeuge<br />

A Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen)<br />

Kurzbeschrieb<br />

Die Gemeinde will vorausschauend die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige<br />

Siedlungsentwicklung schaffen.<br />

Die bestehenden Bauzonenreserven sind knapp bemessen und teuer. Die Verfügbarkeit<br />

wurde mit den Eigentümern nachvollziehbar abgeklärt und das Ergebnis<br />

ist negativ -> Einzonung<br />

Die rechtskräftigen Bauzonen weisen grössere zusammenhängende und nicht<br />

überbaute Flächen auf und eignen sich für die Umsetzung der Ziele und Strategien<br />

gemäss touristischem Leitbild und Konzept -> Umzonung<br />

Gezielte Umzonung / Einzonung gestützt auf Ziele und Leitbild zur touristischen<br />

Entwicklung bzw. Masterplan (z. B. Wohnzone für Ortsansässige, Speziallösungen<br />

für Hotelbetriebe, Zone für bewirtschaftete Zweitwohnungen). Folgeplanungspflicht<br />

(Arealplan, Quartierplan) mit Zielsetzungen und Kriterien. Neue nicht<br />

bewirtschaftete Zweitwohnungen (sog. deklarierte Zweitwohnungen) sind grundsätzlich<br />

ausgeschlossen (vgl. Massnahme 1.1 und 2.6).<br />

Erfahrung<br />

Neue Einzonungen haben den raumplanerischen Zielen und Grundsätzen zu<br />

genügen. Die Auswahl an geeigneten Standorten ist somit beschränkt. In der<br />

Regel sind mehrere Grundeigentümer betroffen, die unterschiedliche Zielsetzungen<br />

verfolgen. Dies kann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit haben.<br />

In jedem Fall hat die Gemeinde vor der Neueinzonung durch Kaufrechtsverträge<br />

und andere Verträge sicherzustellen, dass die mit der strategischen Planung<br />

verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden (Baulandverfügbarkeit; Einsatz des<br />

durch Neueinzonung geschaffenen Mehrwertes für die Finanzierung nachhaltiger<br />

Nutzungen und Gestaltung; Gewährleistung des langfristigen Betriebs; limitiertes<br />

Rückkaufsrecht; Landabtausch u.a.).<br />

Bei einer Umzonung einer rechtskräftigen Bauzone ist der Handlungsspielraum<br />

der Gemeinde kleiner als bei einer Neueinzonung. Aus Sicht der haushälterischen<br />

Bodennutzung ist eine Umzonung einer Neueinzonung grundsätzlich vorzuziehen.<br />

Mit einer Erhöhung der Nutzungsziffer können zusätzliche nachhaltige<br />

Nutzungen (z.B. bewirtschaftete Zweitwohnungen) im Sinne eines Anreizes geschaffen<br />

werden.<br />

Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ist von der Wahl von Nutzungsart, -mass und -mix abhängig.<br />

Erstwohnungen?<br />

Zweitwohnungen?<br />

Hängt von der Zusammensetzung der verschiedenen zulässigen<br />

Nutzungen (Nutzungsmix) ab.<br />

Indirekt bei Umzonung, weil die Baulandreserve zur Erstellung<br />

neuer unbewirtschafteter Zweitwohnungen verkleinert<br />

wird.<br />

Empfehlungen<br />

Folgeplanungspflicht mit Zielsetzungen und Anforderungen an die Folgeplanung<br />

Reglement über die Abgabe von Bauland<br />

Richtlinien für den Mehrwertausgleich -> Bündner Vereinigung für Raumplanung/<br />

BVR Muster<br />

Kaufrechtsverträge mit/ ohne Mehrwertausgleich -> BVR Muster<br />

Empfehlenswerte<br />

Beispiele<br />

Ftan Fionas (Wohnzone für Ortsansässige, 30 % als bewirtschaftete Einliegerwohnung<br />

möglich); Davos (Zone für touristische Infrastruktur)<br />

Offene Fragen /<br />

Vorbehalte<br />

<strong>Werkzeugkasten</strong> Zweitwohnungen und touristische Beherbergung, Stand 10. November 2009 Seite 29

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